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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Geländemodellierung
Beitrag von Nachricht
lej-la
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 22.06.2015
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icon Geländemodellierung

Sachverhalt: Ich möchte ein Angebot für eine Freianlagenplanung erstellen. Die Planungsaufgabe besteht zum überwiegenden Teil darin, eine relativ große Fläche aufgrund bestimmter Anforderungen - im Massenausgleich - zu modellieren (künftiges Strand-/ Camping-/ Ferianhausareal; die Gestaltung des selbigen ist aber derzeit nicht Bestandteil d. Planungsaufgabe, sondern lediglich die vorbereitende Geländegestaltung). Vom AG wird eine Baukostenobergrenze benannt, d.h. es darf letztlich maximal eine bestimmte Menge an Erdmassen innerhalb des Plangebiets von A nach B 'umgeschichtet' werden. Der AG ordnet die Planungsaufgabe der Hz II zu.

mein Problem: Aufgrund der Vorgaben (Baukostenobergrenze, Massenausgleich) erscheint mir der Aufwand für eine einigermaßen 'passende' Geländemodellierung vorab kaum kalkulierbar (x-fache Erstellung eines digit. Geländemodells zur Massenermittlung, um 'irgendwann' die 'Zielvorgabe' zu erreichen).

meine Anliegen: Hat jemand einen Vorschlag zu Minimierung des eigenen Kalkulationsrisikos. Ist ggf. eine höhere Hz angebracht (lässt sich m.E. aber aus der HOAI nicht so ohne Weiteres ableiten)? Oder kann die (sinnvollerweise zu erstellende) 3D-Planung und wiederholte Erstellung von DGM's als Besondere Leistung betrachtet werden?

22.06.2015 at 17:50 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Geländemodellierung

Guten Tag,

wenn Sie die Geländegestaltung als Freianlagenplanung ansehen, kann man diese nach der Objektliste in Anlage 11.2 gemäß der Zuordnung "Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit schwierigen oder besonders schwierigen topographischen Verhältnissen ..." in Hz IV oder V einordnen. Der Bauwerksbezug ergibt sich dabei aus der zukünftigen Nutzung des Geländes. Auch als "Freizeitparks und Parkanlagen" würde Hz IV gelten. Wie begründet denn der AG die Hz II?

Die Bestandsaufnahme als Grundlage der Bearbeitung ist eine Vermessungsleistung, die zunächst bis zur Erstellung eines digitalen Geländemodells im Bestand geht und deren Honorierung frei vereinbart weren kann.

Für die Bearbeitung empfehle ich, sich von mehreren Vermessungsbüros Vorschläge und Kosten einzuholen, wie man in gemeinsamer Arbeit (Vermessungsbüro als Ihr Subunternehmer) zu nachvollziehbaren Ergebnissen kommen kann. Beachten Sie, dass bei vielen Massenberechnungsverfahren Fehler bis zu 5% auftreten können; als Ziel einer Massenberechnung sollten dann vielleicht max. 90% der zulässigen Massen angepeilt werden.

Eine größere Unsicherheit besteht allerdings bei den Kosten, denn letztendlich will der AG ja keine Massenbewegungen limitiert habe, sondern Kosten. Die sollten Sie vorab bei einschlägigen Erdbaufirmen anfragen, einschließlich aller Nebenleistungen, damit Sie da mit qualifizierten Kostenannahmen ins Rennen gehen und aus den maximalen Kosten die maximalen Erdmassenbewegungen definieren. Beachten Sie bei den Kosten auch die nicht unerheblichen Planungs- und Bauvermessungskosten!

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

23.06.2015 at 13:50 Uhr
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lej-la
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 22.06.2015
IP: Logged
icon Re: Re: Geländemodellierung

Zunächst einmal vielen Dank für Ihre Hinweise und Ihre Einschätzung!

Die Vermessungsleistungen für die Bestandsvermessung einschl. Erstellung eines DGM's sind sowieso ein separater Bestandteil des zu erstellenden Angebots - das ist soweit ok und hier bin ich auch bereits mit einem Vermessungsbüro einig.
Aber das bezieht sich ja nur auf die Erstellung eines DGM's der Bestandssituation. In der Planung muss ich (o. der Vermesser) dann ja immer wieder ein neues DGM erstellen, um das 'Ziel' zu erreichen (wie schon beschrieben).

Der AG begründet seine Einstufung der Honorarzone nicht. Gehe davon aus, dass die entspr. Bearbeiter hier nicht wirklich überschauen, wie hoch der Aufwand im konkreten Fall sein kann, auch wenn es sich augenscheinlich 'nur' um eine einfache Geländemodellierung geht. Dies wäre ja möglicherweise auch noch vertretbar, wenn man zumindest die Vorplanung ohne Kostenvorgaben erarbeiten könnte, und erst im Ergebnis der dann vorliegenden Kostenschätzung einen Kostenrahmen (bzw. Baukostenobergrenze) definiert. Aber wie gesagt, so ist es ja nicht...
Ich würde vielleicht nicht einmal Hz IV erwarten. Aus meiner Sicht - geht man nach der Objektliste der Anlage 11 - kämen aber zumindest in Frage:
- "Geländegestaltung ohne o. mit Abstützungen" Problem: steht unter der Überschrift "In Stadt- und Ortslagen" - das Planungsgebiet befindet sich aber nur am Rand einer dörflichen Siedlung, also eher in "freier Landschaft"
oder
- "Zelt- oder Camping- oder Badeplätze mit durchschnitllicher o. hoher Ausstattung ..."
Problem: würde eigentlich gut passsen (Camping und Badeplatz sind ja 2 der geplanten Nutzungen), aber de facto kann derzeit keine Aussage über die spätere Ausstattung getroffen werden. Also was, wenn die "Ausstattung" nur unterdurchschnittlich wäre?
oder
- "Geländegestaltungen ... für Deponien, Halden und Entnahmestellen mit ... durchschnitllichen Anforderungen"
Problem: Es handelt sich weder um eine Deponie noch um eine Halde noch um eine 'Entnahmestelle'

Den Hinweis bzgl. der Kostenermittlung werde ich auf alle Fälle berücksichtigen...

MfG

23.06.2015 at 15:05 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Geländemodellierung

Wenn der AG nur eine Lösung erwartet, die die gesteckten Ziele erreicht (und nicht mehrere), kann man sich der Lösung evtl. mit andern Methoden nähern.

Als Inspiration ...

Sie zeichnen den Grundriss der Bestandsaufnahme in einem definierten Maßstab (der sich aus der zu erwartenden Genauigkeit der Ergebnisse und der Steilheit des Geländes im Vergleich mit den verwendeten Plättchen ergibt) auf eine feste Unterlage und dazu ein Gitternetz aus gleich großen Quadraten (mit Feldnamen bzw. -nummern versehen). Die IST-Höhe schreiben Sie gerundet (siehe Plättchenstärke weiter unten) in die Quadrate.

Dann modellieren Sie den Bestand mit Hilfe flacher Pappe-Plättchen oder was immer Ihnen einfällt (evtl. kann Ihnen eine Druckerei ein paar Hundert zurechtschneiden), z.B. gegenüber dem NN-Niveau der Unterlage in 0,25m-Schritten oder wie dick Ihre Plättchen halt im Maßstab sind durch einfaches Aufstapeln. Das ergibt ein 3D-Modell des IST-Geländes. Ggf. das ganze 2 mal, damit Sie Vorher und Nachher vergleichen können.

Dann schichten Sie auf dem Nachher-Modell die maximal zulässige Anzahl Elemente um, um ein Ergebnis zu erreichen. Wenn es passt, zählen Sie die Plättchen pro Stapel und schreiben auf die Unterlage die SOLL-Höhe in das Quadrat (falls die Plättchen mal runterfallen oder Sie das Modell bewegen müssen).

Mit einer einfachen Exel-Liste können Sie dann für jedes Feld die Auf- oder Abtragsmassen ermitteln und über die Gesamtfläche aufaddieren. Die Angleichung der räumlichen Oberfläche an die gestuften Elemente rechnen Sie bei Bedarf über die bewegte Fläche (Anzahl Elemente) mit durchschnittlicher halber Höhe, evtl. gleicht sich das aber auch aus.

Ich glaube, mit solchen Methoden bekommen Sie recht schnell ein Ergebnis und vor allem können Sie das ganze auch ein wenig fixieren und dem AG als räumliches Modell vor Augen führen, welche Geländestruktur sich damit später mal ergeben wird (Sie können das Verfahren ja auch mit ihm vorher bzgl. des Maßstabs abstimmen, vielleicht liefert er ein paar Monopoly-Steine für die Häuschen dazu ...). Die Planung sieht dann evtl. so aus, dass Sie im Plan die Quadrate ebenfalls abbilden und in die Mitte jeweils die IST- und die SOLL-Höhe schreiben. Die Excel-Liste gehört dann zur Planung und ersetzt ein DGM zum Nachweis.

Damit dürfte der Aufwand insgesamt nicht so groß werden wie befürchtet.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

23.06.2015 at 18:18 Uhr
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lej-la
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 22.06.2015
IP: Logged
icon Re: Geländemodellierung

... schöner Ansatz - grundsätzlich. Aber diese Methode scheint mir eher geeignet bei kleineren Flächen (wenn die Flächengröße und der Höhenunterschied in einem angemessenen Verhältnis stehen). Aber bei einer Flächengröße von mehreren Hunderttausend qm (wie im vorliegenden Fall) und einem Höhenunterschied von max. 10-11 m glaube ich, ist es - wenn ich es richtig verstanden habe - nicht wirklich praktikabel (Fläche zu groß).
Was denken Sie über meine zuvor versuchte Annäherung an verschiedene 'Objektebeispiele' aus der Objektliste in Anl. 11?

Freundliche Grüße!

23.06.2015 at 20:49 Uhr
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fdoell
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Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Geländemodellierung

Ich glaube, die Aufgabe ist in dieser Form einfach nicht in den Objektlisten enthalten. Alle Verweise auf Objektlisten für Regelfälle sind und bleiben deshalb letztendlich Hilfskonstrukte. Vorrangig vor den Objektlisten ist jedoch ohnehin die Punktebewertung nach § 40 Abs. 2-5. Damit solle man m.E. die Hz II vom Tisch kriegen.

Wichtig scheint mir dafür zu sorgen, das die Planungsaufgabe von Ihnen im Angebot so beschrieben wird, dass tatsächlich nur eine Lösung zu präsentieren ist. Dazu müsste das Ziel klar beschrieben sein, z.B. bestimmte Flächen für Bebauung eben oder mit definertem Gefälle sind zu erstellen (gem. einem beigefügten Plan) und andere - ebenfalls zu definierende - Flächen stehen für die Auffüllung zur Verfügung. Damit sollte der Aufwand so minimiert werden können, dass man auch bei Anfertigung eines DGMs im Planungszustand zum Nachweis der Auf- und Abtragsmassen mit dem Planungshonorar für EINE Lösung gut hinkommt.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

24.06.2015 at 09:15 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Geländemodellierung
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