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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Rechnung zur Ausführungs-und Genehmigungsplanung
Beitrag von Nachricht
Wichern
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 24.07.2015
IP: Logged
icon Rechnung zur Ausführungs-und Genehmigungsplanung

Guten Tag,

ich habe eine Frage zur Ausführungs- und Genehmigungsplanung. Wir haben einen Anbau an ein Gebäude geplant und bekommen sowohl vom Architekten als auch vom Ingenieur eine Rechnung zur Ausführungs- und Genehmigungsplanungen mit jeweils anderen Beträgen aber einer ähnlichen Gesamtsumme.
Dürfen beide eine Rechnung über diese Planung stellen oder nur einer von beiden?
Vielen Dank und viele Grüße

24.07.2015 at 09:50 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Rechnung zur Ausführungs-und Genehmigungsplanung

Hallo,

wenn Sie mal links die HOAI 2013 und dort das Inhaltsvereichnis anklicken, sehen Sie, dass es verschiedene so genannte Leistungsbilder gibt, z.B. für Gebäudeplanung, Tragwerksplanung, technische Ausrüstungen u.a.m. (Noch besser wär's, Sie würden sich als Bauherr die HOAI wenigstens einmal durchlesen, um zu sehen, was da so alles drinsteht, insbesondere welche Grundleistungen zu erbringen sind, um eine Honorar für eine Leistungsphase voll zu erhalten...).

Dann vergleichen Sie mal die Rechnungen der beiden Planer mit den Leistungsbildern. Vermutlich sind verschiedene Leistungsbilder abgerechnet, was HOAI-konform wäre, da das auch verschiedene Leistungen sind.

Wenn Ihnen der Gebäudeplaner in der Grundlagenermittlung die Beratung zum gesamten Lesitungsbedarf hätte angedeihen lassen und eine nachvollziehbare Kostenberechnung oder auch nur Kostenschätzung gemacht hätte, müüsten Sie eigentlich längst wissen, was für Planungskosten alles auf Sie zukommen... Außerdem haben Sie ja wohl einen Auftrag an die beiden Planer erteilt, sonst würden die ja gar nicht für Sie arbeiten - und dann sollte man als Auftraggaber auch schon wissen, was da für Kosten auf einen zukommen.

Wie lief das nur bei Ihnen?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

26.07.2015 at 15:58 Uhr
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