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HOAI.de - Forum : HOAI-Novelle 2013 : FBS-Tabellen und Stufenverträge
Beitrag von Nachricht
Peter-M
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 24.07.2015
IP: Logged
icon FBS-Tabellen und Stufenverträge

Werte Kollegen,

nochmals das Thema Stufenvertrag und FBS-Tabellen.
Auch unser Büro wurde von einem öffentl. Auftraggeber mit einem Stufenvertrag beauftragt, bei welchem in unserem Fall ab LP 4 entspr. BGB Urteil die neue HOAI 2013 anzuwenden ist.
Aktuell sind wir kurz vor Abschluss von LP 8.

Leidiges Thema:
Beauftragter und erbrachter Leistungsumfang entspr. HOAI 2009 vs. Vergütung entspr. HOAI 2013.

Der Auftraggeber hat uns nun aufgefordert das Honorar mit folgenden link entspr. FBS-Tabellen zu berechnen:

http://www.ibr-online.de/Rechner/index.php?zg=0&calc=FBS

Hierbei fällt insb. bei LP 6 auf, dass die FBS-Abzüge m.E. sehr hoch sind.
Bei Freianlagen entpr. § 40 (unser Fachgebiet) wird in LP6 das Honorar normal mit 7% angesetzt.
Bei Berücksichtigung des FBS Faktors ist dies nun abhängig von den anrechenbaren Kosten:

a.K.: 50.000,- € -> Honorar: 7% abzgl. FBS 5,06% = 1,94 % statt 7%
a.K.:250.000,- € -> Honorar 7% abzgl. FBS 4,20 % = 2,8 % statt 7%
a.K. 500.000,- € -> Honorar 7% abzgl. FBS 3,15 % = 3,85 % statt 7%

Analog im Hochbau § 35, bei welchen LP 6 normal mit 10 % angesetzt wird:
a.K.:250.000,- € -> Honorar: 10% abzgl. FBS 6,89% = 3,11 % statt 10%
a.K.:500.000,- € ->Honorar 10% abzgl. FBS 6,53 % = 3,47 % statt 10%
a.K. 1.000.000,- € > Honorar 10% abzgl. FBS 5,80 % = 4,20 % statt 10%

Das sind in LP 6 Honorarkürzungen von z.T. weit über 50 %!

Ohne mich in die Formeln vertieft eingearbeitet zu haben
http://www.ibr-online.de/HOAI/index.php?zg=0&Anzeige=FBS-Tabellen
verstehe ich den FBS-Faktor so, dass damit die unterschiedlichen Leistungsbilder der HOAI Fassungen 09/13 ausgeglichen werden sollen.

Geht es nur mir so, dass ich hier ein Missverhältnis wahrnehme und
widerspricht es nur meinem Rechtsgefühl, dass bei Anwendung der HOAI 2013 mit FBS-Abzug das Honorar für LP6 weit niedriger ist, als das Honorar entpr. HOAI 2009?

Vorab besten Dank für die Aufmerksamkeit und für evtl. hilfreiche Hinweise,
beste Grüße


Peter

24.07.2015 at 13:48 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: FBS-Tabellen und Stufenverträge

Guten Tag,

in der Tat ist die enorme Andersbewertung der Leistungsphase 6 in der HHOAI 2013 gegenüber der HOAI 2009 vom Verordnungsgeber so gewollt; die Herren Fuchs, Berger und Seifert haben sich das nicht selbst ausgedacht.

Vergleichen Sie einmal die Leistungsphase 6 in beiden HOAI-Fassungen; jedes Mal gibt es 7% vom Grundhonorar:


Leistungsbild Freianlagen, Lph. 6 nach Anlage 11 HOAI 2009

a) Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
b) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen
c) Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten


Demgegenüber steht Leistungsphase 6 nach Anlage 11.1 HOAI 2013

a) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen
b) Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung
c) Abstimmen oder Koordinieren der Leistungsbeschreibungen mit den an der Planung fachlich Beteiligten
d) Aufstellen eines Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse
e) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse
f) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
g) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen


Sie sehen im Vergleich der Leistungsinhalte, dass nach HOAI 2013 wesentlich mehr Leistungen in Lph. 6 zu erbringen sind als zuvor. Die Teilleistungen a) bis c) sind in beiden Versionen etwa gleich, aber in der HOAI 2013 kommen die Teilleistungen d) bis g) hinzu. Die Honorarerhöhung ist aber (bei gleichen 7% Bewertung) nur diejenige der Tabellenwerte. Das führt im Ergebnis dazu, dass es für die Leistungen, die nach Lph. 6 HOAI 2009 zu erbringen sind, bei der Bewertung nach HOAI 2013 wesentlich weniger Geld gibt als nach der HOAI 2009.

Ihr Gefühl trügt Sie also nicht: betrachtet man Lph. 6 isoliert, gibt es für die nach HOAI 2009 in der dortigen Lph. 6 zu erbringenden Leistungen nun nach HOAI 2013 deutlich weniger Geld – vom Verordnungsgeber so gewollt! Beschwerden also bitte an den Bundesrat richten!


Ein Rechenbeispiel (v.a. zum Verständnis derjenigen Leser, die sich noch nicht so weit in die FBS-Tabellen vertieft haben)

Die Anwendung der FBS-Tabellen verlangt eine Gesamtbetrachtung aller im Gültigkeitszeitraum der HOAI 2013 beauftragten Lesitungsphasen. Nehmen wir einmal an, die aK betragen 100.000 €, die Honorarzone sei III Mindestsatz. Im folgenden Beispiel geht es um Nettozahlen und es ist ohne Nebenkosten aufgestellt, um das Ganze nicht zu verkomplizieren.

Für die Leistungen der Lph. 4-8 gibt es nach HOAI 2009 6+24+7+3+29 = 69% von 17.665 € = 12.187,47 €.

Für die (gegenüber der HOAI 2009 geänderten) Leistungen der Lph. 4-8 nach dem Leistungsbild der HOAI 2013 gäbe es 4+25+7+3+30 = ebenfalls 69% von hier allerdings 20.574 € = 14.196,06 €.

Für die Leistungen nach dem Leistungsbild der HOAI 2009 auf Basis der Honorartabellen der HOAI 2013 kommen nun die FBS-Tabellen wie folgt zur Anwendung:

Lph. 4 mit 4 %, Honorar 2013 822,96 €, FBS-Faktor* 0%, bereinigtes Honorar 822,96 €
Lph. 5 mit 20 %, 5.143,50 €, FBS-Faktor -1,5% -> 4.835,30 €
Lph. 6 mit 7 %, 1.440,18 €, FBS-Faktor -4,83 % -> 446,46 €
Lph. 7 mit 3%, 617,22 €, FBS-Faktor 0% -> 617,22 €
Lph. 8 mit 30 %, 6,172,20 €, FBS-Faktor -0,58 % -> 6.053,28 €

* (mathematisch kein Faktor, sondern ein Prozentzahlenabzug oder –zuschlag bezogen auf 100% Honorar nach der HOAI 2013)

Summe Vergütung der Leistungen Lph. 4-8 nach HOAI 2009 auf Basis der Honorartabellen der HOAI 2013 auf Grundlage der FBS-Tabellen: 12.775,22 €.

Das Preiskontrollrecht verlangt nun also zur Vermeidung einer Honorarmindestsatzunterschreitung die Anhebung der Vergütung für Lph. 4-8 nach HOAI 2009 von 12.187,47 € auf 12.775,22 € nach den Preisgrundsätzen der HOAI 2013 für die in der HOAI 2009 genannten Grundleistungen.

Das ist mehr als nach HOAI 2009, aber nicht so viel wie für die vollen Grundlesitungen der Lph. 4-8 nach HOAI 201 - weniger Leistung bedeutet aber konsequenterweise auch weniger Honorar, als wenn Sie alle Leistungen nach der HOAI 2013 erbringen müssten.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

26.07.2015 at 16:41 Uhr
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Peter-M
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 24.07.2015
IP: Logged
icon Re: FBS-Tabellen und Stufenverträge

Hallo Herr Doell,

zunächst einmal recht herzlichen Dank für Ihre ausführlichen und kompetenten Ausführungen.
Grundsätzlich verstehe ich den Gedanken, welcher hinter den FBS Prozenten steht und ich gebe Ihnen Recht, dass für evtl. Kritik der Verordnungsgeber Ansprechpartner wäre.

Trotzdem möchte ich das Thema für eine evtl. weitere Diskussion noch etwas vertiefen und hierzu aus Vereinfachungsgründen Ihr Rechenbeispiel aufgreifen:
In LP 6 werden bei a.K. von 100.000 € und HZ III nach FBS 4,83 % von 7 % abgezogen.
Als Honorar stellt sich das so dar: Man erhält 446,46 € statt 1.440,18 €.
Das ist eine massive Kürzung, welche weit unter der HOAI 2009 (1.236 €) liegt und einer tatsächlichen Honorarkürzung in HOAI 2013 von ca. 69 % entspricht.
Lässt man die Tatsache außer Acht, dass mit der neuen HOAI auch ein Inflationsausgleich bzw. ein Ausgleich gestiegene Kosten erfolgen sollte, so impliziert die Kürzung von 69 % IMHO, dass die Grundleistungen in LP 6 HOAI 2009 weniger als ein Drittel der Grundleistungen HOAI 2013 darstellen, bzw. andersherum: mit HOAI 2013 in LP 6 weit mehr als doppelt so viel zu leisten ist als entspr. HOAI 2009.

Hierbei darf man m.E. nicht die Anzahl der neu hinzugekommen Grundleistungen betrachten, sondern den tatsächlichen zusätzlichen Aufwand, d.h. die Einzelgewichtungen innerhalb der Leistungsphase, wie z.B. hier dargestellt:

http://www.ibr-online.de/IBRMustertexte/201/TeilleistungstabellenFrei.pdf

Diese Übersicht zeigt (wie ich es im Büroalltag auch wahrnehme), dass auch in der HOAI 2013 weiterhin die Massenermittlung und das Erstellen des LVs zusammen weit mehr als die Hälfte des Aufwands ausmachen und die neu hinzugekommenen Grundleistungen in LP 6 nur mit ca. einem Drittel der Gesamtleistungen bewertet werden.
Daher erschließt sich mir die Honorarkürzung in Lp 6 von 69 % nicht ganz.
Diese Kürzung ist derart massiv (in diesem Rechenbeispiel: 446 € statt 1.440 €) dass das Honorar nicht auskömmlich ist.
Eine Gesamtbetrachtung über mehrere Leistungsphasen hinweg ist sicherlich möglich und entschärft die Diskrepanz. M.E müsste aber der FBS Faktor jeder einzelnen Leistungsphase schlüssig das Verhältnis der unterschiedlichen Grundleistungen widerspiegeln und zu einem auskömmlichen Honorar führen (auch in Hinblick auf Teilbeauftragungen).
Irgendetwas entzieht sich hier meinem Verständnis.

Nochmals vielen Dank,
einen schönen Abend u. beste Grüße

P.M.













26.07.2015 at 23:00 Uhr
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