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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : Planung Baustelleneinhausung
Beitrag von Nachricht
mophimuk
Level: Jr. Member
Beiträge: 13
Registriert seit: 03.06.2012
IP: Logged
icon Planung Baustelleneinhausung

Für ein BV gilt es eine aufwendige Einhausung der Baustelle zu planen. Um diese vernünftig ausschreiben zu können ist eine Ausführungsplanung erforderlich. Handelt es sich bei dieser Leistung um eine besondere Leistung, die gesondert honoriert werden muss ?

12.08.2015 at 09:06 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Planung Baustelleneinhausung

Guten Tag,

für die Einhausung gibt. es hoffentlich nicht nur eine Ausführungsplanung, sondern auch eine Vorplanung (mit Variantenuntersuchungen und Einbezug der Tragwerksplanung), sondern auch eine Entwurfsplanung (einschliesslich Kostenberechnung als Honorargrundlage) und ggf. eine Genehmigungsplanung, denn eine Einhausung muss ja genau allen Belastungen wie z.B. Sturm, Regen usw. standhalten wie ein dauerhaft genutztes Gebäude oder auch wie ein Gerüst und bedarf daher i.d.R. einer Baugenehmigung. Je nach Art der Ausführung kann ggf. der eine oder andere Schritt entfallen, wenn es dafür dauerhafte Genehmigungen für temporäre Bauten gibt (z. B. bei Grosszelten oder Traglufthallen), das kommt aber auf den Einzelfall drauf an.

So eine Einhausung dürfte honorartechnisch in der Regel - auch wenn die eigentliche Baustelle ebenfalls ein Gebäude ist, da die Planungsrandbedingungen andere sind und deshalb Par. 11 nicht greift - eine eigenständige Gebäudeplanung und Tragwerksplanung darstellen.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

13.08.2015 at 11:25 Uhr
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mophimuk
Level: Jr. Member
Beiträge: 13
Registriert seit: 03.06.2012
IP: Logged
icon Re: Planung Baustelleneinhausung

Vielen Dank für Ihre - wie immer - prompte und klärende Antwort.

13.08.2015 at 14:11 Uhr
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