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HOAI.de - Forum : Anwendungsbereich der HOAI : LPH 2 (Architekt): Ergebnis genehmigungfähig?
Beitrag von Nachricht
Amibobo
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 03.08.2015
IP: Logged
icon LPH 2 (Architekt): Ergebnis genehmigungfähig?

Hallo Forum,

was ist das Ergebnis der LPH 2 (Architekt)?

Ist das ein "genehmigungsfähige"** Vorplanung, oder reicht es aus, wenn ein oder mehrere Vorpläne erstellt wurden, wovon einer dem Bauherren gefallen hat, sodass er damit mit LPH 3 weitermachen möchte?

** "genehmigungsfähig" im Sinne, dass nichts bekannt ist, was an dieser Vorplanung nicht genehmigungsfähig wäre. Die eigentliche Genehmigungsplanung kommt ja mit LPH 4.

Angenommen, eine Vorplanung gefällt dem Bauherren, aber einige Punkte sind so nicht genehmigungsfähig (Vorauskunft von der Baubehörde). Als Folge müsste die Vorplanung geändert oder gar weitgehend neu gemacht werden. Dazu kommt es aber nicht mehr, da der Architekt mit sofortiger Wirkung gekündigt hat.
Nun hat der Bauherr keine geänderte Vorplanung, mit der ein anderer Architekt mit LPH 3 anschießen könnte. Der Bauherrr hat nur die Vorplanung, an der einige Punkte noch geändert werden müssen - d.h. der neue Architekt müsste damit auch für LPH 2 beauftragt werden?

Besten Dank im Voraus!

25.08.2015 at 20:41 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: LPH 2 (Architekt): Ergebnis genehmigungfähig?

Nun, zumindest müsste der neue Planer noch die gewünschten Änderungen einarbeiten und die Vorplanung fertig stellen, damit Lph. 2 vorllständig erbracht ist. Warum macht denn der 1. Planer das nicht und hat gekündigt?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

26.08.2015 at 09:54 Uhr
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Amibobo
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 03.08.2015
IP: Logged
icon Re: LPH 2 (Architekt): Ergebnis genehmigungfähig?

Wir haben über die Fortführung einschließlich LPH 8 verhandelt. Dabei bekam ich einen Architektenvertrag mit "Zielen" anstelle von Leistungsphasen, weil das für kleine Bauvorhaben besser als ein normaler Vertrag sei.
Um mit den anderen Planern konform zu bleiben wollte ich aber die Grundleistungen nach HOAI vereinbaren. Darüber gabs Meinungverschiedenheiten.

26.08.2015 at 15:00 Uhr
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