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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Kosten auf stundenbasis...
Beitrag von Nachricht
Bonni
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 30.08.2015
IP: Logged
icon Kosten auf stundenbasis...

Hallo,
Mal zu meiner Frage.
Wir haben uns eine Doppelhaushälfte gekauft. Und dann beschlossen etwas daran zu sanieren. Dabei haben wir uns einen Architekten für innen Ausbau zurate gezogen. Wir wollen die beiden Bäder ein kleines eine kleine Toilette und ein großes Bad sanieren und in zwei Zimmern die Wand malern. Die Leistungen von dem Architekten sind nicht sehr gut. Beim Einzugstermin war noch nicht alles fertig, wie uns vorher zugesichert wurde.
Als ich dann auch die Rechnung noch bekam wäre ich fast vom Stuhl gekippt. Ich bin mir nicht sicher ich habe die HOAI Tabelle mal ausprobiert und dort wird sogar ein noch höherer Satz berechnet. Gehört bei der Berechnung die Badezimmerausstattung wie die gewählten schränke dazu? Das hat doch eigentlich nichts mit einem richtigen Umbau zu tun, oder?
Die Rechnung für die Sanitärsachen betragen 22.000 € die Fliesenleger 8000 € die Wände 2000 €.
Er hat einen Stundensatz von 80 € und hat sich insgesamt einen Betrag von 6000 € als Rechnung übertragen.
Wir haben die Stundenbasis vereinbart und er hat uns auch eine Auflistung dazu gegeben, aber ich bin mir nicht sicher ob diese korrekt ist und er sich nicht einfach mehr Stunden aufgeschrieben hat. Kann ich dir irgendetwas machen, oder muss ich das jetzt einfach so hinnehmen. Herzlichen Dank für konstruktive Antworten.

30.08.2015 at 20:11 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Kosten auf stundenbasis...

2 Fragen, 3 Antworten:

Um eine inhaltliche Kontrolle der Korrektheit des berechneten Honorars durchzuführen, müssten alle Kosten netto angeführt werden. Sind Ihre Angaben das?

Ferner müssten Sie schreiben, was denn für Leistungen genau erbracht wurden; orientieren Sie sich dabei an den Grundleistungsbeschreibungen in Anlage 10.1 für die Gebäudeplanung und in Anlage 15.1 für die Technische Ausrüstung (hier: Wasser- und Abwassertechnik). Es reichen die Buchstaben der erbachten Leistungen, also in der Art 2a,c,d, 3a usw. Ohne das gehts allerdings nicht, denn nur so kann man bei Modernisierungen ein HOAI-Honorar zutreffend ermitteln.

Ob die angesetzten Stunden richtig sind, kann niemand per Ferndiagnose prüfen. Auch hier die Bitte um Angabe der Nettokosten und der angesetzten Stunden des Planers (wieviel für was).


____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

31.08.2015 at 22:23 Uhr
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