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Mitglied
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AG 7 (Küche) mit Schlitz- und Durchbruchspläne
Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
eine Grundleistung der LPH 5 (Leistungsbild Technische Ausrüstung) ist das Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen. Sofern dies nicht nötig ist, wird gemäß § 55 (2) HOAI 2013 die LPH 5 um 4 % gekürzt.
Ich habe bei einem Bauvorhaben AG 1-5 mit Schlitz- und Durchbruchsplänen beauftragt (22%).
Meine Frage: Muss ich dann auch AG 7 (Küchentechnische Einrichtung) mit Schlitz- und Durchbruchsplänen beauftragen, da m. E. die Schlitz- und Durchbruchspläne für die Wasser-, Abwasser-, Gas-, Lüftungs- und Elektroleitungen der Küche bereits in den AG 1-5 zu planen sind?
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02.09.2015 at 10:43 Uhr |
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fdoell
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Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: AG 7 (Küche) mit Schlitz- und Durchbruchspläne
Vermutlich nicht, aber fragen Sie doch mal den Küchenplaner, ob er das überhaupt braucht.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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03.09.2015 at 09:27 Uhr |
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Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
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Re: AG 7 (Küche) mit Schlitz- und Durchbruchspläne
Wir haben einen Planer für alle AG. Dieser wird sicherlich sagen, dass Schlitz- und Durchbruchspläne in allen AG notwendig sind (schon aus Honorargründen).
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03.09.2015 at 09:45 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
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Re: AG 7 (Küche) mit Schlitz- und Durchbruchspläne
Da müsste der PLaner schon mal sagen, was denn das für Pläne sein sollen bei einer Küchenplanung, die nicht von den anderen TGA-Gewerken (Wasser-Abwasser-Gas, Elektro, Lüftung, Heizung usw.) zu bearbeiten sind.
Wenn Sie solche Leistungen nur vergüten wollen, wenn sie auch anfallen und dem Küchenplaner nicht trauen, dann vereinbaren Sie eben diese Vergütung nur für den Fall, dass Schitz- und Durchbruchspläne fü die Küchen überhaupt anfallen, mit vorherigem schriftlichen Leistungsabruf durch den AG, der nur bei entsprechender Begründung erteilt wird...
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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03.09.2015 at 14:49 Uhr |
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