Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Allgemeines : Architektenhonorar Einfamilienhaus
Beitrag von Nachricht
Jim
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 14.09.2015
IP: Logged
icon Architektenhonorar Einfamilienhaus

Hallo und guten Morgen....kann jemand kurz und knapp Info geben wie es bei dem Architektenhonorar aussieht wenn während der Bauphase einer Immobilie die Kündigung vom Bauherrn ausgeht.

Ein Bekannter hatte mich die Tage danach gefragt konnte ihm aber keine passende Antwort hierzu geben.

Tausend Dank !

17.09.2015 at 08:03 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Architektenhonorar Einfamilienhaus

Das kommt darauf an, ob der Kündigungsgrund in der Person bzw. Arbeit des Planers liegt oder nicht.

Erfolgt die Kündigung aus Gründen, die der Auftragnahmer zu vertreten hat, erhält dieser nur Honorar für die erbrachten Leistungen.

Erfolgt die Kündigung aus Gründen, die der Planer nicht zu vertreten hat, erhält der Planer neben dem Honorar für die erbrachten Leistungen für den Teil der bereits beauftragten, aber nun nicht mehr zu bearbeitenden Leistungen das volle Honorar abzüglich der ersparten Aufwendungen, wobei er sich das anrechnen lassen muss, was er nicht durch anderweitigen Erwerb erhält oder zu erwerben unterlässt (d.h. im Prinzip den entgangenen Gewinn, wenn er keine andere Arbeit hat in dieser Zeit oder eine solche ohne Grund ablehnt).

Wie hoch dieser Anteil ist, richtet sich nach den geschlossenen Verträgen. In manchen Allgemeinen Vertragsmustern ist er er je nach Leistungsphase mit 40 bzw. 60% des Honorars definiert, wenn nicht die eine oder andere Partei im Einzelfall höhere bzw. niedrigere ersparte Aufwendungen nachweist.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

17.09.2015 at 09:48 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Allgemeines : Architektenhonorar Einfamilienhaus
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no