heidi84
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Honorarrechnung zu hoch?
Hallo zusammen,
ich bräuchte einmal eine Expertenmeinung zu folgendem Fall:
wir haben eine Baufirma/Ingenieur zur Erstellung eines Baugesuches für den Um- und Anbau unseres bestehenden EFH beauftragt und einen Planungsvertrag unterschrieben. Zu Grunde gelegte anrechenbare Kosten betrugen laut Kostenschätzung netto rund 214.000 Euro.
Nachdem nach 2,5 Monaten noch keinerlei Pläne erstellt waren, hatten wir vorgeschlagen, das Baugesuch woanders machen zu lassen. Dies war dann aber nicht möglich laut Planer, da die Pläne plötzlich doch schon fast fertig waren. Die Firma wollte nun auch die Umsetzung der Modernisierung nicht mehr machen, da wir zu viel Druck machen würden. Schriftlich hatten sie bislang auch nur den Auftrag für die Planung. Das der Umbau nun nicht, wie von uns eigentlich geplant, von der Firma ausgeführt werden soll, kommen wir auch nicht in die Möglichkeit die abgerechneten Honorare für die Baugesuchserstellung in Höhe von rund 11.000 Euro, bei den gesamten Umbaukosten gutschreiben zu lassen, wie laut Vertrag vereinbart.
Das Baugesuch wird benötigt, da wir einen unterkellerten Anbau und zwei große Schleppgauben haben wollen. Nun wurde von unserem neuen Bauleiter festgestellt, dass die Maße der Pläne nicht ganz passen. (Beispiel: Gesamtlänge des Hauses stimmt nicht, vereinzelt stimmen Breiten/Längen von Räumen nicht, Dachneigung stimmt nicht usw.) D.h. diese Pläne können nun nicht für die Angebotseinholung an Handwerker ausgegeben werden und müssen für diesen Zweck neu erstellt werden. Auf Grund der erbrachten Leistung und weil die Firma den Umbau nun nicht durchführen will, finden wir die 11.000 Euro für ein Baugesuch doch etwas überteuert. Fair wäre unserer Ansicht nach, die anrechenbaren Kosten runter zu setzen auf die Höhe, was uns die Dachgauben und der Anbau kosten, da ja nur für diesen Zweck ein Baugesuch eingereicht wurde.
Im Vertrag wurde eine Pauschale von rund 9.000 Euro plus 3% Nebenkosten vereinbart (in der Summe brutto rund 11.000 Euro). Haben wir nun ein Recht auf Grund der mangelhaften Pläne und der Tatsache, dass nun ja nur das Baugesuch erstellt wurde und die Firma eine weitere Zusammenarbeit ablehnt, die gestellte Rechnung abzulehnen und eine neue Rechnung zu fordern? Oder müssen wir die vereinbarten 11.000 Euro zahlen?
Vielen Dank!
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