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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorarermittlung bei Zuschlag und Minderung
Beitrag von Nachricht
Bäreningenieur
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 25.09.2015
IP: Logged
icon Honorarermittlung bei Zuschlag und Minderung

Hallo zusammen,

ich habe ein Frage zur Berechnung eines Honorars von Grundleistungen für Umbauten und Modernisierungen mit gleichzeitiger Minderung bei Wiederholungen nach § 11 (3) und (4) HOAI.
Je nach Berechnung können hier unterschiedliche Ergebnisse herauskommen.

Bsp:
- Lph 1 - 6 Objektplanung Ingenieurbauwerke
- Zuschlag für Umbauten und Modernisierungen von 20 % § 44 (6) HOAI
- Minderung bei Wiederholungen § 11 (3) und (4) von 60%

1. Berechnung einzelne Ermittlung:
Grundhonorar : 5.000 €
Zuschlag auf Grundhonorar (20%): 1.000 €
Minderung auf Grundhonorar (-60%): -3.000€
Gesamthonorar: 3.000 €


2. Berechnung aufeinander folgende Ermittlung:
Grundhonorar: 5.000 €
Zuschlag auf Grundhonorar (20%): 1.000 €
Honorar mit Zuschlag: 6.000 €
Minderung auf Honorar m. Z. (-60%) : -3.600 €
Gesamthonorar: 2.400 €
Ob man hier zuerst den Zuschlag oder die Minderung berechnet macht keinen rechnerischen Unterschied.

Nun wollte ich wissen welche welche der beiden Berechnungen gemäß HOAI richtig ist bzw. Belege dafür in der HOAI zu finden sind.

Vielen Dank im Voraus

Bäreningenieur

25.09.2015 at 14:24 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorarermittlung bei Zuschlag und Minderung

§ 11 (3) spricht davon, dass bei Wiederholungen Prozentsätze der Grundleistungen zu mindern sind und nicht das Honorar.

Beispiel:

Grundhonorar 10.000 €
Teilleistungen nach HOAI: 50%

1. Planung 10.000 x 50% = 5.000 €

Abminderung nach § 11 (3):

2.-5. Planung (=1.-4. Wiederholung) jeweils um 50% = 2.500 € gemindert verbleiben 4 x 2.500 = 10.000 €
6.-8. Planung (=5.-7. Wiederholung) jeweils um 60% = 3.000 € gemindert verbleiben 3 x 2.000 = 6.000 €

Honorar für alle 8 Planungen 5.000 + 4 x 2.500 + 3 x 2.000 = 21.000 €

Hierauf erfolgt dann ggf. ein Umbauzuschlag von 20% = 4.200 €.

Gesamt Netto = 21.000 + 4.200 = 25.200 €.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

29.09.2015 at 19:52 Uhr
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Bäreningenieur
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 25.09.2015
IP: Logged
icon Re: Honorarermittlung bei Zuschlag und Minderung

Sehr geehrter Herr Doell,

vielen Dank für Ihre Antwort. Dies hat mir sehr weiter geholfen.

Grüße

30.09.2015 at 09:09 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorarermittlung bei Zuschlag und Minderung
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