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Leah15
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 29.09.2015
IP: Logged
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6000 Euro für Planungsleistungen bei 200000 Euro Haus
Hallo zusammen!
Wie viele andere hier, stehen wir momentan vor unserem ersten Hausbau und wissen nicht weiter.
Unser Grundstück ist erworben und wir möchten ein Einfamilienhaus (mit EG/OG/DG ohne Keller) für 200000 Euro neu bauen.
Wir haben jetzt einen Architekten für die Planungsphasen 1-4 beauftragt bzw. möchten wir noch tun. Dieser hat uns ein Pauschalangebot für die Phasen 1-4 von 6000 Euro unterbreitet. Nun sind wir etwas ratlos, ob das im Normalbereich der HOAI liegt oder nicht? Ich habe hier ein HOAI-Buch (2013) vorliegen, bin aber total planlos, wie ich nachschaue. Nach welchen Paragraphen und welcher Honorarzone wird da berechnet? In dem pauschalangebot ist leider nicht aufgeführt, wie sich der Preis zusammensetzt. Auch sind die einzelnen Leistungen der Phasen nicht aufgeführt. Vielleicht ist jemand so nett und kann mir ein paar Tipps geben, worauf man achten sollte bei solchen Pauschalvereinbarungen?
Und noch eine Frage zur Tragwerksplanung: wir leben in RLP. Hier ist die Beauftragung eines externen Statikers nicht gesetzlich vorgeschrieben. In wiefern macht es dennoch Sinn einen zu beauftragen?
Sollten die Fragen zu dämlich klingen, entschuldige ich mich bereits im Vorfeld. Habe leider absolut keine Ahnung von Hausbau und muss mich nun damit befassen.
Besten Dank im Voraus!
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29.09.2015 at 12:29 Uhr |
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smngkoeln
Level: Sr. Member
Beiträge: 80
Registriert seit: 13.08.2015
IP: Logged
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Re: 6000 Euro für Planungsleistungen bei 200000 Euro Haus
Hallo Leah15,
mir scheint das Honorarangebot jedenfalls preislich nicht unangemessen zu sein. Möglicherweise liegt sogar eine unwirksame Mindestsatzunterschreitung vor. Grob überschlägig können Sie das wie folgt nachvollziehen:
Sie haben einen HOAI-Text. Schauen Sie zunächst in die Honorartabelle zu § 35. In der Zeile anrechenbare Kosten 200.000 € finden Sie in der Spalte Honorarzone III ein Mindestsatzhonorar von 27.863 € (netto). Dieser Betrag bezieht sich auf das gesamte Leistungsbild.
Wenn Sie nur die ersten 4 Leistungsphasen beauftragen, finden Sie das anteilige Honorar dafür in § 34 Abs. 3: insgesamt sind das 27%.
27% von 27.863 € sind 7.523,01 € netto. Dies wäre also der Mindestsatz nach HOAI für die vollständigen Leistungsphasen 1-4 bei anrechenbaren Kosten von 200.000 €.
Ob Sie einen Statiker brauchen, kann Ihnen Ihr Architekt sagen. Ich nehme an, dass dem so sein wird.
Beste Grüße aus Köln
Andreas Schmidt
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RA Dr. Andreas Schmidt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Tel. 0221/58946227
E-Mail: a.schmidt@smng.de
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01.10.2015 at 10:32 Uhr |
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