Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorar für Planungsleistungen
Beitrag von Nachricht
buskeling
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 29.09.2015
IP: Logged
icon Honorar für Planungsleistungen

Hallo,
wir planen den Bau von 6 neuen Pontons für einen Hafen. Die Ausführung sollte baugleich erfolgen. Angenommen, die Planungsleistungen betragen insgesamt 100.000 €. Wie viel Euro muss ich für den Bau von 3 Pontons ansetzen. Da die Hauptarbeit für die Planungen für den ersten Ponton entsteht, gibt es doch sicherlich eine Gliederung für die weiteren baugleichen Pontons. Ich bin mit der HOAI noch nicht ganz so vertraut, also bitte ich um Nachsicht :-)

29.09.2015 at 13:56 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorar für Planungsleistungen

Das dürfte kein HOAI-Problem sein, weil Pontons als schwimmende Körper weder Gebäude noch Ingenieurbauwerke oder sonstige Objekte nach der HOAI sind und deshalb Ihre Planung auch nicht nach HOAI abzurechnen ist.

Im übrigen ist Ihre Frage nicht beantwortbar. Aus den Planungskosten für 6 Pontons kann man keine Baukosten für 3 Pontons ableiten. Fragen Sie doch mal Ihren Planer, was Sie genau wissen möchten (wenn mit "wir planen ..." eigentlich "wir lassen planen ..." gemeint ist)!

Oder sind Sie der Planer ("wir planen ...") und wissen nicht wie Sie Ihr Angebot kalkulieren sollen? Dann wäre die Frage, wie Sie denn überhaupt auf die 100.000 gekommen sind bzw. ob Sie überhaupt wissen, was da an Planung auf Sie zukommt ...

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

29.09.2015 at 19:42 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorar für Planungsleistungen
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no