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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Extrapolation Honorar UVS
Beitrag von Nachricht
kjmaier
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 15.10.2015
IP: Logged
icon Extrapolation Honorar UVS

Die Honorartabelle für Umweltverträglichkeitsstudien beginnt bei einer Flächengröße von 50 ha (Anlage 1, 1.1). Wir benötigen allerdings Angaben für die Honorarzone II für 10 und 20 ha. Nach welchem Schema bzw. Formel soll hier extrapoliert werden? Vielen Dank

15.10.2015 at 14:02 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Extrapolation Honorar UVS

Guten Tag,

1. ist das Honorar für alle Beratungsleistungen unverbindlich und damit frei vereinbar (§ 3 Abs. 1 Satz 2 HOAI).

2. selbst bei verordneten Honoraren, d.h. Leistungsbildern mit verbindlichen Honorartabellen, gilt § 7 Abs. 2 HOAI, wonach Honorare für Flächen außerhalb der Tabellenwerte frei vereinbar sind.

Sie müssen sich also weder an die vorgeschlagenen Tabellen in Anlage 1 halten noch diese gar extrapolieren.

Wenn Sie aber mit dem AG ansonsten so verblieben sind, dass Sie die vorgeschlagenen Honorartabellen verwenden, ist ein guter Ansatz, bei Flächen unterhalb des Mindestwertes die Flächen des Mindestwertes anzusetzen - der Aufwand wird ja bei etwas geringerer Fläche nicht wirklich geringer, da vielfältige Abstimmungen und Grundaufgaben in gleicher Weise zu erbringen sind.

Wenn Sie aber unbedingt etwas interpolieren wollen, interpolieren Sie zwischen den Tabellenwerten für 50 und 100 ha. Beispiel für Hz I:

Bei 10 ha beträgt das Grundhonorar 10.176 + (14.972-10.176)*(10-50)/(100-50) = 6.339,20 €

Bei 20 ha beträgt das Grundhonorar 10.176 + (14.972-10.176)*(20-50)/(100-50) = 8.732,20 €

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

16.10.2015 at 10:12 Uhr
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