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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Überarbeitung TWP durch AN
Beitrag von Nachricht
Ringsgwandl
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 18.11.2015
IP: Logged
icon Überarbeitung TWP durch AN

Hallo zusammen,

beim Neubau einer Brücke tritt gerade folgendes Problem auf:
- Die Tragwerksplanung für die LP3, LP4 und LP5 ist durch den TWP des AG komplett abgeschlossen.
- Die Bauleistung ist ausgeschrieben und vergeben (VOB-Vertrag).
- Es hat sich in der Genehmigungsplanung ein Systemfehler eingeschlichen, die der AN festgestellt hat, so dass eine Überarbeitung der LP3, LP4 und LP5 erforderlich wird.
- Es soll der AN für die Überarbeitung beauftragt werden.

Wir sehen die Überarbeitung als wiederholte Grundleistung und haben für die Ermittlung des Honorars die Siemon- und Simmendinger-Tabellen herangezogen. Es wurden abgeschätzt, in welchem Umfang die Teilleistungen zu erbringen sind z.B.
LP3 nur eine Teilleistung von 10% betroffen (statt 15% komplett) und davon wiederum nur ca. 50% der Teilleistung
LP4 das komplette Leistungsbild und davon nur ca. 50%
etc.

Ist unsere Herangehensweise korrekt?

[Edited by Ringsgwandl on 18.11.2015 at 15:13 Uhr]

18.11.2015 at 15:12 Uhr
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smngkoeln
Level: Sr. Member
Beiträge: 80
Registriert seit: 13.08.2015
IP: Logged
icon Re: Überarbeitung TWP durch AN

Hallo Ringswandl,

wenn der AN, also das bauausführende Unternehmen, nach Vertragsabschluss mit Planungsleistungen beauftragt werden soll, ist die HOAI nicht anwendbar. Es dürfte sich um einen Fall des § 2 Abs. 9 VOB/B handeln. Die Höhe der Vergütung ist also Vereinbarungssache.

Sie können sich aber an der in der HOAI für die Leistungen vorgesehenen Vergütung orientieren und mit dem AN, sofern dieser einverstanden ist, eine entsprechende Vereinbarung treffen.

____________________________
RA Dr. Andreas Schmidt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Tel. 0221/58946227
E-Mail: a.schmidt@smng.de

18.11.2015 at 18:12 Uhr
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Ringsgwandl
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 18.11.2015
IP: Logged
icon Re: Überarbeitung TWP durch AN

Hallo Herr Dr. Schmidt,

herzlichen Dank für die Antwort.

Das ist natürlich richtig.
Zur Plausibilisierung des Honorars möchten wir jedoch trotzdem die HOAI zu Grunde legen.

Ist es denn vom Grundsatz richtig, dass wir die einzelnen Teilleistungen abmindern, wenn nicht die gesamte Teilleistung zu erbringen ist (die Prozente des Bearbeitungsumfangs ist sicherlich noch ein anderes Thema)?

Oder ist schon bei der Bearbeitung einer Teilleistung immer die gesamte Leistungsphase zu vergüten, bei LP3 also die vollen 15%?

19.11.2015 at 10:02 Uhr
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smngkoeln
Level: Sr. Member
Beiträge: 80
Registriert seit: 13.08.2015
IP: Logged
icon Re: Überarbeitung TWP durch AN

Hallo Ringswandl,

wenn Sie sich an der HOAI orientieren wollen, was sicherlich vernünftig ist, erscheint mir der von Ihnen gewählte Ansatz einer anteiligen Vergütung zutreffend, siehe hierzu § 8 Abs. 2 HOAI.

Da die HOAI hier aber nicht anwendbar ist, empfiehlt sich eine entsprechende Vereinbarung mit dem AN, die schriftlich erfolgen sollte.

____________________________
RA Dr. Andreas Schmidt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Tel. 0221/58946227
E-Mail: a.schmidt@smng.de

19.11.2015 at 11:06 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Überarbeitung TWP durch AN
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