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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Abrechnung
Beitrag von Nachricht
Schachgame
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 26.11.2015
IP: Logged
icon Abrechnung

Hallo!

Soweit ich es verstehe, kann die Abrechnung von Planungsleistungen (zumindest in einigen Ländern) im Ausland auf Stundenbasis und monatsweise erfolgen.

Aber: Muss für eine Abrechnung nicht eine Planungsleistung (Phase) vollständig erbracht und augenscheinlich mängelfrei sein damit sie abgerechnet werden kann. Was sagt da die HOAI?

[Edited by Schachgame on 26.11.2015 at 22:30 Uhr]

26.11.2015 at 22:29 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Abrechnung

Die HOAI sagt dazu gar nichts, weil sie eine reine Preisverordnung ist .

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

28.11.2015 at 00:33 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Abrechnung

Zudem gilt die HOAI nicht im Ausland und selbst in Deutschland wäre sie nur für Inländer verbindlich.

Viele Grüße
bento

29.11.2015 at 20:59 Uhr
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smngkoeln
Level: Sr. Member
Beiträge: 80
Registriert seit: 13.08.2015
IP: Logged
icon Re: Abrechnung

Eine kleine Ergänzung:

In § 15 HOAI ist geregelt, wann das Honorar fällig ist: Gemäß § 15 Abs. 1 HOAI nach Abnahme und Überreichung einer prüffähigen Honorarschlussrechnung (es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart).

In § 15 Abs. 2 HOAI ist geregelt, wann Abschlagszahlungen verlangt werden können.

Aber in der Tat gilt dies natürlich nur, wenn die HOAI überhaupt anwendbar ist, siehe hierzu § 1 HOAI.



____________________________
RA Dr. Andreas Schmidt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Tel. 0221/58946227
E-Mail: a.schmidt@smng.de

30.11.2015 at 16:48 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Abrechnung
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