Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : sachverständigenkosten
Beitrag von Nachricht
sabine1262
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 28.11.2015
IP: Logged
icon sachverständigenkosten

hallo zusammen, ich weiss nicht ob ich hier richtig bin , wenn nicht wissen vielleicht einige hier wo ich mich oder an wen ich mich wenden kann. ich bitte sehr dringend um hilfe , auch wenn ich hier falsch sein sollte, bitte nicht böse sein. mir meinem mann , 3 kindern und 2 kaninchen steht das wasser bis zum hals. wir brauchen dringend hilfe und finden keinen der uns helfen kann. ich habe die hoffnung das hier ein lieber mensch ist der ahnung hat. ich habe ein dringendes anliegen. ich habe ein gutachterbüro für unser haus beauftragt ein gutachten für eine aufstockung des hypothekendarlehens zu machen.wir haben mit einem kurzgutachten gerechnet. ein sachverständiger kam auch am 29.6. ! und hat unser haus begutachtet. hat aber nichts ausgemessen oder ähnliches nur geschaut und fotos gemacht. nach 1 stunde war er weg. mein mann hat alle dokumente besorgt , wie katasteramt grudbuchauzug ect und dem büro gebracht. nach langem warten vielem betteln und vielen wochen....genau 14 wochen ,kam dann ein verkehrswertgutachten mit einem verkehrswert jenseits von gut und böse, das gutachten war 44 seiten lang, wies fehler auf in der berechnung der quadratmeter in der berechnung der bodenwerte und quadratmeterpreise, unter anderem hat dieser gutachter unseren garten als garteland berechnet, obwohl wir nur 327 qm haben und es waren noch viel mehr sachen im gutachten die uns auffielen die nicht richtig waren. nach 14 wochen wartezeit wollte der gutachter dann für diese gutachten 1828 euro haben.. er hat nach stunden abgerechnet obwohl mein mann alle wege gemacht hat, und der sachverständige der bei uns war hat es nicht gemacht, nein ...der gutachter mit dem stundenlohn von 150 euro hat es ausgefertigt. keine abrechnung nach hoai nichts steht im gutachten drin , wir wissen nicht woher die 7 stunden kommen die der gutachter brauchte und berechnet hat. nun das beste das jetzige gutachten ist viel weniger wert als das von 2003 , dort brauchten wir eins um eine verwandte auszuzahlen.. der gutachter lässt nicht mit sich reden ,er sagte das alte gutachten sei sogar falsch .er meint er ist vereidigt und macht keine fehler. wir sind nachdem wir lange gebettelt hatten das er mit uns redet und uns erklärt warum er so ein fehlerhaftes gutachten und so überhöhte kosten haben wollte,zum anwalt gegangen. die bank hat sich schon viel früher verabschiedet die uns das hypothekendarlehen geben wollte da es so lange gedauert hat. der anwalt hat sich alles angehört nach ungefähr 3 wochen endlich ein gespräch mit dem gutachter geführt, sich anzicken lassen, einen brief geschrieben und das wars... er hat einen brief zurück bekommen und hat danach gemeint wir sollten lieber zahlen. denn der gutachter hat uns nun gedroht , wenn wir nicht zahlen uns strafrechtlich zu belangen. die rechnung ist korrekt sagt er. er müsse nicht offenlegen woran und wofür er so lange gebraucht hätte, die liste der dinge die wir ihm zugesandt haben mit den mängeln und falschen werten der berechnung hat er gar nicht beachtet und geschrieben das wären keine mängel und meinte wir hätten nichts von alledem verstanden., er hat widerum alles richtig gemacht... und die 14 wochen verzögerung lagen daran, das mein mann das vom katasteram ausgestellte dokument eine woche nach der ortsbesichtigung erst eingereicht hatte.alle anderen dokumente waren schon vor dem ortstermin abgegeben worden.. wir sind am ende , dieser gutachter wusste auch wofür wir das darlehen brauchten, wir haben ihm in guten glauben erzählt das es für eine umschuldung gedacht war und schnellstens gebraucht wird da wir sonst insolvenz anmelden müssten... tja und nun haben wir fast dezember und nichts geht mehr. ich hoffe das hier jemand ist ,der uns vielleicht weiterhelfen kann, oder schon mal erfahrungen gesammelt hat. muss ein vereidigter gutachter die rechnung tranzparent schreiben? ist er der hoai unterstellt oder kann er einfach so eine rechnung aufstellen ohne zu belegen wofür? wir haben mit der ihk kontakt aufgenommen, die haben uns gesagt das die erst mit dem gutachter reden und dann sich melden, denn wir könnten ja viel erzählen, sie müssten beide seiten hören. ist ja auch klar sehe ich ein. aber wenn der gutachter unseren anwalt schon in einem telefongespräch und einem brief einschüchtern kann... was macht er dann erst bei der ihk... wenn wir keine hilfe bekommen ist das haus futsch wir können nicht mehr. eigentlich sollte alles im juni schon in trockenen tüchern sein und nun geht nix mehr und wir haben bald dezember... ich danke ganz herzlich jedem der mir vielleicht auf die sprünge helfen kann. einen schönen abend euch lieben mitmenschen und danke !!!!

28.11.2015 at 02:35 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
IP: Logged
icon Re: sachverständigenkosten

Hallo Sabine,

ohje, ohje...
Nur um erstmal ein wenig für Klarheit zu sorgen:
Ist das Hauptproblem die Gutachterkosten oder das Gutachen an sich?
Wie lautete der Auftrag an den Gutachter?
Warum sind die Berechnungen des Gutachters fehlerhaft?

28.11.2015 at 12:34 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
sabine1262
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 28.11.2015
IP: Logged
icon Re: sachverständigenkosten

hallo kleinsteff,
das problem ist zum ersten das gutachten, er hat die quadratmeter angeblich über die bauzeichnung berechnet, der sachverständige der hier war , hat nix ausgemessen, also fehlen 40 quadratmeter schon bei der berechnung des quadratmeterpreises. er hat angeblich bei boris die bodenrichtwerte genommen, aber eine schlechte lage beurteilt, obwohl wir total super liegen mit verkehrsanbindung die klasse sind ,wir haben einen stadtparkt und freizeitanlagen in der nähe, haben alles zu fuss zu erreichen alles an ärzten in der nähe, kirchen einkaufsmöglichkeiten, vom getränkemarkt angefangen, bis zur kleinen einkaufstrasse.schulen kindergärten. wir liegen in einer 30ger zone mit nur eigenheimen in der strasse. und dieser gutachter hat den preis von einer schlechten lage genommen , beschreibt aber eine mittlere bis gute... das sind alles faktoren die den preis vom haus in die tiefe treiben. er hat in die bewertung des gartens seine meinung einfliessen lassen, er hat ihn als durchschnittllich glaube ich beurteilt.ausserdem als gartenland berechnet und obwohl er ein schöner sehr schöner ziergarten ist. ich glaube gartenland wird als weniger im preis eingestuft aber ich glaube das zählt doch ab 500 quadratmeter erst ? er hat alles haarklein erwähnt sogar unsere ausstattung des badezimmers, egal was er fotografiert hat ( 20 seiten bilder) hat er als durchschnittlich bewertet...aber den hausflur der wohnlich eingerichtet und gefliesst ist hat er nicht beachtet. ich denke eine bank interessiert nicht wie ich ausgestattet und eingerichtet bin. er hat bei den preisen zwar boris angegeben aber dann nur schätzwerte !! bei der berechnung. ich denke, wenn im gutachten steht das es für eine umschuldung ist, der gutachter vom gespräch her weiss das wir nur ein gutachten für eine aufstockung des hypothekendarlehens brauchen , kann er doch nicht so ein aufwendiges gutachten erstellen, wir wollen ja nicht verkaufen. gut das die mikrolage interessiert, aber die makrolage ? die infrastuktur von meiner stadt und vorallem ,erst sagt er, er hätte die werte von boris und dann in einer anderen mail schreibt er dem anwalt finanzamt... das erst mal zu dem gutachten. wir haben den vertarg unterschrieben, und das ist wohl unser todesurteil gewesen mit der berechnung vom stundenlohn. der sachverständige der hier war kostete 120 euro die stunde , der die berechnung gemacht hat 150... er hat 7 stunden gebraucht obwohl wie schon geschrieben, die wege zu den ämtern erledigt waren. er hat auch von der dringlichkeit gewusst das wir so schnell wie es geht das gutachten brauchen, es waren wie schon geschrieben 14 wochen. er hat keine tranzparenz in der rechnung was die stunden angeht.wieso braucht er 7 stunden um ein gutachten gegen zu zeichnen und zu unterschreiben? denn wir wissen von der sekretärin das ein sachbearbeiter aus dem büro diese in nur ein berechnungsprogramm eingegeben hat, boris ist im internet einsehbar, und einige telfonanrufe waren vielleicht noch nötig, aber es werden keine auflistungen gemacht was er alles getan hat. er hat nur pauschal 7 stunden abgerechnet unter anderem 77 farbkopien a 2 euro über 60 schwarz weiss kopien ect plus anfahrt und 2 stunden für seine sachbearbeiter obwohl er nur 1 stunde hier war. das problem wir haben keine zeugen. mein mann war alleine hier und die aussagen am telefon mündlich kann mann nicht beweisen.unser anwalt hat nach 3 wochen endlich ein telfongespräch mit diesem gutachter geführt und war so eingeschüchtert das er das telefonat abgebrochen hat weil dieser mann so rabiat war. deweiteren hat er ihn aufgefordet in einem brief zu belegen warum er so preise nimmt und auch warum die 7 stunden, er hat die liste der mängel und fehler mitgeschickt. daraufhin kam eine antwort in der der gutachter wie ein bockiges kind ausdrückt und von der mängelliste überhaupt keine notiz nahm und den anwalt angriff warum er ihm unterstelle das er die arbeit nicht seine sekretärin machen lassen solle, der anwalt wüde ja wohl auch seine schriftlichen dinge seine sekretärin machen lassen ... und uns unterstellte er unter androhung rechtlicher schritte das wir nicht bezahlen wollen das gutachten nicht verstanden hätten und er halt eben keine fehler gemacht hätte da die mängel, wohl lächerlich seien.. tja und unser anwalt hat nach diesem schreiben uns angeraten zu bezahlen da wir vielleicht kein recht kriegen könnten und wir dann die kosten vom gutachter auch noch tragen müssen... so und nun sind wir fertig mit der welt , da der gutachter weiss das durch die verzögerung ja die bank tschüss gesagt hat und wir das geld für ein gegengutachten und eine klage nicht haben. denn als gutachter steht ja überall das es eine vertrauensperson ist, und deshalb weiss er auch wie es um uns steht... tja eigentlich nun alle im forum ...aber was solls, ich denke nicht nur mir oder uns ergeht es so, ich habe auch schon viel gelesen alleine letze nacht bis 5 uhr und habe im net gesucht ob ich was in erfahrung bringen kann.. aber ich lese immer wieder das man einem gutachter fahrlässigkeit kaum nachweisen kann... naja habe wieder viel geschrieben ich hoffe du kannst damit was anfangen. lg sabine

28.11.2015 at 14:59 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
IP: Logged
icon Re: sachverständigenkosten

1. Der Zeitaufwand erscheint mir nicht zu hoch angesetzt.
2. Die Stundensätze sind m.E. nicht überzogen.
3. Die Kosten für Drucke: m.E. hoch.

Qualitativ bzw. inhaltlich kann man natürlich überhaupt nichts aussagen, ohne den Fall im Detail zu kenne.

29.11.2015 at 20:15 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Sachverständigenkosten

Guten Tag sabine 1262.
ich gehe nach Ihrere Darstellung davon aus, dass Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Verkehrswertermittlung einer sich in Ihrem Besitz befindlichen Gebäude und Freifläche zum Zwecke einer Baufinanzierung beauftragt haben. Dies muß zuerst einmal schriftlich erfolgen und als Zweck des Gutachtens ganz klar in diesem erwähnt sein.
Die gesetzliche Grundlage für eine derartige Wertermittlung regelt das Baugesetzbuch ab § 194.
Da es sich um eine von Ihnen selbst genutzte Immobilie handelt, ist der Verkehrswert im Sachwert und Vergleichswertverfahren zu ermitteln und zu plausibilisieren.
Der Bodenrichtwert lt. BORIS gilt endweder für eine Fläche von Grundstücken oder aber auch für ein Einzelgrundstück. Der Bodenwert richtet sich nach der Lage, der zulässigen und vorhandenen Bebauung. Abweichungen in Form von Zu- und Abschlägen davon muß der Gutachter nachvollziehbar begründen, so dass auch ein Laie das verstehen kann.
In der Sachwertrichtlinie (können Sie im Internet lesen) sind auch die Rechenansätze für das Gebäude vorgegeben, ebenso die anzusetzten Normalherstellungskosten nach Beurteilung des Modernisierungs- und Austattungsgrades. Daraus folgt eine Wichtung nach Punkten.
Die Rechenschritte und die Reihenfolge der Zu- und Abschläge (Außenanlagen, Kosten für altersbedingte Wertminderung, die Gesamtnutzungsdauer, die Restnutzungsdauer und die daraus resultierende lineare Abschreibung finden Sie dort sehr schön erklärt. Der Gutachter kann also nicht einfach machen, was er will, sondern er muß sich an die genauen Vorgaben halten.
Als zweiter Rechenweg ist das Vergleichswertverfahren anzuwenden. Dazu muß ein aktueller Auszug aus der Kaufpreissammlung angefordert und ausgewertet werden. Auch die Vergleichswertrichtlinie ist eine gesetzliche Vorgabe, von der der Gutachter nicht abweichen darf, aber er muß im Gutachten schriftlich nachvollziehbar niederlegen, wie er die Verkaufsfälle mit dem zu bewertenden Objekt vergleicht.
Ich möchte jetzt hier nicht zu sehr ins Detail gehen, jedoch scheint mir, dass Sie-völlig verständlich-Ihre Immobilie hochwertiger einschätzen, als es möglicherweise der Markt in einem Verkaufsfall derzeit hergibt.
Der betriebene Aufwand erscheint mir als angemessen bis zu niedrig denn ein derartiger Auftrag ist eben nicht nur das reinen Einklopfen von Daten in eine Datenbank. Dazu gehören Kenntnisse der Mikro- und Makrolage ebenso wie detaillierte Marktkenntnisse und die Bewertungsalgorythmen mit den anzusetzenden Daten.Daher sind auch die aufgerufenen 150 € (Brutto?? Netto??) als durchaus üblich und normal anzusetzen. Die Beibringung von Unterlagen sehen wir hier bei unseren Aufträgen ebenfalls als Pflicht des Auftraggebers, da diese Unterlagen immer stichtagsbezogen und absolut aktuell sein müssen.
Allerdings kann der Gutachter nicht einen Ortstermin machen und einen anderen das Gutachten schreiben lassen. Der Gutachter hat das Gutachten selbst nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen, er darf sich zwar einer Hilfskraft bedienen (Schreibkraft) aber nicht eines Kollegen, der das Grundstück nie gesehen hat. DÖS geht nicht! Allerdings sollte Ihr geschlossener Vertrag einen Hinweis zur Vergütung enthalten.
Unverständlich ist auch, warum Ihre Bank sich inzwischen "verabschiedet" hat. Auch die Banken haben eigene Fachleute für Bewertungen von Immobilien mit guten Kenntnissen und Erfahrungen, die Bank hätte das -vorausgesetzt, es wäre ihr ernst gewesen- durchaus selbst im eigenen Hause erledigen können und auch den Wertzuwachs für den Umbau berechnen können. Insofern sind Ihre Aussagen hier nicht ganz schlüssig.
Ich würde auf jeden Fall dort nochmal nachfragen, bevor Sie sich mit IHK und Anwalt total verzetteln.
Und da wir hier im Forum alle Fragen in unserer Freizeit beantworten, wäre es auch schön, wenn Sie mit Ihrer Rechtschreibung (Groß- und Kleinschreibung) und Ihrem Satzbau unserer Mühe ein wenig Wertschätzung erweisen würden.
Herzlichst
Corinna Zeh


PS: Für eine Hypothekenaufstockung müßte doch die Bank den Beleihungswert der Immobilie ermitteln, hat man Sie darauf nicht hingewiesen auf der Bank ?




[Edited by C.Zeh on 07.12.2015 at 19:22 Uhr]

06.12.2015 at 16:57 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : sachverständigenkosten
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no