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Tom
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 22.01.2004
IP: Logged
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Wer darf nach HOAI einen Vertrag abschließen?
Hallo Allerseits, darf ein Baubetreuer, also sagen wir mal, ein Mensch ohne Architektur-, Ingenieur- oder Technikerqualifikation einen Vertag nach HOAI abschliessen? Falls ja, ist er dann zur Nachforderung berechtigt wenn er den Mindestsatz unterschritten hat?
Grüße
Tom
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22.01.2004 at 23:57 Uhr |
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Tom
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 22.01.2004
IP: Logged
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Wer darf nach HOAI einen Vertrag abschließen?
Hab's grade bemerkt - bin im falschen Themenblock - tut mir leid. Wäre nett, wenn trotzdem Antworten gegeben werden.
Danke
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23.01.2004 at 00:00 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Wer darf nach HOAI einen Vertrag abschließen?
Die Frage muss eigentlich lauten: Wer muss nach HOAI abrechnen?
Antwort: Jeder, der die in der HOAI genannten Leistungen erbringt, unabhängig von seiner "Qualifikation". Eine Ausnahme ist u. a. nur dann gegeben, wenn die Leistung im direkten Zusammenhang mit Bauleistungen (z. B. Bauträger, Planung und Realisierung aus einer Hand) steht.
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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23.01.2004 at 07:16 Uhr |
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