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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Architektenrechnung
Beitrag von Nachricht
yokobo
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 26.01.2004
IP: Logged
icon Architektenrechnung

Wir haben für den Bauantrag und die Planung eines Wintergartens ein Unternehmen beauftragt. Der Architet, der uns von diesem Unternehmen zur Verfügung gestellt wurde, hat dann Gespräche mit uns und mit dem Bauamt geführt. Leider wurde der Plan durch unseren Nachbarn blockiert.
Wir haben das Projekt dann aufgeben müssen, da wir ohne Zustimmung nicht bauen dürfen. Wir haben jetzt eine Architekenrechnung erhalten und wissen leider nicht, wie sie zu prüfen ist, da wir nur eine Vollmacht unterschrieben haben. Vielleicht kann uns jemand weiterhelfen. Vielen Dank.

26.01.2004 at 11:34 Uhr
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schmidt
Level: Gast
Beiträge: 1
Registriert seit: 26.01.2004
IP: Logged
icon Re: Architektenrechnung

der Architekt muss doch von der zuläßigkeit und Erfolgaussichten eines Bauvorhabens doch wissen bevor er überhaupt mit der Planung beginnt !!

27.01.2004 at 09:25 Uhr
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RA-Ellinghaus
Level: Gast
Beiträge: 1
Registriert seit: 26.01.2004
IP: Logged
icon Re: Architektenrechnung

Es stellt sich zunächst die Frage, ob mit dem Architekten überhaupt ein Vertragsverhältnis besteht. Dies ist offenbar nicht der Fall, so daß der Architekt selbst keine Ansprüche gegen Sie stellen kann. Anders sieht es mit dem Bauunternehmen aus, das Planungsleistungen durch seinen Vertragsarchitekten erbracht hat. Diese sind aber nur dann zu vergüten, wenn sie notwendig waren, um die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens abzuklären, denn grundsätzlich muß der Architekt Kenntnisse der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Zuläsigkeit des Vorhabens mitbringen. Die Abklärung der Zulässigkeit fällt bereits in die Leistungsphase I, so daß ein Honorar von höchstens 1/2 bis 1 % des Gesamthonorars anfallen könnte.

Mit freundlichen Grüßen

RA-Ellinghaus

23.03.2004 at 10:10 Uhr
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Ebel
Level: Sr. Member
Beiträge: 46
Registriert seit: 12.04.2003
IP: Logged
icon Re: Architektenrechnung

Der Fragesteller hat doch überhaupt nichts über die Höhe des Honorars geschrieben. Deswegen ist eine Antwort erst möglich wenn der Fragesteller die geplanten Kosten des Wintergartens und die Honorarhöhe schreibt.

29.03.2004 at 02:22 Uhr
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