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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Unterschreitung Mindestsatz möglich?
Beitrag von Nachricht
Isis
Level: Member
Beiträge: 21
Registriert seit: 06.02.2011
IP: Logged
icon Unterschreitung Mindestsatz möglich?

Hallo,

sind Angebote bei öffentlichen Auftraggebern mit Mindestsatz UND Abzug eines Nachlasses möglich?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe? Gibt es da Erfahrungswerte oder vergleichbare Urteile? Es geht um die Abgabe eines Angebotes, bei der der Mindestsatz mehr als auskömmlich erscheint.

Mit besten Grüßen

03.01.2016 at 17:46 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Unterschreitung Mindestsatz möglich?

Möglich schon, legal nicht. § 7 Abs.1 HOAI ist da einschlägig, wenn die anrechenbaren Kosten innerhalb der Tabellengrenzwerte liegen.

Was legal vereinbar ist:
- nicht alle Leistungen erbringen und die verbliebenen Teilleistungen entsprechend bewerten
- Besondere Leistungen für geringes Entgelt oder ohne Entgelt erbringen
- Nebenkostenerstattung ausschließen
- beim Bauen im Bestand den Umbau- und Modernisierungszuschlag gering ansetzen

"Mehr als auskömmlilch" ist relativ. Warum sollen Sie nicht mal etwas mehr verdienen als sonst? Die HOAI ist eine Mischkalkulation - mal legt man drauf, mal bleibt was übrig.

Zudem überreissen viele Vertragspartner nicht, welche Leistungen alles zu erbringen sind, um das Geld zu verdienen. Wenn die tatslächlich nicht erforderlich sind. siehe oben 1. Spiegelstrich.

PS.
Ich empfehle, das Mindestsatzhonorar zu nehmen und nicht darunter zu gehen. Warum?

1. Sie ersparen dem AG-Vertreter Ärger mit seinen Aufsichtsbehörden wegen Mindestsatzunterschreitungen und damit verbunden evtl. nicht erbrachten Planungsleistungen, die öffentliche AG aber gerne hätten.

2. Sie machen nicht den Markt kaputt, indem Sie weniger nehmen, als Sie nehmen sollen und damit den Leistungswettbewerb mittels eines Preiswettbewerbs untergraben.

3. Wenn es Ihnen tatsächlich zu viel Geld ist, das Sie weder für Aus- und Fortbildung noch für höhere Mitarbeitergehälter, leistungsfähigere Hard- und Software, ein Sabbatjahr oder Ihre Altersvorsorge brauchen: spenden Sie es für einen guten Zweck; es gibt genügend Bedürftige!

[Edited by fdoell on 03.01.2016 at 19:24 Uhr]

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

03.01.2016 at 18:21 Uhr
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Amanda
Level: Jr. Member
Beiträge: 10
Registriert seit: 17.08.2015
IP: Logged
icon Re: Re: Unterschreitung Mindestsatz möglich?

quote:
fdoell wrote:
3. Wenn es Ihnen tatsächlich zu viel Geld ist, das Sie weder für Aus- und Fortbildung noch für höhere Mitarbeitergehälter, leistungsfähigere Hard- und Software, ein Sabbatjahr oder Ihre Altersvorsorge brauchen: spenden Sie es für einen guten Zweck; es gibt genügend Bedürftige!




Finde ich gut. Damit ist eigentlich alles gesagt!


____________________________
Am Neste kann man sehen, was für ein Vogel darin wohnt.
05.01.2016 at 18:15 Uhr
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