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detowe@web.de
Level: Gast
IP: Logged
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Abrechnung Kostenanschlag
Hallo,
es gibt immer wieder Unstimmigkeiten bei der Summe der anrechenbaren Kosten.
An den Unternehmer beauftragte Summe: 50.000 EUR + Nachtrag von 5.000 EUR.
Für die Berechnung des Honorars setze ich an:
Kostenanschlag LP 5-7 55.000 EUR.
Ist das so richtig? Wo kann man das nachlesen?
Gruß
Det
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27.01.2004 at 15:46 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Abrechnung Kostenanschlag
Im § 10 HOAI ist genau geregelt, welche Kosten anrechenbar sind und welche nicht.
http://www.hoai.de/online/HOAI-Text/teil_2.html#10
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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28.01.2004 at 12:52 Uhr |
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DET
Level: Gast
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Abrechnung Kostenanschlag
Ja, aber ab wann Nachträge mitgerechnet werden, steht nicht in der HOAI.
Gruß
DET
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01.02.2004 at 10:10 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Abrechnung Kostenanschlag
Legen Sie Ihrem Auftraggeber regelmäßig überarbeitete Kostenanschläge vor (da der ja über die genauen zu erwartenden Kosten informiert werden will...) und machen Sie später den aktuellsten Kostenanschlag zur Abrechnungsgrundlage. Das ist m. E. konform zur DIN 276, zumal nicht definiert ist, wann oder ob ich einen "endgültigen" Kostenanschlag vorlegen muss.
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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02.02.2004 at 07:34 Uhr |
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