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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Abrechnung Kostenanschlag
Beitrag von Nachricht
detowe@web.de
Level: Gast
IP: Logged
icon Abrechnung Kostenanschlag

Hallo,
es gibt immer wieder Unstimmigkeiten bei der Summe der anrechenbaren Kosten.

An den Unternehmer beauftragte Summe: 50.000 EUR + Nachtrag von 5.000 EUR.

Für die Berechnung des Honorars setze ich an:
Kostenanschlag LP 5-7 55.000 EUR.

Ist das so richtig? Wo kann man das nachlesen?

Gruß
Det

27.01.2004 at 15:46 Uhr
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
icon Re: Abrechnung Kostenanschlag

Im § 10 HOAI ist genau geregelt, welche Kosten anrechenbar sind und welche nicht.

http://www.hoai.de/online/HOAI-Text/teil_2.html#10


____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN

28.01.2004 at 12:52 Uhr
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DET
Level: Gast
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
icon Re: Abrechnung Kostenanschlag

Ja, aber ab wann Nachträge mitgerechnet werden, steht nicht in der HOAI.
Gruß
DET

01.02.2004 at 10:10 Uhr
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
icon Re: Abrechnung Kostenanschlag

Legen Sie Ihrem Auftraggeber regelmäßig überarbeitete Kostenanschläge vor (da der ja über die genauen zu erwartenden Kosten informiert werden will...) und machen Sie später den aktuellsten Kostenanschlag zur Abrechnungsgrundlage. Das ist m. E. konform zur DIN 276, zumal nicht definiert ist, wann oder ob ich einen "endgültigen" Kostenanschlag vorlegen muss.

____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN

02.02.2004 at 07:34 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Abrechnung Kostenanschlag
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