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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Aufteilung der Kostenberechnung-ELT, nach Kostenstellen des Bauherrn
Beitrag von Nachricht
FrankG
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 25.01.2016
IP: Logged
icon Aufteilung der Kostenberechnung-ELT, nach Kostenstellen des Bauherrn

Hallo Forum,

nach Anforderung unseres Bauherrn-/Auftraggebers, soll unsere ELT-Kostenberechnung gem. HOAI-LPH3, nach Kostenstellen-/Gebäudebereiche unterteilt werden. So dass im Nachgang faktisch mehrere Kostenberechnungen aufgestellt werden müssen.
Im weiteren Verlauf spiegelt sich dies bspw. in mehreren LV-Losen (LPH6)- und hat Auswirkungen auf Prüfung der Angebote (LPH7), sowie Aufmaßkontrolle vor Ort (LPH, weil Diese gleichfalls getrennt nach Kostenstellen-/Gebäudebereiche aufgetrennt werden- und entsprechende Teilzahlungen ebenso seperat geprüft werden müssen .
Wir halten das für einen Mehraufwand, der mit den Grundleistungen nicht abgedeckt ist.
Hat Jemand hierzu eine Idee?

Grüße

25.01.2016 at 15:11 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Aufteilung der Kostenberechnung-ELT, nach Kostenstellen des Bauherrn

DIN 276-1 führt unter 3.3.4 aus: " Besteht ein Bauprojekt aus mehreren Abschnitten (z.B. funktional, zeitlich, räumlich oder wirtschaftlich), sind für jeden Abschnitt getrennte Kostenermittlungen durchzuführen."

Da diese DIN für Technische Ausrüstung explizit bei den Grundleistungen zu beachten ist, gilt die Einhaltung dieser Regelung ohne gesondertes Honorar.

Bei einem Fachplaner ist die Kenntnis dieser grundlegenden Regelungen vorauszusetzen. Wenn Sie von den verschiedenen Bereichen bei Vertragsabschluss wussten, dies aber bei Ihrer Honorarvereinbarung (z.B. bzgl. des Honorarsatzes) nicht beachtet haben, sollen Sie den Mehraufwand als "Lehrgeld" betrachten.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

26.01.2016 at 10:30 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Aufteilung der Kostenberechnung-ELT, nach Kostenstellen des Bauherrn
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