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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Was bedeutet ein HOAI-Vertrag für mich?
Beitrag von Nachricht
pilz
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 27.01.2016
IP: Logged
icon Was bedeutet ein HOAI-Vertrag für mich?

Hallo,

wir sind ein Fachbetrieb für Metallrestaurierung und haben ein Gutachten für die Restaurierung eines historischen Brückengeländers erstellt. Der Bauherr möchte nun, daß wir die Fachbauleitung für die Restaurierungsmaßnahme übernehmen und möchte das in einem HOAI-Vertrag regeln. Wir hatten bisher noch nicht mit einem HOAI-Vertrag zu tun. Ich würde mich sehr freuen, wenn ich ein paar Informationen bekommen könnte, was hier auf uns zukommt.

27.01.2016 at 14:02 Uhr
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
icon Re: Was bedeutet ein HOAI-Vertrag für mich?

Eine Fachbauleitung ist etwas anderes als die Bauüberwachung gemäß der Leistungsphase 8 der Leistungen bei Gebäuden.

Falls Ihr AG nicht wirklich die Bauüberwachung durch Sie ausführen lassen möchte, kann die Leistung m.E. nicht nach HOAI abgerechnet werden.

Schauen Sie im HOAI- Text (klicken in der linken Spalte bei "Gesetze/HOAI 2013" in der Anlage 10 unter Leistungsphase 8. Erkennen Sie in den dort aufgeführten Leistungsinhalten die von Ihnen erwartete Tätigkeit wieder?

Falls ich mich irre und es doch so ist:
... ist zu klären, ob die Anwendung der HOAI überhaupt statthaft ist, wenn Sie als
Unternehmer die Architekten- und Planungsleistungen neben oder zusammen mit Bauleistungen erbringen.

Höpfner

27.01.2016 at 18:55 Uhr
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pilz
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 27.01.2016
IP: Logged
icon Re: Was bedeutet ein HOAI-Vertrag für mich?

Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe das falsch geschrieben. Gemeint ist natürlich die Bauüberwachung. Wir haben eine Dokumentation über den momentanen Zustand des Geländers erstellt, in der auch ein Restaurierungskonzept enthalten ist. Die Bauleistung selbst erbringt dann ein anderer Betrieb.

28.01.2016 at 07:15 Uhr
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smngkoeln
Level: Sr. Member
Beiträge: 80
Registriert seit: 13.08.2015
IP: Logged
icon Re: Was bedeutet ein HOAI-Vertrag für mich?

Die Honorierung der Leistung ist ein Aspekt. Ein anderer ist die Haftung. Sie sollten mit Ihrem Haftpflichtversicherer vorher klären, ob für solche Tätigkeiten überhaupt Deckungsschutz besteht. Denn Bauüberwachung ist sehr haftungsträchtig und gehört offenbar nicht zu Ihrem Standard-Repertoire.

____________________________
RA Dr. Andreas Schmidt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Tel. 0221/58946227
E-Mail: a.schmidt@smng.de

28.01.2016 at 11:48 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Was bedeutet ein HOAI-Vertrag für mich?

Guten Tag,

ein Brückengeländer ist Teil einer Brücke, einer Objektart, die in der HOAI als Ingenieurbauwerk erfasst ist (Anlage 12.2 Gruppe 6).

Deshalb müsste die von Ihnen genannte Leistung "Fachbauleitung" sowohl auf Übereinstimmung mit den in Anlage 12.1 Leistungsphase 8 genannten Grundleistungen der Bauoberleitung (BOL) als auch mit den in Lph. 8 genannten, beispielhaften Besonderen Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung (ÖBÜ) verglichen werden.

Liegen lediglich Leistungen der ÖBÜ vor (oder jedenfalls keine Leistungen der BOL), ist die Honorierung dieser Leistung nach § 3 Abs. 3 Satz 3 frei vereinbar.

Liegen auch Leistungen der BOL vor, ist zu beachten, dass das Preisrecht der HOAI überhaupt erst bei anrechenbaren Kosten von 25.000 € netto (Honorartafel zu § 44 in Verbindung mit § 7 Abs. 2) beginnt.

Liegen die anrechenbaren Kosten also unter 25.000€, ist auch das Honorar für die BOL (und ggf. weitere Grundleistungen der Lph, 2-7) frei vereinbar.

Erst ab aK von 25.000 € greift das Preisrecht der HOAI bei Ingenieurbauwerken. Dabei sind die Kosten mitzuverarbeitender technischer Bausubstanz nach § 4 Abs. 3 zu beachten.

Dann müsste nach der Definition in § 2 entschieden werden, ob es sich lediglich um eine Instandsetzung handelt oder um eine Modernisierung (oder gar ein Umbau). Das hat Auswirkungen auf die möglichen Zuschläge auf das Honorar:

Für Instandsetzungen und Instandhaltungen gilt § 12, der sich nur auf Lph.8 auswirkt.

Bei Modernisierungen oder Umbauten können dagegen nach § 6 Abs. 2 und § 44 Abs. 6 Zuschläge auf alle Leistungsphasen vereinbart werden.

Sie sehen also: ein völlig neues Feld, das selbst für jehrzehntelang in der Bauplanung Tätige immer noch Überraschungen bereithält. Sie sollten sich also vor Vertragsunterzeichnung fachkundigen Rat dazu bei einem Baufachanwalt Ihres Vertrauens einholen, nicht nur zum Honorar, sondern auch zu den sonstigen Vertragskonditionen und was das für Sie konkret bedeutet (die Haftung hat Herr Dr. Schmidt ja schon angesprochen, aber auch zu Ihren Rechten und Pflichten sollten Sie sich zuvor umfänglich aufklären lassen).

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

28.01.2016 at 14:33 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Was bedeutet ein HOAI-Vertrag für mich?
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