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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Zusätzliche Leistungen
Beitrag von Nachricht
amadeus
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 02.02.2004
IP: Logged
icon Zusätzliche Leistungen

Würde gerne wissen, wie in der Praxis die zusätzlichen Leistungen eines Architekten zu sehen sind:

Laut (unserem) Vertrag können zusätzliche Leistungen über Stunden berechnet werden. Müssen die zusätzlichen Leistungen als solche im Vorfeld "angemeldet" werden oder muß der Bauherr diese dann im Nachhinein - ohne vorherige Anmeldung des Architekten - akzeptieren und bezahlen? anmelden?

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V. Koller

02.02.2004 at 11:40 Uhr
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snejlegne
Level: Gast
Beiträge: 3
Registriert seit: 02.02.2004
IP: Logged
icon Re: Zusätzliche Leistungen

Hallo "Amadeus"
wer die Leistungen eines Freiberuflers in Anspruch nimmt weiß im Grunde, daß diese Leistungen Geld kosten. Der Architekt kann häufig zu Beginn seiner Leistungen nicht genau angeben, wie hoch sein Honorar letztendlich sein wird. Dies hängt von den zu erbringenden Leistungen und den Baherrenwünschen, die sich in den Baukosten widerspiegeln ab. Eine erzwungene Angabe über diese Kosten, setzt den Architekten unnötig den späteren Vorwürfen seines Bauherren aus, seine vorläufige und erste Honorarangabe sei unzutreffend gewesen. Es ist somit allein Aufgabe des Bauherren, sich nach der Höhe des zu erwartenden Honorares zu erkundigen, wenn nötig durch Zwischenangaben bzw. Zwischenrechnungen. Hierzu gibt es auch eine Entscheidung vom OLG vom 24.11.1993 (11 U 106/93)

06.02.2004 at 08:42 Uhr
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
icon Re: Zusätzliche Leistungen

Grundsätzlich stellt sich die Frage, welche besonderen Leistungen zu vergüten sind. Das sind nämlich in der Regel nur die, die

a) zu den Grundleistungen hinzutreten oder
b) isoliert beauftragt werden,

nicht jedoch die, die

c) anstelle von Grundleistungen treten.

Vergütungsvoraussetzung für a) ist, dass die besondere Leistung "einen nicht unwesentlichen Arbeits- und Zeitaufwand" verursacht.

Die vor Ihnen angeführte Vertragsklausel provoziert geradezu spätere Konflikte. Es empfielt sich daher, dass Sie Ihren Architekten auffordern, Ihnen im Vorfeld mitzuteilen, wenn er der Meinung ist, vergütungspflichtige besondere Leistungen erbringen zu müssen. Das beugt einer Auseinandersetzung bei der Abrechnung vor.

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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN

09.02.2004 at 15:26 Uhr
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amadeus
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 02.02.2004
IP: Logged
icon Re: Zusätzliche Leistungen

danke schön für den Hinweis!

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V. Koller

10.02.2004 at 07:46 Uhr
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tit-milky
Level: Gast
Beiträge: 3
Registriert seit: 02.02.2004
IP: Logged
icon Re: Zusätzliche Leistungen

<a href=http://f-hairyredheads-unu.da.ru>milky tit</a>

02.06.2004 at 22:01 Uhr
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