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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : anrechenbare Kosten - Bauherrenwünsche
Beitrag von Nachricht
lauri_boy
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 28.09.2010
IP: Logged
icon anrechenbare Kosten - Bauherrenwünsche

Guten Tag,
mein HOAI-Vertrag basiert auf einer Kostenberechnung, deren a. K. zum Ende des BV durch Bauherrenforderungen immer weiter angestiegen sind. Ich habe nun meine Schlussrechnung auf Basis der aktuellen anrechenbaren Kosten gestellt, die ja durch die Anforderungen und Wünsche des AG deutlich zugenommen haben.
Ich habe mit dem Bauherren ein recht gutes Verhältnis und er bittet mich, da die Planungskosten teilweise durch eine Behörde bezahlt werden, Argumente zu liefern, die meinen Anspruch rechtfertigen (§10 HOAI, Abs. 1 denkbar ??). Bisher hatten wir keine schriftliche Vereinbarung für die Zusatzleistungen getroffen, es wurde aber immer mündlich vor Zeugen bestätigt, dass wir das noch tun werden.
Habe ich Chancen auf Abrechnung nach den höheren a. K.?

08.02.2016 at 14:12 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: anrechenbare Kosten - Bauherrenwünsche

Chancen haben Sie, wie gut die allerdings sind, kann man nur im Einzelfall beurteilen.

Das dürfte u.a. davon abhängen, inwieweit Sie die jeweiligen Änderungen dokumentiert haben und die Kostenberechnung fortgeschrieben haben.

Bei Zahlung durch einen öffentlichen AG wird der auch fragen, wieso überhaupt die Ausführung gegenüber dem Entwurf geändert wurde (hat das Ihr unmittelbarer AG jedesmal mit den Finanziers abgestimmt?).

Alles Themen, die man nicht einfach mit einer Honorarvereinbarung erledigen kann.

Natürlich können Sie eine Vereinbarung nach § 10 Abs. 1 treffen. Die Frage ist doch, ob die Rechnungsprüfungsstelle des AG und die Behörde, die teilweise zahlen soll, diese Vereinbarung dann auch so akzeptieren. Da sollten Sie vorher alle an einen Tisch holen und erst mal die Fakten besprechen. Wahrscheinlich wäre es auch gut, Sie lassen sich davor von einem Baufachanwalt beraten, damit Sie wissen, worauf Sie bei den Verhandlungen und Vereinbarungen achten müssen oder welche Unterlagen Sie zwingend vorlegen sollten, um Ihre Ansprüche auch gegenüber denjenigen durchzusetzen, mt denen Sie nicht die ganze Zeit zu tun hatten.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

09.02.2016 at 21:14 Uhr
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