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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : anrechenbare Kosten sinken durch Verbesserungsvorschlag
Beitrag von Nachricht
PL_Straßenplanung
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 08.03.2016
IP: Logged
icon anrechenbare Kosten sinken durch Verbesserungsvorschlag

Hallo HOAI-Forum,

wir bearbeiten einen Auftrag im Bereich Straßenplanung für einen öffentlichen AG und es hat sich folgende Situation eingestellt:

Auf der Basis der Vorgaben des AG wurde ein Straßenentwurf geplant. Wir haben also Vorstellungen zum Fahrbahnaufbau und wir wissen, dass wir es mit kontaminierten Tragschichten und Untergrund zu tun haben.

Bei der Maßnahme handelt es sich um eine grundhafte Fahrbahnerneuerung, heißt alter belasteter Fahrbahnaufbau kommt raus und wird durch einen neuen, richtlinienkonformen ersetzt. Dadurch entstehen hohe Entsorgungskosten bei den Ausbaumaterialien, die sich in den Baukosten und damit in den anrechenbaren Kosten fürs Honorar wieder spiegeln.

Wir haben allerdings dem AG einen technischen Vorschlag unterbreitet, wie er seine Baukosten senken kann. Der AG hat den Vorschlag geprüft und für gut befunden.

Für mein Honorar ist das irgendwie nicht so gut, da die anrechenbaren Kosten auf der Kostenberechnung aufbauen sollen, die die neue technische Lösung berücksichtigt.

Wo ist denn da der Ansporn Einsparpotentiale aufzuzeigen?

Habe ich eine Möglichkeit Honorarforderungen für die Lösung durchzusetzen, die der AG ursprünglich favorisiert hat?

Bin für jeden Hinweis dankbar.

08.03.2016 at 16:16 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: anrechenbare Kosten sinken durch Verbesserungsvorschlag

Natürlich erhält der AG nicht dasselbe wie bei einem kompletten Neubau. Das Objekt ist auch ein anderes. Genau das gleiche Honorar wie zuvor werden Sie deshalb auch nicht bekommen, aber bei dieser Bauweise kann man wohl ansetzen:

1. Mitverarbeitete Bausubstanz
2. Umbau- bzw. Modernisierungszuschlag
3. Geänderte Örtliche Bauüberwachung, ggf. mit anderen Inhalten

Darüber hinaus sollte die erste Planung mit dem Komplett-Neubau auch angemessen vergütet werden.

Wenn der AG die neue Lösung möchte, ist das ein anderer Vertragsgegenstand, wozu entweder ein neuer Vertrag oder zumindest eine Vertragsänderung nach § 10 Abs. 1 gehört.



____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

09.03.2016 at 08:53 Uhr
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smngkoeln
Level: Sr. Member
Beiträge: 80
Registriert seit: 13.08.2015
IP: Logged
icon Re: anrechenbare Kosten sinken durch Verbesserungsvorschlag

Ein weiterer Lösungsweg könnte ein Bonus nach § 7 Abs. 6 HOAI sein (bis zu 20% des vereinbarten Honorars). Eine schriftliche Vereinbarung ist hierfür erforderlich.

____________________________
RA Dr. Andreas Schmidt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Tel. 0221/58946227
E-Mail: a.schmidt@smng.de

09.03.2016 at 09:58 Uhr
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PL_Straßenplanung
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 08.03.2016
IP: Logged
icon Re: anrechenbare Kosten sinken durch Verbesserungsvorschlag

... zwei verschiedene Ansätze ...

Da sollte was gehen.
Vielen Dank.

10.03.2016 at 16:27 Uhr
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kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
IP: Logged
icon Re: anrechenbare Kosten sinken durch Verbesserungsvorschlag

quote:
PL_Straßenplanung wrote:


Wo ist denn da der Ansporn Einsparpotentiale aufzuzeigen?

Habe ich eine Möglichkeit Honorarforderungen für die Lösung durchzusetzen, die der AG ursprünglich favorisiert hat?


Je nachdem, um welchen AG es sich handelt, wie viel Geld eingespart werden konnte und wieviel Honorar dadurch "flöten ging" würde ich da im Einzellfall entscheiden.
Wir haben viel "Stammkundschaft", die uns seit Jahren gute Arbeit gibt. Hier die wirtschaftlich und technisch beste Lösung unabhängig von der Auswirkung auf das Honorar aufzuzeigen halte ich für meine Pflicht im Sinne der beraterischen Tätigkeit bzw. LP 2 HOAI.
Was ich aber schon möchte ist, dass das z.B. in der öffentlichen Stadtratsitzung erwähnt wird, oder mir die Möglichkeit gegeben wird, entsprechend selbst zu referieren.

Ist man natürlich wie die Jungfrau zum Kind an den Job gekommen und wird voraussichtlich auch keine Weitere Aufträge dieses AGs erhalten, würde ich auch von "Honorarforderung durchsetzen" sprechen.
11.03.2016 at 06:22 Uhr
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