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Toba
Level: Jr. Member
Beiträge: 13
Registriert seit: 17.06.2015
IP: Logged
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Planung einer bedenklichen Variante
Ein herzliches Hallo an das für mich wertvolle HOAI-Team,
ich habe folgende Problematik: Ein kommunaler Auftraggeber verlangt von uns eine Projektierung einer Variante, die zwar auch funktionieren würde, jedoch im Gegensatz zu unserer Lösung viele Nachteile in Betrieb und Unterhaltung hat-deshalb haben wir Bedenken angemeldet. Wir haben im Zuge der LP 2 diese Variantendiskussion geführt, in der wir das dargestellt und begründet haben. Nun hat sich unser Auftraggeber durch eine Fertigteilfirma die von uns als bedenklich bewertete Variante in den Kopf setzen lassen. Diese Variante ist aus unserer Sicht schöngerechnet und unsere Bedenken heruntergespielt worden, um deren Produkte plazieren zu können - das haben wir unserem AG klar dargelegt; er sieht jedoch "nur" die geschönten Zahlen. Da wir nun diesen Auftrag haben, und ich diesen nicht verlieren will, habe ich einen Konflikt, den ich nicht auflösen kann. Soll ich nun etwas planen, was ich für bedenklich halte? Wie schütze ich mich vor einer Haftung, wenn sich dann herausstellen wird, dass unsere Bedenken korrekt waren? Oder soll ich von meinem Auftrag zurücktreten, was aber fatal wäre.
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12.04.2016 at 10:25 Uhr |
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kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
IP: Logged
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Re: Planung einer bedenklichen Variante
Inwiefern bedenklich?
Bedenklich im Sinne von "unwirtschaftlich" oder im Sinne von "gefährlich"?
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12.04.2016 at 17:00 Uhr |
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Toba
Level: Jr. Member
Beiträge: 13
Registriert seit: 17.06.2015
IP: Logged
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Re: Planung einer bedenklichen Variante
...beides: unwirtschaftlich, da dadurch ein höherer Unterhaltungs- und Betriebsaufwand und eine Arbeitsstätte mit höherem Gefährdungsrisiko entstehen würde, welchem man mit einem höheren Sorgfalts- und Sicherungsaufwand begegnen müßte - was ja auch wiederum zusätzliche Betriebskosten bedeuten würde...
[Edited by Toba on 13.04.2016 at 08:11 Uhr]
[Edited by Toba on 13.04.2016 at 10:04 Uhr]
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13.04.2016 at 06:58 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Planung einer bedenklichen Variante
Sie könnten in einem - z.B. von Ihrer Planungshaftpflichtversicherung juristisch geprüften - Brief den Auftraggeber nochmals zusammenfassend auf die Risiken hinweisen und um eine schriftliche Bestätigung bitten, dass Sie trotzdem mit der Planung im Sinne des Bauherrn weiterarbeiten sollen - in diesem Punkt auf ausdrückliches Risiko des Bauherrn.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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13.04.2016 at 11:23 Uhr |
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Toba
Level: Jr. Member
Beiträge: 13
Registriert seit: 17.06.2015
IP: Logged
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Re: Planung einer bedenklichen Variante
Interessanter Vorschlag - Danke dafür...
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13.04.2016 at 11:49 Uhr |
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