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HOAI.de - Forum : Leistungsbilder außerhalb der HOAI : Stundensätze für gutachterliche Tätigkeit
Welche Stundensätze wendet ihr für u.g. Tätigkeiten an?
60-70 €/h
70-80 €/h
80-90 €/h
90-100 €/h
100-120€/h
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kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
IP: Logged
icon Stundensätze für gutachterliche Tätigkeit

Liebe Foristen,

gelegentlich sind Leistungen zu erbringen, die nur schwer bzw. gar nicht mittels HOAI honoriert werden könen, da sie keine Anrechenbaren Kosten bedingen, wie z.B. das Überprüfen bestehender Anlagen der Wasserwirtschaft.
Als Beispiele: Überprüfung eines Regenrückhaltebeckens, Überprüfung einer Hochwasserschutzeinrichtung oder das Erstellen der Unterlagen für eine wasserrechtliche Genehmigung.
Es wird aller Vorraussicht nach nichts gebaut, es können also auch keine Kosten ermittelt werden.
Deshalb wird hier seitens des AG oft der Wunsch nach einer Honorierung nach Stundensätzen laut.

Die Standard-Stundensätze finde ich aber hier nicht angebracht. Man erbringt durch sein know-how sehr hochwertige Leistung, die teilweise nicht sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Um dies auszugleichen, sind sicherlich höhere Stundensätze akzeptbabel, als "normalerweise" angesetzt werden.

Die Umfrage bezieht sich quasi auf eine Art "gutachterliche Tätigkeit" von normalen Ingenieurbüros.
Mich würde interessieren, welche Stundensätze hier von euch angewandt werden.

13.04.2016 at 04:23 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Stundensätze für gutachterliche Tätigkeit

Guten Morgen; einen guten Anhaltspunkt finden Sie im JVEG,(justiz-Vergütungs- und Entschädigungsgesetz) das für Gutachteraufträge von Gerichten die Honorierung regelt. Im Privatbereich sind höhere Stundensätze als in diesem Gesetz üblich, je nach Region liegen die ab 20 % darüber.
Ich wünsche einen schönen Tag
C.Zeh

13.04.2016 at 06:53 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Stundensätze für gutachterliche Tätigkeit

Bereits vor 4 Jahren habe ich einmal einige Informationen zu Stundensätzen zusammengetragen, siehe http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1596. Die dürften heute entsprechend anzupassen sein (Inflationsausgleich).

Die JVEG-Stundensätze (je nach Tätigkeitsgebiet zwischen 65 und 125 €/h) sind i.d.R. nicht auskömmlich und können nach § 13 (2) JVEG auf Antrag und bei Zustimmung beider Parteien oder einer Partei und des Gerichts bis zum Doppelten der genannten Sätze erhöht werden (das kostet nur ein Schreiben). Die Begutachtung von Planungsleistungen im Bauwesen ist übrigens in Gruppe 4 eingeordnet entsprechend 80 €/h und kann damit (vor Gericht) bis 160 €/h erhöht werden.

Das gilt jedoch nur vor Gericht. privat kann ein Stundensatz auch nach betriebswirtschaftlichen Erfordernissen ermittelt werden. Ein relativ einfaches Verfahren bietet das AHO-Heft Nr. 9 Kapitel 4.1.2 vom Mai 2014. Bei einem Ein-Mann-Betrieb z.B.

1. Kalkulatorisches Inhabergehalt (X € brutto für vergleichbare Angestelltentätigkeit mal 12...13,5 Monatsgehältern pro Jahr = Äquivalent für Jahresbrutto)

2. Hierauf ca. 30% kalkulatorische Alters- und Krankenversicherung des Inhabers (Freiberuflich Tätige müssen ihre gesamte Sozialversicherung aus versteuertem Netto einschl. des Arbeitgeberanteils bezahlen)

3. zuzüglich Raum- und Sachkosten der Arbeitsräume (AHO: 23,6% der Gesamtkosten im Mittel), z.B. nach den Buchhaltungsunterlagen

4. Summe 1.-3. = kalkulatorische Selbstkosten des 1-Mann-Büros pro Jahr

5. Hierzu Wagnis- und Gewinn, z.B. 10% der Selbstkosten

6. Summe 4.+5. = erforderlicher Jahresumsatz

7. Ermittlung der abrechenbaren Projektarbeitstage des Inhabers im Jahr (Gesamtarbeitstage abzüglich Urlaub, Akquisition, allgemeine Bürotätigkeit, Feiertage, Fortbildung und Krankheit), z.B. als Mittelwert der 3 letzten Jahre

8. Abrechenbare Projektarbeitsstunden = Projektarbeitstage aus Punkt 7 mal 8 h /Tag.

9. Erforderlicher Stundenverrechnungssatz = erforderlicher Jahresumsatz aus 6. dividiert durch abrechenbare Projektstunden aus 8.

DAS ergibt dann den mittleren Stundensatz für den 1 Mann, der je nach Qualifikation der Tätigkeit noch nach oben und unten gestreut werden kann. Rechnen Sie es mal für sich aus! Ich bin sicher, damit übersteigen Sie die Stundensatzspannen Ihrer Voting-Anfrage bei weitem! (bei Büros mit mehreren Mitarbeitern, für die einer akquiriert, siehe Beispiele im AHO-Heft).

Zur Vereinfachung: ich kenne einige langjährig erfahrene Ingenieure, die für solche Beratungen 160-180 €/h netto nehmen. Die sind dann bei 180 €/h jedoch i.d.R. auch öffentlich bestellt für solche wasserwirtschaftlichen Begutachtungen. Ohne eine solche Bestellung halte ich eine Größenordnung von 120-160 € (je nach Berufserfahrung und Schwierigkeitsgrad) für eine angemessene Zahl. ich weiß aber auch, dass manche öffentlichen Auftraggeber derzeit keine Stundensätze über 100 € vereinbaren (zumindest für besondere Leistungen im Rahmen von Planungsleistungen nach HOAI).

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

13.04.2016 at 11:52 Uhr
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kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
IP: Logged
icon Re: Stundensätze für gutachterliche Tätigkeit

Vielen Dank Herr Doell,

ich stehe noch immer vor der Frage, wie mit Leistungen, die nicht nach HOAI abzurechnen sind, angeboten werden können.

Für ein großes, internationales Unternehmen sollen wir ein Angebot für die neu-Genehmigung deren Werksentwässerung erstellen.
Das kann schnell gehen und nach 50-100 Stunden erledigt sein (weil man entsprechende Kontakte zu Ämtern hat und mit diesen erfolgreich kooperiert) oder lange dauern (500 Stunden, weil sich das Amt quer stellt).
Im Falle, dass es schnell geht, ist selbst ein relativ hoher Stundensatz sehr wenig befriedigend, weil dadurch das zum Erfolg geführte know-how m.E. nicht entlohnt wird.

Frage:
Ist es gängig, dass eine Kombination aus Pauschale und Stundenhonorar angeboten wird? z.B.:
- 1 x Pauschal 15.000 Euro bis einschl. 100 Stunden (gegen Projektstundennachweis)
- danach pro Stunde 80 Euro (gegen Projektstundennachweis)

Ob man will oder nicht: diese "großen internationalen Unternehmen" haben sehr große, lukrative Aufträge zu vergeben. Wenn man da ran möchte, darf man denen offenbar nicht mit der HOAI kommen. Davon wollen die nichts hören, wie es scheint. Ich würde mich über Ideen freuen, wie damit umgegangen werden kann.

Viele Grüße
S. Klein

19.08.2016 at 07:07 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Stundensätze für gutachterliche Tätigkeit

Solch eine Aufgabe sollte man, selbst wenn darin teilweise Planungsleistungen nach HOAI stecken, am besten in viele kleine Aufgaben zerstückeln. Also beispielsweise

1. Grundlagenermittlung (Lph. 1, wegen schlechter Trennungsmöglichkeit von Grund- und Besonderen Leistungen alles auf Basis Std. und Pauschalen)
1.a geometrische Bestandsaufnahme, Fertigung von Bestandslageplänen psch.
1.b Durchführung bzw. Ausschreibung und Betreuung von Kamerabefahrungen und TV-Untersuchugen zur Zustandsermittlung nach Std.
1.c Bestandsanalyse
Erläuterungsbericht zum Zustand, Absprachen mit dem AG

2. Planung (Lph. 2-3)
2.a Konzeptionen zur Erstellung einer genehmigungsfähigen Werkskanalisation hinsichtlich Schmutz, Regen- und Prozessabwasser (pauschal oder besser nach Stunden)
2.b Abstimmen der Genehmigungsfähigkeit, Klären der Behördenanforderungen
2.c Erstellen der endgültigen Konzeptplanung einschließlich Kostenschätzung und Terminschiene der Massnahmen
2.d Mitwirken bei der werksinternen Freigabe des Konzepts und Abstimmung mit den Fachabteilungen, einschl. Klären der notwendigen Provisorien zur Aufrechterhaltung des Betriebs bei Maßnahmenumsetzung

3. Neuantrag der Werkskanalisation mit Darstellung der Maßnahmen und ihres Zeitbedarfs sowie des zu erzielenden Endzustands

Später dann Realisierung von Einzelmaßnahmen usw.

Ein grobes Konzept, sicher, aber im Prinzip für viele Werke anwendbar. Ggf. in Werksteile untergliedern.

Verdeutlichen Sie im Angebot, was für Sie psch kalkulierbar ist und was nicht, da zu viele unbekannte Faktoren vorliegen.

Evtl. geben sie das Gesamtkonzept wie oben angedeutet vor und bieten nur die ersten Stufen in Geld an. Das weitere kommt später, wenn Sie wissen, wieviel Aufwand dahinter steckt.

Wichtiger als die Honorierung der einzelnen Stufen ist nach meiner Erfahrung, dass das Unternehmen Vertrauen in eine dauerhaft loyale Zusammenarbeit hat und Sie sich für alle Stufen der Zusammenarbeit jeweils qualifizieren und damit keine Konkurrenz zu befürchten haben. Dazu gehört auch herauszufinden, ob man wirklich an einer guten Kanalisation interessiert ist, die für Jahrzehnte wartungsarm funktioniert oder ob man gerade mal so die Mindestanforderungen der Behörden erfüllen möchte, alles möglichst billig. Im letzteren Fall sollten Sie dafür sorgen, dass Sie immer alles gleich und gut bezahlt bekommen, da das Projekt evtl. abgebrochen wird, wenn es jemand zu teuer erscheint - eine Vertröstung auf Honorierung in späteren Leistungsphasen sollten Sie dabei nicht akzeptieren (eigentlich sollte man das nie machen, aber vielleicht gibt es bei dauerhaften guten Beziehungen Ausnahmen).

Die Frage nach der Mischung von Pauschalen und Stundensätzen kann man mit ja beantworten, aber nicht wie geschrieben. Pauschal ist pauschal. Darauf sollten sich beide Seiten immer verlassen können. Was Sie vom Aufwand her absolut nicht abschätzen können, dürfen Sie nicht pauschal anbieten - eine Pauschale ist hier für eine der beiden Parteien mit Sicherheit ein schlechtes Geschäft. Pauschalieren Sie daher nur Leistungen, die Sie vom Umfang her gut abschätzen können, vergessen Sie interne Kontrollen und Besprechungen nicht (und rechnen Sie auf alles am Schluss noch mal 15% Reserve drauf!).

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

19.08.2016 at 09:50 Uhr
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kleinsteff
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Beiträge: 208
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icon Re: Stundensätze für gutachterliche Tätigkeit

Herzlichen Dank für diese wichtigen und interessanten Informationen!

Ich finde, das Arbeiten nach den in unserer Branche derzeit maximal möglichen Stundensätzen ist verglichen mit dem, was die HOAI i.d.R. hergibt (nach Nachkalkulation), nicht auskömmlich. Erst recht nicht, wenn an Projekten gearbeitet wird, wo nicht "die Stunden den Erfolg bringen" sondern Kontakte, Effizienz und vor allem know-how. Da kann man in 10-20 Stunden viel bewegen um dann - rechnet man das alles ehrlich ab - ein Butterbrot dafür zu erhalten.

Mir kommt es aber so vor, als sei für solche Unternehmen bzw. viel mehr deren Verantworliche "Kostensicherheit" wesentlich (!) wichtiger als "Kostenersparnis".

Wie schon angedeutet: wenn die Stunden ehrlich geschrieben werden, bleibt eigentlich fast nur die Möglichkeit, nach Ihrem Muster vorzugehen und dabei z.B. die Grundlagenermittlung/Projekteinarbeitung/Bestandsplanerstellung etc. zu pauschalisieren um damit schon mal ein fix-Honorar zu haben. Danach dann nach normalen Stundensätzen.

Schönes Wochenende und nochmals Danke!

20.08.2016 at 06:31 Uhr
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