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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Kostengruppen DIN 276
Beitrag von Nachricht
PlanWerkstatt
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 18.04.2016
IP: Logged
icon Kostengruppen DIN 276

Hallo,
unter welcher KGR n. DIN 276 ist eine Getränkeabfüllanlage einzuordnen. Ich denke auf keinen Fall i.d. 600er KGR, Nutzerspezifische Anlage m. Bauwerk fest verbunden, also 470. Wer hat hier welche Erfahrung.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Vielen Dank.

18.04.2016 at 18:31 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Kostengruppen DIN 276

KG 600 Ausstattung und Kunstwerke definiert als Inhalt „Kosten für alle beweglichen oder ohne besondere Maßnahmen zu befestigenden Sachen, die zur Ingebrauchnahme, zur allgemeinen Benutzung oder zur künstlerischen Gestaltung des Bauwerks und der Außenanlagen erforderlich sind (siehe Anmerkungen zu den KG 370 und 470“.

Da Getränkeabfüllanlagen weder beweglich noch ohne besondere Maßnahmen zu befestigende Sachen darstellen, ist eine Zuordnung zu dieser KG ausgeschlossen.

KG 470 Nutzungsspezifische Anlagen ist dagegen wie folgt definiert: „Kosten der mit dem Bauwerk fest verbundenen Anlagen, die der besonderen Zweckbestimmung dienen, jedoch ohne die baukonstruktiven Einbauten (KG 370). Für die Abgrenzung gegenüber der KG 610 ist maßgebend, dass die nutzungsspezifischen Anlagen technische und planerische Maßnahmen erforderlich machen, z. B. Anfertigen von Werkplänen, Berechnungen, Anschließen von anderen technischen Anlagen.“

Diese Voraussetzungen dürften bei Getränkeabfüllanlagen gegeben sein, so dass eine Einordnung in KG 470 in Frage kommt. Wenn man eine Kostenschätzung für die Technische Ausrüstung erstellt, ist dies ausreichend detailliert; bei der Kostenberechnung ist jedoch eine Zuordnung zur 3. Gliederungsebene nach DIN 276-1 erforderlich.

KG 471 „Küchentechnische Anlagen“ mit der Definition (u.a.) „Anlagen zur Getränkezubereitung“ trifft nicht direkt zu, denn es geht ja nicht um die Herstellung der Getränke, sondern nur um die Abfüllung, d.h. die Getränke sind bereits hergestellt. Da die DIN aber vorgibt „4.3 Darstellung der Kostengliederung: Die in der Spalte „Anmerkungen“ aufgeführten Güter, Leistungen oder Abgaben sind Beispiele für die jeweilige Kostengruppe; die Aufzählung ist nicht abschließend.“, könnte man die Abfüllanlage m. E. sowohl in KG 471 als auch in KG 479 „Nutzungsspezifische Anlagen, sonstiges“ einordnen, je nachdem, was im Einzelfall zweckmäßiger erscheint.



____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

19.04.2016 at 08:14 Uhr
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PlanWerkstatt
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 18.04.2016
IP: Logged
icon Re: Kostengruppen DIN 276

Hallo Herr Doll,
vielen Dank für Ihre Nachricht - inhaltlich ist dies auch unsere Auffassung.

19.04.2016 at 08:29 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Kostengruppen DIN 276
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