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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Keine Kostenplanung
Beitrag von Nachricht
mahlerj
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 19.12.2015
IP: Logged
icon Keine Kostenplanung

Hallo,
wir haben im September 2015 einen Architektenvertrag für den bau eines EFH mit Garage abgeschlosssen.
Seither wurden uns sieben Entwürfe vorgelegt, die uns allesamt nicht zufriedengestellt haben. Ende März schickte uns der Architekt ohne vorherhige Absprache einen Eingabeplan. Daraufhin protestierten wir und sagten ihm, dass wir noch nicht so weit seien und noch keine Freigabe für die Eingabeplanung gegeben hätten. 14 Tage später schickte er uns einen 2. Vorabzug zur Überprüfung zu, falls alles passen würde, würde er den Bauantrag in der folgenden Woche fertigstellen. Wir protesiterten abermals und stellten fest, dass die Entwurfsplanung aus unserer Sicht in keiner Weise abgeschlossen sei. Wieder 14 Tage später schickte er einen 3. Vorabzug, der sich jetzt schon Bauantrag nannte und gab an, dass nur noch bestimmte Änderungen möglich seien , da sonst das Gesamtkonzept verwässert werden würde.
Was kann man gegen eine derartige Vorgehensweise tun?
Zunallem Überfluss kommt noch hinzu, dass wir nur für die ersten beiden Entwürfe eine Kostenschätzung erhalten haben. Als wir den Architekten aufgefordert haben, für den letzten Entwurf/Vorabzug eine Kostenschätzung abzugeben, stellte sich heraus, dass dabei die von uns vorgegebenen max. Baukosten um mindestens 25 % überschritten wurden. Er behauptet nun, eine derartige Vereinbarung hätte es nicht gegeben. Wenn wir uns die Entwürfe so ansehen, so müssen wir annehmen, dass keiner im Kostenrahmen war. Da wir nun unsere Bedenken geäußert haben, fordert er auch noch eine Abschlagszahlung, die im Architektenvertrag nicht vereinbart war.
Kann man da etwas unternehmen?

07.05.2016 at 08:52 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Keine Kostenplanung

quote:
mahlerj wrote:
......wir haben im September 2015 einen Architektenvertrag für den bau eines EFH mit Garage abgeschlosssen.

Ganz wesentlich für die weitere Beurteilung wird wohl sein, welche Leistungen der Architekt nach dem Vertrag zu erbringen hat.

Sollten die Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen nach HOAI vereinbart worden sein, so kann ich nicht erkennen, dass die LP 2 bereits abgeschlossen sein soll.
Allerdings ist mir auch völlig schleierhaft, wie es zu 7 (!) (Vor-)Entwürfen kommen kann. In der Regel wird in LP 1 abgeklärt, was eigentlich gewünscht wird und in LP 2 ein Grundkonzept (Vorentwurf) erarbeitet und abgesegnet, auf dessen Basis weiter aufgebaut werden soll. Wenn danach weitere 6 Vorschläge erforderlich werden, die aber immer noch keine Zustimmung des Bauherrn finden, dann mangelt es entweder an der erforderlichen Kommunikation oder der Bauherr kann sich nicht entscheiden oder der Planer plant nur Dinge, die ihm selbst gefallen.

quote:
Als wir den Architekten aufgefordert haben, für den letzten Entwurf/Vorabzug eine Kostenschätzung abzugeben, stellte sich heraus, dass dabei die von uns vorgegebenen max. Baukosten um mindestens 25 % überschritten wurden. Er behauptet nun, eine derartige Vereinbarung hätte es nicht gegeben.

Das dürfte doch wohl die leichteste Übung sein. Wofür hat man einen Vertrag?

Viele Grüße
bento
08.05.2016 at 16:27 Uhr
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mahlerj
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 19.12.2015
IP: Logged
icon Re: Keine Kostenplanung

Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Es ist wohl so, wie Sie schreiben, dass der Architekt nur plant, was ihm gefällt. Doch was kann man dagegen tun?
Vorschläge, die wir eingereicht haben, werden einfach nicht berücksichtigt und als für das Gesamtkonzept unpassend herabgewürdigt. Dadürch würde der Gesamteindruck verwässert .
Wie kann man sich gegen einen Architekten wehren, der nur seine eigenen Vorstellungen verwirklicht haben will und dazu noch den vorgegebenen Finanzrahmen bei Weitem überschreitet?

09.05.2016 at 16:04 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Re: Keine Kostenplanung

quote:
mahlerj wrote:
Wie kann man sich gegen einen Architekten wehren, der nur seine eigenen Vorstellungen verwirklicht haben will und dazu noch den vorgegebenen Finanzrahmen bei Weitem überschreitet?

Man sagt zwar, dass "Vertrag" eigentlich von "vertragen" kommt, aber wenn man sich verträgt, braucht man kurioserweise keinen Vertrag mehr. Dieser wird nämlich gerade dann erst interessant, wenn es zu Streitigkeiten zwischen den Parteien kommt.

Soll bedeuten:
Hier dürfte es sich anbieten, mal näher in den Vertrag zu schauen, um seine Rechte als Bauherr durchzusetzen.
Nun wissen wir alle nicht, was darin steht und daher wird es auch schwierig sein, hier etwas zu empfehlen.
Einige Grundsätzlichkeiten gelten aber trotzdem: [url=http://]https://books.google.de/books?id=PIgAVpzeVt8C&pg=PA94&lpg=PA94&dq=Bestimmungsrecht+Bauherr+Architekt&source=bl&ots=8dleVLnIFQ&sig=-VJABE4aYSeALyimn3xAUOCtM0o&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjW5dCt3M3MAhXHCCwKHT5YBxgQ6AEINzAD#v=onepage&q=Bestimmungsrecht%20Bauherr%20Architekt&f=false[/url]

Viele Grüße
bento
09.05.2016 at 19:32 Uhr
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