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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Revisionspläne
Beitrag von Nachricht
Siegerbau
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 17.06.2016
IP: Logged
icon Revisionspläne

Wir sind ein auszuführender Baubetrieb.

Nun haben wir ein großen Umbau vorgenommen. Uns wurde eine Ausführungs-Planung zur Ausführung vorgelegt. Diese Planung weicht erheblich in allen Maßangaben, Mengen usw. ab. Eine ordentliche Ausführungsplanung gab es nie. Das heißt, wir haben mehr auf Zuruf gebaut, als geplant war.

Nun nach Abschluss der Arbeiten verlangt der Planer von uns, eine Revisionszeichnung, mit der Maßgabe, dass wir alle geänderten Maße in seine unvollständige Planung einarbeiten sollen. Können wir uns hier wehren. Wir vermuten, dass der Planer seine Arbeit jetzt von uns erledigen lässt und diese beim Auftraggeber abrechnet?

17.06.2016 at 10:10 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Revisionspläne

In welchen Gewerken waren Se denn tätig?

17.06.2016 at 15:48 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Revisionspläne

Wenn Sie verpflichtet sind, Revisionszeichnungen mit den von Ihnen gebauten Elementen zu liefern und diese Elemente auch auf das Gebäude oder Ingenieurbauwerk zu vermassen, ist das doch weitgehend unabhängig von der Genauigkeit der zugrunde liegenden Umgebungspläne. Wenn Sie Maße unterstreichen, zeigt das an, dass die Darstellung vom Maß abweicht. Wenn dagegen eine maßstabsgerechte Eintragung gewünscht ist, müsste auch die Grundlage maßstabsgerecht, d.h. richtig sein. In Ihren Revisionsplänen geht es schließlich um die von Ihnen gebauten Anlagen und nicht um das Gebäude/Ingenieurbauwerke drumherum.

Ich würde das mit dem Bauherrn direkt besprechen, im Beisein des Planers.

Der Planer schuldet bei HOAI-Grundleistungen nur fortgeschriebene Ausführungspläne, keine Bestandspläne. Da sollte man sich schon zu dritt einigen können, wer was aufmisst, im Plan darstellt und Geld dafür bekommt.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

20.06.2016 at 06:43 Uhr
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CT1956
Level: Sr. Member
Beiträge: 151
Registriert seit: 17.03.2007
IP: Logged
icon Re: Revisionspläne

Sehr geehrter Siegerbau,
die Verpflichtung Bestandspläne zu erstellen, sofern sie im Vertrag vereinbart wurde oder nach VOB/C ohnehin Pflicht ist, wird nicht durch bessere oder schlechtere Planungszeichnungen eingeschränkt. Sie besteht sowieso, auch dann, wenn es überhaupt keine Planungszeichnungen gibt. Das trifft nämlich zum Beispiel dann zu, wenn die ausführende Firma selbst plant und baut, ohne Zeichnungen zu erstellen. Ansonsten würden das bedeuten, dass die Revisionszeichnungen nur zu erstellen wären, wenn die Planungszeichnungen eine bestimmte zutreffende Qualität hätten. Wenn sie zu schlecht wären, der Anspruch deshalb entfallen oder eine Zusatzvergütung fällig werden sollte, dann müsste man jede Zeichnung diskutieren, ob sie gut genug ist. Das ist so nicht gewollt und deshalb die Qualität der Planungszeichnungen nicht Bestandteil der Vereinbarung zu den Bestandsunterlagen.

Ich hatte einmal einen Auftragnehmer, der hat argumentiert, dass er Bestandsunterlagen nur macht, wenn die Planung unverändert umgesetzt werden konnte (und er damit nur seinen Plankopf auf den Plan einfügen müsste). So kann es ja nun nicht sein.

____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje
Energie- und Wärmetechnik
Gießen 1983

24.06.2016 at 13:18 Uhr
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