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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Pauschalhonrar für "reine Bauvorlagen"...
Beitrag von Nachricht
jensraulf
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 03.03.2004
IP: Logged
icon Pauschalhonrar für "reine Bauvorlagen"...

Guten Abend,
hätte da mal eine Frage. Folgendes: Habe mit meinem Architeketen,(mittlerweile 4.Haus mit ihm),für die Bauantragsunterlagen ein Pauschalhonrar von 1750+Mwst ausgemacht.Fragte Ihn , ob da noch irgendetwas dazukommt,er antwortete mit nein! Daraufhin schickte er mir wie bei den drei vorigen Male eine Auftragsbestätigung, diesemal jedoch leicht anders formuliert:Auftragsbestätigung zur Grundlagenermittlung,Vorentwurfs-Entwurfspöanung mit Fertigung von Bauvorlagen/Bauantragsunterlagen gemäß HOAI im Freistellungsverfahren lt.§67 Bau O NW mit Entwässerungsantrag und Aufteilungsplänen zur Errichtung eines Zweifam.Hauses in ...
Fünf Zeilen tiefer: Absprachgemäß fertigen wir ihnen die reinen Bauvorlagen zu dem vereinbarten Pauschalhonrar in der Höhe von 1750+Mwst.. Ich vertraute ihm da ich bisher immer gut mit ihm klargekommen bin und es nie Probleme gab und sich alle immer an das "per Handschlag" ausgemachte hielten. Ich las leider wohl zu blind dieses schreiben und schickte es ihm unterschrieben zurück!! Danach folgte eine Abschlagzahlung von 1000+Mwst und danach eine mit 750+Mwst, alles war ok, bis dann mitte Feb. noch eine Schlußrechnung über 7142+Mwst kam!! Gleichzeitg kam eine Rechnung von Anfang Dez. über 4000+Mwst ,die ich bis dahin noch nicht beglichen haben sollte!! Habe sie komischer Weise jedoch im Dez. nicht bekommen!!
Wie soll ich mich jetzt verhalten und was sind "reine Bauvorlagen"? Noch was: Welche Grundlagenermittlung mus man denn in einem Baugebiet mit festgelegten Richtlinien(Freistellungsverfahren) ermitteln, wenn man alle Unterlagen vom Bauherren bekommt!! Zur Vorentwurfsplanung muß ich sagen, das ich Ihm ,wie bei den vorherigen Malen, alles auf mmPapier aufgezeichnet und habe und er es nur noch auf den PC bringen mußte!! Habe jetzt die Bauantragsunterlagen( 26 Seiten) in 3-facher Ausfertigung für 8300€ inkl. Mwst. bekommen. Ein kleiner Unterschied zu 1750+Mwst.!!!

[Edited by jensraulf on 05.03.2004 at 07:19 Uhr]

[Edited by jensraulf on 05.03.2004 at 07:20 Uhr]

03.03.2004 at 21:46 Uhr
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RA-Ellinghaus
Level: Gast
Beiträge: 1
Registriert seit: 03.03.2004
IP: Logged
icon Re: Pauschalhonrar für "reine Bauvorlagen"...

Das Problem scheint hier daran zu liegen, daß der Architekt wohl meint, mit den Leistungsphasen I bis IV beauftragt worden zu sein und die Vereinbarung eines geringeren als das gesetzliche Honorar nach § 4 HOAI unwirksam ist, mit der Folge, daß das MIndesthonorar berechnet werden kann.

Sollte sich aber klar herausstellen, daß nur die Bauvorlagen zu dem vereinbarten Pauschalpreis, der aber auch nicht unter dem Mindesthonorar liegen darf, beauftragt wurden (vielleicht gibt es Zeugen), ist auch nur das vereinbarte Honorar zu zahlen.

Bauvorlagen sind die Unterlagen, die der Baubehörde nach der Bauvorlagenverordnung zur Prüfung der Zulässigkeit und der Erteilung der Baugenehmigung einzureichen sind. Dies gilt auch in einem Freistellungsverfahren.

Was Grundlagenermittlungen sind, ergibt sich aus § 15 Leistungsphase I HOAI. Auf den Umfang kommt es nicht an, weil die Leistung des Architekten Erfolgsbezogen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Ellinghaus

23.03.2004 at 12:56 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Pauschalhonrar für "reine Bauvorlagen"...
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