|
Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.
|
allgrind
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 21.07.2016
IP: Logged
|
Anrechenbaren Kosten
Hallo zusammen,
gibt es zu den anrechenbaren Kosten ähnlich wie bei den Nebenkosten (15 - bis 20 % der Baukosten) eine Faustregel?
Ich bin leider etwas verwundert über das Honorarangebot unseres Architekten.
Das geplante Haus umfasst ca. 160qm.
Die Baukosten (Schlüsselfertig) hat er wie folgt berechnet:
160 qm * 1.500,00 € / qm = 240.000,00 € (Brutto)
Von den 240.000 Euro hat er die Mwst. abgezogen um die anrechenbaren Kosten dazustellen ca. 201.000 Netto.
Also setzt er als "anrechenbare Kosten" ca. 200.000 an.
Das verstehe ich leider nicht, denn nach §4 der HOAI muss er doch die Kostengruppen 300 bis 400 ansetzen.
In den 200.000 Euro sind doch Fliesen, Badewanne etc. eingebunden.
Die Posten finde ich aber nicht in den Kostengruppen wieder
Stehe ich auf dem Schlauch?
Ich wäre für jeden Hinweis sehr dankbar!
Viele Grüße
Jan
|
21.07.2016 at 08:10 Uhr |
|
|
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
|
Re: Anrechenbaren Kosten
Guten Tag,
Die genannten Kosten gehören zu den Kostengruppen 300 und 400 (Baukonstruktion und Technische Ausrüstung). Suchen Sie mal im Internet nach DIN 276.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
|
21.07.2016 at 15:19 Uhr |
|
|
allgrind
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 21.07.2016
IP: Logged
|
Re: Anrechenbaren Kosten
Hallo fdoell,
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Ist die genannte Kalkulation vom Architekten denn normal?
Einfach nachträglich von dieser Faustregel die MwSt abziehen und daraus resultieren die anrechenbaren kosten?
Viele Grüße
Jan
|
21.07.2016 at 15:48 Uhr |
|
|
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
|
Re: Anrechenbaren Kosten
Es handelt sich ja um eine vorläufige Kostenannahme vor Vertragsabschluss und vor jeglicher Planung. Da man bei einem HOAI-Vertrag eigentlich nur Konditionen vereinbart und keine absolute Honorarhöhe, dient das zu Ihrer Information über die ungefähre Größenordnung von Honorar, das Sie für die beauftragten Planungsleistungen einmal bezahlen müssen.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
|
21.07.2016 at 16:44 Uhr |
|
|
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no
|
|
|
|