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a.klein
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 25.08.2016
IP: Logged
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Wahl der Honorarzone
Ich habe eine Ausschreibung für Planungsleistungen - Gebäude für eine zwei-zügige Sporthalle nach HOAI 2013 ausgeführt. Die Schulsporthalle (30Jahre alt) soll im Zuge eines Fördermittelprogramms umgebaut (z.B. Einbau einer Akustikdecke) und energetisch saniert werden. Ein Fitnessraum soll angebaut werden, die Umkleide- und Sanitärräume werden komplett neu im Grundriss gestaltet und umgebaut werden. Eine Außenwand wird dort abgerissen und neu errichtet. Es war jetzt die Submission und von den 3 eingegangenen Angeboten hat ein Bieter die Honorarzone II (Mindestsatz) und zwei Bieter die Honorarzone III (Mindestsatz) gewählt. Ich habe jetzt von den Bietern eine Begründung zur Wahl der Honorarzone angefordert. Muss ich das erste Angebot werten? Verstößt das Angebot gegen die HOAI? Wie gehe ich damit um und kann das rechtssicher begründen, wenn ich das Angebot des Erstbieters nicht werte. Durch den Wahl der geringeren Honorarzone ist natürlich ein großer Preisunterschied zustande gekommen. Deswegen brauche ich auch eine ausreichende Begründung, da aufgrund der kritischen Haushaltssituation der Gemeinde es schwer ist, den Gemeinderat zu überzeugen, warum das teurere Angebot gewählt wurde. Ich freue mich auf eine Antwort. Vielen Dank im Voraus.
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25.08.2016 at 09:57 Uhr |
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kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
IP: Logged
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Re: Wahl der Honorarzone
Warum geben bzw. gaben Sie die Honorarzone nicht vor?
Vorsichtig gefragt: was haben Sie erwartet? Dass alle Bieter
- die gleiche Honorarzone
- die gleichen Prozentsätze zu den Leistungsphasen
- die gleichen (notwendigen) besonderen Leistungen
anbieten und sie sich nur durch die Nebenkosten unterscheiden?
Uns (Ingenieurbüro) ging es ähnlich: ein Auftraggeber kam auf die Idee, "Angebote einzuholen", nämlich für ein Neubaugebiet. Statt Honorarzone II bot der billigste einfach Honorarzone I an. Fertig. Auftrag wird erteilt. Besser auf 15 k€ verzichten als gar keine Arbeit zu haben.
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25.08.2016 at 11:42 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Wahl der Honorarzone
1. Das Angebot ist die erste Arbeitsprobe. Die Bieter sollten anhand der Punktebewertung mit Begründung seriös darstellen, wie sie zu der Honorarzone kommen. Nachfragen Ihrerseits bei deutlichen Abweichung sollten zwingend erfolgen.
2. Eine Honorarzone ist nach der Rechtsprechung etwas, das objektiv sachverständig ermittelbar ist. Will heißen: die tatsächliche Honorarzone kann erst am Ende des Projektes ermittelt werden, ggf. durch eine gerichtliches Sachverständigengutachten. Was da rauskommt, gilt. Nur bei einer Vereinbarung, die aufgrund einer Punktebewertung vielleicht um 1- max. 2 Punkte an der Grenze zu einer anderen Hz liegt, anerkennt die Rechtsprechung, dass eine wirksame Honorarvereinbarung getroffen sein kann, da die Bewertung der Punktekriterien naturgemäß subjektiv verschieden gesehen werden kann. Aber bei groben Abweichungen der tatsächlichen von der im Vertrag angesetzten Honorarzone, gilt immer ersteres.
3. Zur Vergleichbarkeit sollten Sie - wenn Sie die Hz schon nicht selbst ermittelt und vorgegeben haben - im Angebotsvergleich bei allen 3 Bietern mit der gleichen Hz rechnen. Denn eine Hz ist wie gesagt meist etwas, das man nicht vereinbart, sondern das sich ergibt.
Legale Variablen in der Honorarermittlung sind dagegen Honorarsatz (von-bis), Besondere Leistungen und Nebenkosten.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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25.08.2016 at 19:34 Uhr |
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