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anonymus
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 05.10.2011
IP: Logged
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Wenn ich nicht alle Leistungen Phase 1-9 erbringe
Wenn ich nicht alle Leistungen erbringe, sondern z.B.Phase 2-7, wie rechne ich dann ab?
Beispiel:
anrechenbare Gebäudekosten Kostenberechnung 5.420.000
Kostenfeststellung 5.336.342
Phasen 2-4 Grundlage: Kostenberechnung
Phasen 5-7 Grundlage: Kostenfeststellung
da ich Phase 9 nicht erbringe, weiß ich garnicht, wie hoch die Kostenfeststellung ausfällt.
Frage: Wie rechne ich Teilleistungen ab?
Nächste Frage: ich hörte jetzt von 1/4 und 1/2 Sätzen.
Gibt es das?(abgesehen davon, daß ich schriftlich alles mögliche vereinbaren
kann)
Beispiel:
Ich nehme Mindestsatz plus 1/4 tel
Anmerkung: während meines Architekturstudiums haben wir immer nur Bsp. mit100% gemacht und wie das so im richtigen Leben ist hinken Bsp. bekanntlich! Nun kommt in meinem neuen Studium (TFM)plötzlich ein Prof.
mit einer neuen Aufgabenstellung daher, und schon ist`s passiert.
Für Lösungen bin ich Ihnen sehr dankbar.
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15.02.2002 at 17:24 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: Wenn ich nicht alle Leistungen Phase 1-9 erbringe
Zunächst einmal werden die Lph 5-7 nicht nach der Kostenfeststellung abgerechnet - sieh mal in § 10 Abs. 2 HOAI nach.
Solange die Kostenfeststellung (die am Ende der Leistungsphase 8 erstellt wird, icht vorliegt, darfst Du nach dem Kostenanschlag, den Du in Lph 7 selbst erstellen wirst,, abrechnen. Wenn der Objektüberwacher (Lph 8) die Kostenfeststellung fertig hat, kannst Du vom Bauherrn verlangen, daß er sie Dir aushändigt.
Nächste Frage: Du kannst den Mindestsatz (0%)und den Höchstsatz (100%)berechnen. Jeder beliebige Satz dazwischen darf vereinbart werden. Dann nimmst Du den entsprechenden Prozentsatz des Differenzbetrages zwischen Mindest- und Höchstsatz - und fertig ist das ganze.
Beispiel: Mindestsatz = 10.000 EUR, Höchstsatz = 20.000 EUR; dann ist z.B. 1/4Satz = (20.000 - 10.000) * 0,25 + 10.000 = 12.500 EUR
Viel Spaß noch beim Studieren - ein sehr gutes Handbuch hat Rainer Eich herausgegeben. Es enthält neben der vollständigen HOAI auch eine leicht verständiche Einleitung und Musterrechnungen!
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Miky
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04.03.2002 at 19:57 Uhr |
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