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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorar für Rechnungsprüfung HOAI 2002
Beitrag von Nachricht
brickhouse
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 04.11.2010
IP: Logged
icon Honorar für Rechnungsprüfung HOAI 2002

Ich habe im Jahr 2006 einen Ingenieurvertrag nach HOAI 2002 für Ingenieurbauwerke Teil VII mit einem Bauherrn abgeschlossen.
Innerhalb dieses Vertrages habe ich den Auftrag erhalten für ein anderes Projekt (ebenfalls ein Ingenieurbauwerk) nur die Prüfung der Schlussrechnung vorzunehmen.
Da ich erst heute diese Leistung abrechnen kann möchte ich gerne wissen wie hoch ist der Honoraranteil für diese Leistung.
Ich habe weder in der HOAI noch in den Siemon-Tabellen Hinweise dafür gefunden.
Bei diesem Bauherrn wurden die Leistungen zur örtl. Bauüberwachung (Ingenieurbauwerke HOAI 2002) mit 2,10 % der festgestellten Baukosten vergütet.
Meine Frage ist:
Wie hoch ist der Honoraranteil (HOAI 2002) für das Prüfen einer Schlussrechnung für ein Ingenieurbauwerk.
Gibt es hierzu entsprechende Erfahrung bzw. auch schriftliche Informationen und Nachweise.
Ich würde mich sehr über entsprechende Informationen freuen.
Danke!
Ich hatte das wohl zuvor im falschen Themenbereich platziert.

____________________________
brickhouse

22.11.2016 at 14:57 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorar für Rechnungsprüfung HOAI 2002

Da die Honorierung der Örtlichen Bauüberwachung als Besondere Leistung frei vereinbart werden kann, gilt das auch für Teile der Örtlichen Bauüberwachung wie der Rechnungsprüfung.

Vielleicht als Anhalt: ich hatte einmal den Auftrag, die Schlussrechnung einer Verkehrsanlage einschließlich der dazugehörigen Aufmaße als Einzelauftrag zu prüfen (bei einem Auftraggeber, der mir verbindliche Aufmaßskizzen übergab). Dafür bekam ich 30% des Honorars für die Örtliche Bauüberwachung.

In Ihrem Fall würde ich mir den Umfang der Aufmaße genau ansehen und vorab klären,. ob mit den ausführenden Unternehmen ggf. noch Rücksprachen zu halten sind bzgl. der Aufmaße oder ob die Aufmaße bereits verbindlich festgestellt wurden, ob Massen bereits schriftlich berechnet wurden (und nur nachzurechnen sind) oder noch nicht usw. Dann den Aufwand schätzen, 15-30% Reserve drauf (je nachdem, wie verbindlich der Leistungsumfang im Vertrag geregelt wird) und als Pauschale anbieten.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

22.11.2016 at 20:02 Uhr
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