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jumübgb
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 26.11.2016
IP: Logged
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Planungsleistungen von Fahrbahnmarkierungen und der StVO Beschilderung
Hallo,
sind Planungsleistungen von Fahrbahnmarkierungen und der StVO Beschilderung Bestandteil der allgemeinen Planung einer Verkehrsanlage oder als besondere Leistung einzustufen?
Danke für Eure Hilfe!
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26.11.2016 at 18:20 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Planungsleistungen von Fahrbahnmarkierungen und der StVO Beschilderung
Ob sie Bestandteil der zu liefernden Leistungen sind oder nicht, ergibt sich aus dem Planungsvertrag. Ob es sinnvoll ist oder nicht, Planung und Beschilderung vom Planer darstellen zu lassen, sollte man mit der Behörde abstimmen, die die verkehrsrechtlichen Anordnungen hierzu trifft. Ich persönlich halte die Markierung dabei zumindest in ihren grundsätzlichen Lagen und Abmessungen (einschliesslich deren Vermaßung) für unabdingbar zur Beurteilung des Entwurfs (Nachweis der Fahrspurbreiten, Aufweitungen, Verziehungen. Sperrflächen, Haltelinien usw.).
Wenn der Planer sie (oder die Beschilderung) plant, sind ihre Kosten als Kosten der Strassenausstattung nach §46 Abs. 1 Teil der anrechenbaren Kosten der Verkehrsplanung und keine Besondere Leistung. Zusätzliche gesonderte Markierungs- oder Beschilderungspläne (bereits geplanter Markierung und. Beschilderung) können aber eine Besondere Leistung darstellen.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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30.11.2016 at 06:02 Uhr |
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FlemING. ConsultING.
Level: Member
Beiträge: 25
Registriert seit: 30.11.2016
IP: Logged
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Re: Planungsleistungen von Fahrbahnmarkierungen und der StVO Beschilderung
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne möchte ich auch meine Einschätzung zu Ihrer Frage kommunizieren.
Die "Planungsleistungen von Fahrbahnmarkierungen und der StVO Beschilderung" gehören meiner SV-Einschätzung nach in den Grundleistungskatalog. Es sind keine Besonderen Leistungen!!!
Fahrbahnmarkierungen und Beschilderung sind ebenfalls "Verkehrsanlagen" i. S. der HOAI. Die Honorierung der hierfür notwendigen Planung unterliegt somit der Honorierungsregelung der HOAI.
Diese Auffassung wurde auch vom BHG bestätigt. Vergleichen Sie hierzu "11.12.2008 - VII ZR 235/06".
____________________________
FlemING. ConsultING.
Dipl.-Ing. (Univ.) Alexander Fleming
Sachverständiger für Honorare
und Leistungen der Architekten und
Ingenieure
Sachkundiger nach TRGS 519
und 521
42651 Solingen
E-Mail: info@hoai-sachverstand.de
Web: www.hoai-sachverstand.de
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30.11.2016 at 19:31 Uhr |
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