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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : freiberufliche Bauzeichnerin
Beitrag von Nachricht
Maria B.
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icon freiberufliche Bauzeichnerin

Sehr geehrter Herr Doell, liebes Forum,
auch ich bin Bauzeichnerin auf Honorar -Basis bzw. habe seit 2013 ein Zeichenbüro und arbeite für Architekten, LP 1-5. Finde aber leider im Forum nichts wirklich Aktuelles.
Seit der HOAI 2009 gibt es soweit ich sehe kein Zeithonorar mehr... ?!?
1) Was wäre angemessen als Stundenlohn? Können Sie mir da weiterhelfen? Ich habe von 1992-1995 die Lehre als Bauzeichner absolviert und seitdem ununterbrochen im Beruf gearbeitet , viele Eindrücke und Know-How erworben und nun über 20 Jahre Berufserfahrung.
2) Und was wäre eine faire Erhöhung (x %) für Bestandskunden? Jährlich oder alle 2 Jahre ?
3) Was rechnet man für Wochenend- und Feiertagsarbeit als Zuschlag drauf?



[Edited by Maria B. on 11.12.2016 at 10:10 Uhr]

30.11.2016 at 11:33 Uhr
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Maria B.
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icon Re: freiberufliche Bauzeichnerin

Kann mir da niemand weiter helfen ?

06.12.2016 at 06:49 Uhr
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fdoell
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icon Re: freiberufliche Bauzeichnerin

Guten Tag,

dies ist natürlich keine Beratung zur Stundensatzkalkulation für Selbständige. Einige Tipps wurden aber schon gegeben, deshalb kann man hier darauf verweisen:

1) Zu Stundensätzen http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1596&page=0#5779 oder auch
ein paar allgemeine Tipps aus früheren Beiträgen:

zur freien Mitarbeit allgemein
http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=600&page=0#1861

zur Stundensatzkalkulation
http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=454&page=0#1138

zu angemessenen Stundensätzen
http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=614&page=0#1897 (beachten Sie hier das Jahr des Beitrags; heute sind die Zahlen ein bißchen höher)

2) Kommt darauf an, was Sie für Vereinbarungen haben. Bei neuen Kunden: Laufzeit für Stundensätze vereinbaren! Was würden Sie für fair empfinden? Ich persönlich sehe lieber alle 2 Jahre eine Std.satzerhöhung als jährlich.

3) Wochenend- und Feiertagtsarbeit, wenn sie denn explizit angeordnet / gewünscht ist, würde ich der Einfachheit halber mit üblichen Aufschlägen aus dem Angestelltendasein versehen, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Zuschlag_f%C3%BCr_Sonntags-,_Feiertags-_und_Nachtarbeit. Beachten Sie, dass die Steuerbefreiung bei Selbständigen natürlich nicht gilt.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

06.12.2016 at 08:24 Uhr
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Maria B.
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icon Re: freiberufliche Bauzeichnerin

Vielen Dank !! :-)

10.12.2016 at 04:10 Uhr
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Maria B.
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icon Re: freiberufliche Bauzeichnerin

Das hier habe ich gerade noch gefunden: Bekanntlich sind die Vorschriften für das Zeithonorar durch die letzten HOAI-Novellen gestrichen worden. Stundensätze sind heute preisrechtlich nicht mehr festgelegt, bspw. waren auch die Orientierungswerte entfallen.
Unstrittig ist aber der Bedarf nach allgemeinen Orientierungswerten für Stundensätze, auch und gerade aus Sicht der öffentlichen Auftraggeber. Vor diesem Hintergrund wurde eine Gesprächsrunde etabliert. In dieser konnte eine Übereinkunft zwischen drei kommunalen Spitzenverbänden, dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, der Architekten- sowie der Ingenieurkammer erzielt werden. Das Ergebnis wurde in einem gemeinsamen Merkblatt, Stand 26. Mai 2015, veröffentlicht.
Es bietet nun Vertragspartnern eine allgemein akzeptierte Orientierungshilfe für Stundensätze. Im Merkblatt werden konkrete Stundensätze für Büroinhaber (90,00 €), Diplomingenieure (70.00 €) sowie Bauzeichner (55,00 €) genannt.

10.12.2016 at 04:53 Uhr
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kleinsteff
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icon Re: Re: freiberufliche Bauzeichnerin

quote:
Maria B. wrote:
Es bietet nun Vertragspartnern eine allgemein akzeptierte Orientierungshilfe für Stundensätze. Im Merkblatt werden konkrete Stundensätze für Büroinhaber (90,00 €), Diplomingenieure (70.00 €) sowie Bauzeichner (55,00 €) genannt.


So sehen auch die Stundnsätze bei uns aus. Zwar halte ich diese Stundensätze für kaum auskömmlich, vor allem wenn man Know-How in Stunden bezahlen lassen muss, aber mehr gibt's in unserer Branche leider nicht. ITler und Unternehmensberater lachen sich da drüber halb schief.

Bedenken Sie bei Ihrem Angebot, dass der Büroinhaber bzw. das Büro bei den 55€ noch was mitverdienen MUSS. Ich denke, als Ansatz sollten Sie von 25 - 30% ausgehen.
11.12.2016 at 09:30 Uhr
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IBSz
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icon Re: freiberufliche Bauzeichnerin

Ich kalkuliere bei solchen Stundensatz-Diskussionen ja immer gern einmal, was eigentlich ein Angestellter in gleicher Position verdient. Schließlich sollte man doch, wenn man schon das Risiko der Selbstständigkeit auf sich nimmt, nicht weniger verdienen. Denn dann würde sich die grundsätzliche Frage stellen, ob sich der ganze Aufwand überhaupt lohnt.

Hier also ein kleines Rechenbeispiel:
Ein angestellter Bauzeichner mit 20 Jahren Berufserfahrung verdient hier im Osten etwa 36.000,- Brutto im Jahr. Das sind etwa 3000,- brutto / Monat.
(ca. 1.900,- netto bei Stkl. 1).

Nun kommen noch die Arbeitgeber-Anteile hinzu:
AG Anteil PV Monat 1,175% 35,25 €
AG Anteil KK Monat 7,300% 219,00 €
AG Anteil RV Monat 9,350% 280,50 €
AG Anteil ALV Monat 1,500% 45,00 €
Summe AG-Anteil: Monat 19,325% 579,75 €

Gesamt Brutto (AN+AG) Monat: 3.579,75 €
Gesamt Brutto (AN+AG) Jahr: 42.957,00 €

Mit AG-Anteilen kostet also der Angestellte im Jahr knapp 43.000,- €.

Nun kommen noch die Betriebskosten hinzu. Diese sind schwer zu bestimmen, da ich nicht weiß, ob Sie vom Küchentisch aus zeichnen, mit einem billigen 2D Programm arbeiten und keine Haftpflichtversicherung haben.

Ich gehe aber lieber einmal davon aus, dass Sie professionell arbeiten und ein voll ausgestattetes Büro besitzen, wofür Miete anfällt, eine ordentliche 3D und BIM fähige CAD Software und natürlich auch eine angemessene Haftpflichtversicherung. Weiterhin bilden Sie sich ständig weiter und besitzen auch einschlägige Fachliteratur und alle wichtigen Normenwerke die ständig aktualisiert werden.
Für ein professionelles 1-Mann-Büro liegen die Betriebskosten bei solch einer Konstellation etwa bei mind. 20.000,- Euro im Jahr.

Damit ergibt sich der Jahresumsatz:
43.000,- Arbeitslohn und 20.000,- Betriebskosten.
= 63.000,- / Jahresumsatz

Nun müssen Sie noch das Risiko einkalkulieren, das nennt man auch Wagnis und Gewinn. z.B. wenn mal einer nicht zahlt, Sie Fehler machen und Ihr Honorar gekürzt wird. Oder Rücklagen für unvorhergesehene Ereignisse.
Meist wird Wagnis und Gewinn mit 15-30% angegeben. Wenn Ihr Laden gut läuft und Ihre Auftraggeber zuverlässig sind, dann ist das Wagnis klein. Ich rechne deshalb nur 15% W+G ein.

63.000,- * 1,15 = 72.450,-

Ihr angestrebter Jahresumsatz muss also bei rund 73.000,- Euro liegen.

Nun stellt sich die Frage, wie viele Stunden Sie im Jahr abrechnen können?

Das Jahr hat 365 Tage.
Abzüglich Wochenenden, Feiertagen, Urlaub, Krankentage, Tage wo Sie nichts zu tun haben (partielle Arbeitslosigkeit), Weiterbildung usw. ergeben sich etwa 220 Tage im Jahr wo Sie arbeiten können.
Das entspricht etwa 10,5 abrechenbare Monate im Jahr.

Das sind etwa 1.760,- abrechenbare Stunden im Jahr.
Erfahrungsgemäß kann man aber nicht jede Stunde abrechnen. Wenn Ihre Auftragsbücher voll sind, Sie sehr wenig Leerlauf haben und enorm produktiv sind, kommen Sie vielleicht auf 90% produktive bzw. abrechenbare Stunden.

Dies entspricht etwa 1.584 abrechenbare Stunde im Jahr. Im Vergleich dazu kommen angestellte Bauzeichner etwa auf 1.600 abrechenbare Stunden im Jahr.

Rechnen wir also mit maximal 1.600 abrechenbaren Stunden (wenn das ganze Jahr voll zu tun ist und es keine Probleme gibt).


Damit ergibt sich der Stundensatz:

73.000,- € / 1.600 Stunden = 45,63 € / Stunde.

Dies entspricht einem Gehalt von 3.000,- Brutto verglichen mit einem Angestellten.

Möchten Sie nun mehr als ein angestellter Bauzeichner verdienen oder Sie bekommen die 1.600 Stunden im Jahr nicht zusammen, so müssen Sie den Stundensatz erhöhen.

Hier einmal zum Vergleich, aus dem neuesten HOAI Kommentar von Jochem/Kaufhold errechnete Stundensätze (ohne Risiko und Gewinnzuschlag) in Abhängigkeit des monatlichen Bruttolohnes eines Angestellten:

- 2000,- Brutto -> 36,49 EUR/Std. Bauzeichner
- 3000,- Brutto -> 49,73 EUR/Std. Techniker
- 4500,- Brutto -> 68,60 EUR/Std. Ingenieur
- 7000,- Brutto -> 98,16 EUR/Std. Büroinhaber, AN

Auf diese Sätze müsste nun noch Wagnis und Gewinn hinzu gerechnet werden (ca. 15%).

Der Kommentar kommt auf höhere Sätze, da die Betriebskosten und W+G höher angesetzt sind. (Hier wurde mit einem mittleren Büro mit mehreren Angestellten kalkuliert). Außerdem kommen noch Gemeinkosten hinzu. z.B. die Lohnbuchhaltung, Sekretärin, Chefgehalt usw.

Im großen und Ganzen hängt es letztlich davon ab, was Sie verdienen wollen, ob Sie Altersvorsorge in ausreichendem Maße betreiben und wie "teuer" Ihr Büro ist.


[Edited by IBSz on 12.12.2016 at 14:38 Uhr]

[Edited by IBSz on 12.12.2016 at 14:41 Uhr]

12.12.2016 at 14:29 Uhr
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kleinsteff
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icon Re: freiberufliche Bauzeichnerin

IBSz:
Diese Rechnung ist es, die jeder Selbständige einmal machen sollte. Gerade bei den Handwerkern würde es hier viele lange Gesichter geben. Das Schlüsselwort liegt aber im letzten Absatz: Altersvorsorge. Der Unterschied zwischen uns Selbständigen und vergleichbaren Angestellten ist, dass wir bereits wissen, dass wir keine Rente bekommen.

Als Tipp für die Threaderöffnerin: wenn man gewisse Erfahrungswerte hat, kann man den Aufwand eines Projektes doch ganz gut abschätzen. Mehr Geld verdienen kann man oft mit Pauschalen, was für beide Seiten Vorteile haben kann.

12.12.2016 at 15:32 Uhr
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Maria B.
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icon Re: freiberufliche Bauzeichnerin

Super, vielen Dank für die Antworten die mein Denken bestärken... also ist ein Stundensatz von 40,- Euro die Untergrenze... sonst wird es nichts, bzw. wäre einfach nur unwirtschaftlich (Versicherungen, Büro, Altersvorsorge, etc.)... und es wird ja auch nichts billiger... Festpreis geht bei manchen Kunden gut, bei anderen einfach gar nicht, weil die STÄNDIG ändern...

12.12.2016 at 15:47 Uhr
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IBSz
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icon Re: Re: freiberufliche Bauzeichnerin

quote:
Maria B. wrote:
Super, vielen Dank für die Antworten die mein Denken bestärken... also ist ein Stundensatz von 40,- Euro die Untergrenze... sonst wird es nichts, bzw. wäre einfach nur unwirtschaftlich (Versicherungen, Büro, Altersvorsorge, etc.)... und es wird ja auch nichts billiger... Festpreis geht bei manchen Kunden gut, bei anderen einfach gar nicht, weil die STÄNDIG ändern...


Kommt halt drauf an. An anderer Stelle in diesem Forum hatte ich mal einen Stundensatz von 25,- Euro erwähnt, den polnische Konkurrenten anbieten. Neulich hatte ich auch eine freie Bauzeichnerin aus der sächsischen Provinz, die mit 25,- Euro die Stunde anbot.
Umgerechnet ergibt das etwa 1500,- Brutto bzw. so um die 950,- Euro netto.
Wenn man die Selbstständigkeit eher als Hobby betreibt und einen gut verdienenden Ehemann hat, dann geht das vielleicht. Oder man zahlt nichts in die Rente ein, da hat man vielleicht noch 200,- Euro mehr zu den 950,- zur Verfügung.

Aber ehrlich gesagt muss man sich überlegen, ob solche prekären Verhältnisse dauerhaft zu ertragen sind. Da kommt man mit jedem Angestelltenverhältnis besser weg.
12.12.2016 at 16:41 Uhr
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Maria B.
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icon Re: freiberufliche Bauzeichnerin

Ja, das sehe ich genau so... auch wenn ich meinen Job liebe mache ich es doch um meinen Lebensunterhalt zu verdienen... es muss schon was hängen bleiben.

12.12.2016 at 18:30 Uhr
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IBSz
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icon Re: freiberufliche Bauzeichnerin

Vielleicht noch ein Wort zur Altersvorsorge:
Frau Nahles ist ja gerade ganz heftig dran, eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht für Selbstständige auf den Weg zu bringen.
Es gibt da bereits einen SPD Beschluss und ein Weißbuch dazu. Mal nach "Arbeiten 4.0 - das Weißbuch"googeln. Auf S.172 steht es ganz nett und unverblümt.
Die SPD will also, falls Sie bei der nächsten Wahl die Mehrheit bekommt (und die Union in der Opposition ist) alle Selbstständigen, die nicht in einem Versorgungswerk sind, in die gesetzliche Rentenversicherung zwingen. 18,7% darf dann jeder Selbstständige von seinem Gewinn zusätzlich abführen! Ich denke den meisten Selbstständigen ist dies bisher noch gar nicht bewusst.

Die Union hingegen will, dass es nur eine Versicherungspflicht gibt. Jeder Selbstständige darf sich dann selber aussuchen, ob er privat versichert ist oder in die gesetzliche Rente einzahlt. Zumindest soll nachgeprüft werden, ob eine Rente jenseits der Grundsicherung heraus kommt.

Auf alle Fälle kann man sagen, dass falls es zur GroKo kommt, der gemeinsame Nenner besteht, dass man die Selbstständigen irgendwie zur Altersvorsorge per Gesetz zwingen will.

Das wird wohl so ähnlich wie mit der Krankenkasse werden.

Alle Selbstständigen die heute Dumping Preise machen, weil sie keine Altersvorsorge betreiben können sich dann warm anziehen. Im schlimmsten Fall gibt es einen Art Sondersteuer von 18,7%, falls Rot-Grün das Ruder übernimmt.

Da man als Selbstsändiger den Arbeitgeber- und Arbeitnehmer Anteil selbst bezahlen muss, kommen da ganz nette Summen zusammen.
z.B. bei einem angestrebten Bruttogehalt/Gewinn von 3000,- Euro/Monat kommen
AG Anteil RV Monat 9,350% 280,50 € plus
AN Anteil RV Monat 9,350% 280,50 €
= 561,- € / Monat zusammen.

Vor ein paar Jahren sprach man schon einmal in diesem Zusammenhang von einem Mindestbeitrag von 400-500 Euro, die Selbstständige monatlich in die gesetzliche RV einzahlen sollen.

Ich denke irgend etwas in diese Richtung wird kommen. Denn die Rentenkassen sind leer und man sucht händeringend neue Geldquellen...

[Edited by IBSz on 12.12.2016 at 21:51 Uhr]

12.12.2016 at 21:46 Uhr
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kleinsteff
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icon Re: freiberufliche Bauzeichnerin

Maria: 40 Euro wären für mich ok.
Da ich aber einen Zeichner nur mit 55€ verrechnen kann, wäre bei mir für eine hoch-fähige Person (!) bei 44€ die Obergrenze erreicht. Nicht, weil sie nicht mehr wert ist, sondern, weil ich als AG in diesem Falle das von IBSz erläuterte Risiko zu tragen habe.

IBSz:
Nein, vielen ist das nicht bewusst. Ich wundere mich sowieso täglich, wie "wurscht" des einem Großteil der Menschen zu sein scheint, wohin dieses Boot gerade steuert. Diejenigen, die gerade "wenig" einzahlen, werden nie genug rauskriegen, um davon leben zu können. Diejenigen, die gerade "viel" einzahlen werden nur einen Bruchteil dessen, was sie heute den Rentnern überlassen, wiedersehen.

Insgesamt sehe ich der Zukunft sehr gelassen entgegen. Es gab schon immer viele Änderungen, auch "vor meiner Zeit". Was allerdings derzeit speziell auf unseren Berufsstand zurollt, ist schon ein "dicker Hund":
- VGV mit Angebotseinholungen und dadurch automatischen Preiswettkampf auch bei der öffentlichen Hand
- vorausschtliches Ende der Honorarordnung ohne Aussicht auf eine neue Verordnung oder Ähnliches
- Pflicht zur Rentenversicherung

Es wird irgendwann an der Zeit sein, die Reissleine zu ziehen. Vielen in der "jüngeren Generation" ist es heute schon zu blöd: die sog. Generation Y pfeifft auf dicke Autos, viel Geld und Statussymbole und lässt es gemächlicher angehen. Ist es ein Wunder, wenn man sich mal ansieht, wie man sich den A** aufreissen muss, um wirklich mehr zu haben als ein mittlerer Dienstler beim Staat mit 40 Stundenwochen?

13.12.2016 at 07:20 Uhr
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splancad
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icon Re: freiberufliche Bauzeichnerin

Hallo,

Für zukünftige Projekte, mein Vorschlag wäre 2,0 Eur / m2. Brutto der Objektfläche.

Ich würde mich sehr auf erfolgreiche Zusammenarbeit freuen

Danke im Voraus.

--
Mit freundlichen Grüßen

Sasa Djokic

WhatsApp: +381-63-8441530
Viber: +381-63-8441530

E-Mail: info@bauzeichenbuero.com
Web: www.bauzeichenbuero.com



[Edited by splancad on 22.12.2016 at 13:14 Uhr]

____________________________
www.bauzeichenbuero.com

22.12.2016 at 13:13 Uhr
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IBSz
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icon Re: Re: freiberufliche Bauzeichnerin

quote:
splancad wrote:
Hallo,

Für zukünftige Projekte, mein Vorschlag wäre 2,0 Eur / m2. Brutto der Objektfläche.

Ich würde mich sehr auf erfolgreiche Zusammenarbeit freuen

Danke im Voraus.

--
Mit freundlichen Grüßen

Sasa Djokic

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[Edited by splancad on 22.12.2016 at 13:14 Uhr]


Und da haben wir die illegale HOAI-Mindestsatz-Unterschreitung ganz unverfroren sogar hier im Forum mit Name und Adresse.
Diesmal aus Serbien.

Hier mal ein Link dazu:
http://www.hoai-gutachter.de/pdf/Wettbewerbszentrale.pdf

Zitat:
Wer als Ingenieur oder Architekt Grundleistungen aus der HOAI zu Honoraren anbietet,
die unterhalb der Mindestsätze der HOAI liegen, kann, wenn er deshalb angezeigt
wird, weil er das Gesetz missachtet, nämlich die HOAI, mit einem Ordnungsgeld
von bis zu 250.000 Euro belegt, ersatzweise mit sechs Monaten oder, im Wiederholungsfalle,
sogar mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Das gilt natürlich
auch für Angebote im Internet. Darauf weist im folgenden Beitrag die Wettbewerbszentrale
hin, die mehrere authentische Beispiele nennt, die auf der InternetAuftragsplattform
MyHammer vorgekommen und vor Gericht gebracht worden sind.

[Edited by IBSz on 22.12.2016 at 19:55 Uhr]
22.12.2016 at 19:52 Uhr
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SWeb
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icon Re: freiberufliche Bauzeichnerin

Gilt die HOAI nach § 1 nicht ausschließlich für Dienstleister im Inland, die auch die Leistung im Inland erbringen?
Ist dann ein serbischer Auftragnehmer nicht davon ausgeschlossen und kann sein Honorar frei anbieten?

23.12.2016 at 08:35 Uhr
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smngkoeln
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Beiträge: 80
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icon Re: freiberufliche Bauzeichnerin

Ja, das ist die berühmte Inländer-Diskriminierung. Anbieter aus Serbien profitieren hier also bereits vom europ. Binnenmarkt, obwohl Serbien noch nicht einmal Mitglied der EU ist.

Trotzdem allen ein frohes Fest und beste Grüße!

____________________________
RA Dr. Andreas Schmidt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Tel. 0221/58946227
E-Mail: a.schmidt@smng.de

23.12.2016 at 13:03 Uhr
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Maria B.
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IP: Logged
icon Re: freiberufliche Bauzeichnerin

Ich wünsche auch allen schöne, ruhige, besinnliche Tage !! Und ein erfolgreiches neues Jahr auf ganzer Linie !!!!

24.12.2016 at 07:39 Uhr
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splancad
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icon Re: Re: Re: freiberufliche Bauzeichnerin

quote:
IBSz wrote:
quote:
splancad wrote:
Hallo,

Für zukünftige Projekte, mein Vorschlag wäre 2,0 Eur / m2. Brutto der Objektfläche.

Ich würde mich sehr auf erfolgreiche Zusammenarbeit freuen

Danke im Voraus.

--
Mit freundlichen Grüßen

Sasa Djokic

WhatsApp: +381-63-8441530
Viber: +381-63-8441530

E-Mail: info@bauzeichenbuero.com
Web: www.bauzeichenbuero.com



[Edited by splancad on 22.12.2016 at 13:14 Uhr]


Und da haben wir die illegale HOAI-Mindestsatz-Unterschreitung ganz unverfroren sogar hier im Forum mit Name und Adresse.
Diesmal aus Serbien.

Hier mal ein Link dazu:
http://www.hoai-gutachter.de/pdf/Wettbewerbszentrale.pdf

Zitat:
Wer als Ingenieur oder Architekt Grundleistungen aus der HOAI zu Honoraren anbietet,
die unterhalb der Mindestsätze der HOAI liegen, kann, wenn er deshalb angezeigt
wird, weil er das Gesetz missachtet, nämlich die HOAI, mit einem Ordnungsgeld
von bis zu 250.000 Euro belegt, ersatzweise mit sechs Monaten oder, im Wiederholungsfalle,
sogar mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Das gilt natürlich
auch für Angebote im Internet. Darauf weist im folgenden Beitrag die Wettbewerbszentrale
hin, die mehrere authentische Beispiele nennt, die auf der InternetAuftragsplattform
MyHammer vorgekommen und vor Gericht gebracht worden sind.

[Edited by IBSz on 22.12.2016 at 19:55 Uhr]


Hello,

Very interesting ,

Then see how many German companies pay workers:

http://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/startseite.html?kgr=as&aa=1&m=1&vorschlagsfunktionaktiv=true

____________________________
www.bauzeichenbuero.com
23.01.2017 at 18:04 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : freiberufliche Bauzeichnerin
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