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HOAI.de - Forum : Haftung für Planungs- und Bauüberwachungsfehler : Bauzeichnung und Statik verkaufen
Beitrag von Nachricht
gundula2401
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 05.12.2016
IP: Logged
icon Bauzeichnung und Statik verkaufen

Hallo, wir wurden von einem unserer Nachbarn gefragt, ob wir ihnen unsere Bauzeichnung und die dazugehörige Statik verkaufen würden, da sie unser Haus gerne nachbauen möchten. Wir haben das Haus selbst entworfen und von einem Architekten reinzeichnen lassen. Die Statik wurde entsprechend von einem Statiker ausgeführt und das Haus genau nach den genehmigten Plänen gebaut. Die Pläne und das Haus stammen aus dem Jahr 2004. Können wir die Pläne mitsamt Statik ohne Haftungsrisiken verkaufen? Müssen wir irgendetwas beachten? Unser Haus wurde gerade verkauft, leider kam der Nachbar 2 Wochen zu spät - nun würden wir ihm gerne helfen.
Herzliche Grüße
Gundula

05.12.2016 at 17:32 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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icon Re: Bauzeichnung und Statik verkaufen

Sie haben i.d.R. mit dem Honorar für Planungsleistungen die Nutzung zum Bau Ihres Hauses bezahlt. Das berechtigt Sie jedoch nicht zum Weiterverkauf. Das Geld aus einer nochmaligen Nutzung der Planung steht den Planern zu. Da müssten die Wunschnutzer mit den Planern reden, ob sie das billiger als zu üblichen HOAI-Sätzen bekommen.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

06.12.2016 at 08:27 Uhr
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gundula2401
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 05.12.2016
IP: Logged
icon Re: Re: Bauzeichnung und Statik verkaufen

quote:
fdoell wrote:
Sie haben i.d.R. mit dem Honorar für Planungsleistungen die Nutzung zum Bau Ihres Hauses bezahlt. Das berechtigt Sie jedoch nicht zum Weiterverkauf. Das Geld aus einer nochmaligen Nutzung der Planung steht den Planern zu. Da müssten die Wunschnutzer mit den Planern reden, ob sie das billiger als zu üblichen HOAI-Sätzen bekommen.
06.12.2016 at 08:56 Uhr
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gundula2401
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 05.12.2016
IP: Logged
icon Re: Bauzeichnung und Statik verkaufen

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Die Planung des Hauses lag zu 100% bei uns, der Architekt hat lediglich die Reinzeichnung angelegt. Die Frage, die sich uns stellt, ist nicht, ob wir unsere Planung weiter verkaufen dürfen, sondern ob sich daraus - speziell für die Statik - eventuelle Haftungsansprüche ergeben. Mir wurde gesagt, wir können zwar die Bauzeichnung verkaufen, nicht aber die dazugehörige Statik, was mich etwas irritiert hat, denn wir haben ja für das Haus vor 12 Jahren die Baugenehmigung erhalten.

06.12.2016 at 09:01 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Bauzeichnung und Statik verkaufen

Die Nachbarn werden in jedem Fall davon ausgehen können, dass die Planung aus dem Jahr 2004 heute so nicht mehr direkt umsetzbar ist. Wenn Sie allein die EnEv in ihrer aktuellen Fassung ansehen, die unterscheidet sich erheblich von damals. Zumindest eine Überprüfung und ggf. Änderung der Planung (auch wenn die Grundrisse der Innenräume so bleiben sollen) ist erforderlich, ferner die Einreichung der Planung bei der Baugenehmigungsbehörde durch einen Bauvorlageberechtigten (in manchen Ländern auch Planvorlageberechtigten genannt). Ich schätze mal, das durften Sie damals auch nicht ohne eine solchen Berechtigten einreichen. Der Planer hat also nicht nur "reingezeichnet", sondern mit seiner Unterschrift auch die Haftung für die ordnungsgemäße Einhaltung aller Vorschriften garantiert. Es sollte also darauf hinauslaufen, dass Sie die Planung verkaufen können, diese aber überprüft werden muss.

Bei der Statik, die Sie ja wohl nicht selbst gemacht haben, bleibet es aber m.E. bei dem Urheberrecht - eine nochmalige Verwendung benötigt eine Vergütung an den damaligen Statiker. Ob da etwas zu ändern ist, weil sich Vorschriften geändert haben, müsste auch ein Tragwerksplaner beantworten. Und auch ob das neue Haus zentimetergenau wie Ihres aussehen soll, ist fraglich. Wenn das Vorhaben nicht von einem Prüfstatiker geprüft wird (ist von der Art des Gebäudes und dem Bundesland abhängig), muss ein qualifizierter Entwurfsverfasser der Baukonstruktion mit seinem hauseigenen Qualitässicherungssystem dafür gerade stehen, dass alle aktuellen Vorschriften eingehalten sind. Und dies mit seiner Unterschrift garantieren. Wenn Sie das nicht können, sehen Sie auch, worin das Haftungsproblem liegen würde, wenn Sie den Nachbarn sagen würden "danach könnt Ihr ruhig bauen!". Planer haben, wenn was passiert, dafür eine Planungshaftpflichtversicherung und damit nichts passiert ihr Fachwissen.

Am einfachsten wäre es wohl, Sie stellen den Nachbarn Ihre bisherigen Pläne und Berechnungen zur Verfügung und die fragen mal bei den damaligen (oder anderen) Planern nach, was man aus heutiger Sicht alles ändern müsste und beauftragen diese Leistungen dann auch. Dann haben alle was davon - die Nachbarn das Haus das so aussieht wie es soll und dazu die Einhaltung der neuesten Vorschriften und das ganze noch viel billiger als wenn man alles neu plant und Sie sind die Haftung los.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

06.12.2016 at 09:41 Uhr
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gundula2401
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 05.12.2016
IP: Logged
icon Re: Bauzeichnung und Statik verkaufen

Super, Herr Doll, herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Jetzt weiß ich Bescheid und werde Ihrem Rat folgen. Wir haben das Haus übrigens seinerzeit auf einen KW Wert von 75 gebaut, haben real aber nur 59. Hier müßte nicht unbedingt etwas geändert werden, aber das liegt wie so Vieles im Ermessen des Bauherrn. Vielen Dank nochmals für Ihre Hilfe.
Herzliche Grüße und eine schöne Vorweihnachtszeit.
Gundula Glas

06.12.2016 at 09:52 Uhr
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