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FelixFrie
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 13.01.2016
IP: Logged
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Ab wann ist eine Leistungsphase abgeschlossen?
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe eine Frage zur Bewertung bzw. Auffassung der Leistungsphasen.
Ab wann ist eine Leistungsphase abgeschlossen? Speziell die Leistungsphasen 2 und 3.
Reicht es hier die Vorplanung/Entwurfsplanung vorzulegen und als Bauherr die Freigabe zu erteilen oder müssen sämtliche Teilleistungen erbracht wurden sein?
Sofern es dazu ein brauchbares Urteil gibt wäre ich sehr dankbar über den Link oder Quelle.
mit freundlichen Grüßen
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06.01.2017 at 11:00 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Ab wann ist eine Leistungsphase abgeschlossen?
Das dürfte immer eine Frage der Auslegung des individuellen Vertrages sein, aus denen sich die geschuldeten Leistungen ergeben. Urteile zu anderen Fällen dürften da wenig helfen.
Wenn schon das Ergebnis einer Leistungsphase vorgelegt wird und der AG dem Ergebnis zustimmt und dann die Frage auftaucht, ob denn die Lph. vollständig sei, wurde wohl nicht darüber gesprochen und man sollte das nachholen. Wie sah die Zustimmung genau aus, wurde etwas unterschrieben oder in welchem Wortlaut in einem Protokoll festgehalten? Wer behauptet, dass etwas vollständig sei und wer, dass nicht? Mit welcher Begründung?
Grundsätzlich: Kann eine Leistungsphase vollständig sein, wenn nicht alle Grundleistungen erbracht wurden? Ja, wenn einzelne Leistungen im betreffenden Fall nicht erforderlich waren. Wenn aber Leistungen im Projekt erforderlich sind, dürfte die Lph. nicht vollständig bearbeitet sein, wenn diese Leistungen noch fehlen.
Das sind im übrigen alles Vertragsfragen und keine HOAI-Fragen. Die HOAI ist nur eine Preisverordnung für bestimmte häufige Leistungen in der Bauplanung, man muss es immer wieder betonen. Was vertraglich geschuldet ist, ergibt sich nur aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag in seinem genauen Wortlaut. Solche Verträge sind juristisch auszulegen, ggf. durch ein Gericht. Wir können und dürfen das in diesem Forum nicht.
Wenn das Leistungssoll einer Leistungshase definiert ist, kann ggf. sachverständig untersucht werden, ob bzw. in welchem Maße dieses im konkreten erfüllt ist. Auch dies ist aber keine hier ehrenamtlich leistbare Tätigkeit.
Urteile z.B. [url=http://www.baunetz.de/recht/Nicht_erbrachte_Grundleistungen_Honorarminderung__4217363.html?s_text=nicht+erbrachte+grundleistungen&epp=10&backurl=http%3A%2F%2Fwww.baunetz.de%2Frecht%2Findex.html%3Fs_text%3Dnicht%2Berbrachte%2Bgrundleistungen%26epp%3D10] hier[/url] [url=http://www.baunetz.de/recht/Nicht_erbrachte_Grundleistungen_Grenzen_der_Honorarminderung_2966529.html?s_text=nicht+erbrachte+grundleistungen&epp=10&backurl=http%3A%2F%2Fwww.baunetz.de%2Frecht%2Findex.html%3Fs_text%3Dnicht%2Berbrachte%2Bgrundleistungen%26epp%3D10] oder hier[/url].
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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08.01.2017 at 14:38 Uhr |
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