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Bauherr
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 05.04.2004
IP: Logged
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Architektenrechnung ohne Auftrag
Ich bitte zu folgendem Sachverhalt um Stellungnahme:
Für ein angedachtes Modernierungsvorhaben unseres Hauses haben wir mit einem Architekten eine Reihe von Vorgesprächen geführt (circa 3 Treffen sowie weitere Telefonate). Letzten Endes haben wir das Bauvorhaben nicht durchgeführt.
Mit dem Architekten haben wir KEINEN irgendwiegearteten Vertrag abgeschlossen - einen Entwurf hatte er uns gegen Ende des Kontaktes zugesandt. Wir erhielten nun eine Rechnung, in dem sehr großzügig nach Gebührenordnung HOIA ein Betrag über 1500 EUR erstellt wurde. Der Architekt hat uns nie darauf hingewiesen, dass ab diesem oder jedem Zeitpunkt der Gespräche für uns Kosten anfallen würden.
Frage:
Ist eine solche Rechnungsstellung ohne Vertragsabschluß oder andere schriftliche Vereinbarung rechtens?
Falls ja, wird in solchen Fällen nach HOIA oder auf Stundenbasis abgerechnet.
Danke fuer die Stellungnahme im Vorraus.
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05.04.2004 at 20:44 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: Architektenrechnung ohne Auftrag
Hallo Bauherr,
grundsätzlich sind keine Leistungen des Architekten kostenlos. Der Architekt hat Sie in drei Gesprächen und mehreren Telefonaten beraten und Ihnen dabei Entscheidungshilfen vermittelt, die letztlich dazu geführt haben, dass Sie das Bauvorhaben fallen lassen.
Dafür kann Ihr Architekt Honorar verlangen, wenn Sie nicht beweisen können, das Unentgeltlichkeit ausdrücklich vereinbart war. Auf einen schriftlichen Architektenvertrag kommt es dabei nicht an.
Allerdings muss Ihr Architekt eine prüfbare Rechnung vorlegen - dabei muss er die Berechnung nach den §§ 10, 11, 12, 15 und 16 HOAI aufbauen und seinen Honoraranspruch darlegen. Nach Stunden kann er nicht abrechnen.
Höcshtwahrscheinlich ist seine Rechnung nicht prüfbar. Eine prüfbare Rechnung aufzustellen wird für Ihren Architekten übrigens recht aufwendig sein, da er selsbt wohl die Vorschriften der HOAI nicht hinreichend kennt.
Schlagen Sie ihm einen Kompromiss vor: 800 bis 1000 € inkl. Mehrwertsteuer sind wahrscheinlich angemessen. Je nachdem, wie viel der Architekt bereits für Sie erledigen konnte, kann auch die genannte Summe von 1.500 € angemessen sein.
So long
Miky
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Miky
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09.04.2004 at 12:21 Uhr |
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Bauherr
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 05.04.2004
IP: Logged
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Re: Architektenrechnung ohne Auftrag
Vielen Dank fuer diese erste Erläuterung.
Nochmals eine Nachfrage:
Wir gaben dem Architekten bei den Gesprächen stets eine maximale Bausumme von 50.000? an.
Die Berechnungsgrundlage der Architektenrechnung beläuft sich jedoch auf 120.000? - bedingt durch in der Vorplanung vom Architekten erweiternd eingebrachte Ideen, die wir jedoch niemals realisiert haetten.
Die Rechnungsstellung des Architekten ist also im Großen und Ganzen in Ordnung, die Höhe der Bausumme jedoch nicht.
Ich möchte dem Architekten daher einen Kompromiss mit Berechnungsgrundlage 50.000? vorschlagen. Auf diesen scheint er jedoch nicht einzugehen.
Was tun?
Danke
Bauherr
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20.04.2004 at 19:53 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: Re: Architektenrechnung ohne Auftrag
Hallo Bauherr,
wegen der in der Praxis oft ungenauen Ausdruckweise frage ich hier zunächst der Deutlichkeit halber nach: Sollte das Projekt "etwa 50.000 €" kosten, oder war eine in jedem Fall einzuhaltende absolute Obergrenze der Kosten vorgeschrieben?
Wenn Sie für die Planung des Architekten eine Kostenobergrenze vorgeschrieben haben - und dies auch beweisen können! (schriftlicher Nachweis, glaubwürdige Zeugen...), dann ist diese Grenze verbindlich. Selbst wenn der Architekt mit seiner Planung höhere Kosten erzeugt hätte, hat der zu planende Gegenstand einen Wert von nicht mehr als 50.000€.
Ihr Gedanke, einen Honorarkompromiss mit 50.000€ Brechnungsgrundlage ist sehr gut - wenn Sie o.g. Beweis antreten können, kann Ihr Architekt auch gar nicht mehr verlangen.
Sie scheinen auf dem richtigen Weg zu sein - weiter so!
So long
Miky
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Miky
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25.04.2004 at 19:56 Uhr |
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Ebel
Level: Sr. Member
Beiträge: 46
Registriert seit: 12.04.2003
IP: Logged
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Re: Architektenrechnung ohne Auftrag
Sie haben mit dem Architekten einen Vertrag geschlossen durch schlüssiges Handeln. Ein Vertrag kommt nicht nur durch Unterschrift zu Stande. Über die Höhe der Grundlagensumme ist ggf. zu streiten, denn Sie haben Ihre Vorstellungen geäußert, wie das Ganze auszusehen hat - und das hatte geschätzte Baukosten von 120 000 Euro gehabt. Und erst auf dieser Grundlage ist Ihre Entscheidung gefallen, nicht zu bauen. Aber ist die Rechnung prüffähig und wenn prüffähig sind darauf Leistungen aufgeführt, die nicht erbracht wurden?
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24.05.2004 at 05:07 Uhr |
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hidden-1
Level: Gast
Beiträge: 46
Registriert seit: 12.04.2003
IP: Logged
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Re: Architektenrechnung ohne Auftrag
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02.06.2004 at 22:00 Uhr |
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