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Ricoche
Level: Sr. Member
Beiträge: 32
Registriert seit: 25.11.2016
IP: Logged
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Frage zu anrechenbare Kosten
Hallo Zusammen,
wenn ein Architekt ein Haus mit Wintergarten planen soll und der Bauherr wünscht, dass ein unbeheizter Wintergarten eines bestimmten Hersteller angebaut werden soll, wofür eine geprüfte Typenstatik und fertige Zeichnungen für den Bauantrag vorliegen, sind dann diese Kosten (ca. € 50.000,-) als voll anrechenbare Kosten bezüglich der Honorarermittlung für den Architekten zulässig?
Wenn der Wintergarten dann am Ende mangelhaft ist, haftet dann auch der Architekt für diese Mängel, da er ja dem Bauherren ein mangelfreies Werk schuldet (in dem Fall ein Haus mit Wintergarten)?
Vielen Dank
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18.01.2017 at 09:02 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Frage zu anrechenbare Kosten
Die anrechenbaren Kosten ergeben sich aus der Kostenberechnung, aber evtl. sind nicht alle Leistungen nach HOAI erforderlich, wenn bereits solche vom Hersteller erbracht wurden.
Nach derzeitigem Recht kann sich der AG noch aussuchen, ob er den Unternehmer oder den Planer in Regreß nimmt, wenn Mängel am Bauwerk auftauchen. Haften tun i.d.R. beide für eine mangelfreie Bauwerkserstellung.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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11.02.2017 at 10:28 Uhr |
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