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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Erhöhung des Honoraranspruchs durch weitere "Leistungen"
Beitrag von Nachricht
sebi1981
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 24.01.2017
IP: Logged
icon Erhöhung des Honoraranspruchs durch weitere "Leistungen"

Hallo zusammen, ich bin seit unserem Start der Bauphase hier ein sehr interessierter Leser und danke euch hier im Forum, da ich mir viele Fragen selbst beantworten konnte. Nun musste ich mich allerdings einmal anmelden, da ich Probleme mit dem Architekten, bzw. dem Honorar hab. Das ganze Thema ist recht kompliziert, aber ich versuche mich mal auf das Wesentliche zu beschränken. Nachdem ich das Honorar meines Planers bemängelt hatte, stellte dieser eine neue Schlussrechnung aus. Unser Architekt war nur für die Gewerke Rohbau / Fenster / Dach beauftragt und dies war auch so vereinbart und wurde erbracht. Im Nachgang, nach Bemängelung des Honorars kam nun für mich die große Überraschung: Zunächst wurden die anrechenbaren Baukosten erhöht, obwohl wir eine Kostenberechnung nach HOAI und DIN haben, welche die Baukosten aber nachweist. Hier ist die Begründung, dass unser Haus ja viel teurer war als damals angegeben (was nicht stimmt, wir liegen sogar bei den tatsächlichen Kosten drunter) und dann muss man das halt ansetzen. Als nächstes wurde nun ein Leistungsbild Freianlagen aufgenommen und hierfür soll zusätzlich Honorar bezahlt werden. Wir haben aber die gesamten Außenanlagen in Eigenregie vorgenommen, es gab hier auch nie einen Auftrag oder eine Vereinbarung mit dem Architekten. Und zu guter letzt: Er berechnet jetzt auch das Leistungsbild technische Ausrüstung. Hier sollen wir auch kräftig nachzahlen. Aber auch hier gab es nie einen Auftrag oder sonstiges. Das haben wir selbst gemacht, da wir im engen Freundeskreis einen Experten dafür haben. Nach dieser Auflistung kommt er natürlich auf einen Betrag (5Stellig) dem wir ihm noch zu zahlen haben. Und dies jetzt nachdem wir bemängelt haben, dass wir ihm zu viel Honorar bezahlt haben. Steh jetzt ein bisschen ratlos da, ob er die Posten Außenanlage und Technische Ausrüstung einfach so im Nachgang veranschlagen darf, obwohl er dafür keinerlei Leistung erbracht hat und wir hier auch keine Vereinbarung mit ihm getroffen haben. Ich danke euch schon mal für die Hilfe!

24.01.2017 at 17:37 Uhr
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smngkoeln
Level: Sr. Member
Beiträge: 80
Registriert seit: 13.08.2015
IP: Logged
icon Re: Erhöhung des Honoraranspruchs durch weitere "Leistungen"

Ich sage es mal mit der gebotenen Zurückhaltung: Auch im Architektenrecht gilt der Grundsatz, dass ein Honorar nur auf der Grundlage eines geschlossenen Vertrages verlangt werden kann.

Nur ist es im Einzelfall leider nicht ganz einfach festzustellen, ob ein Vertrag geschlossen wurde. Dies kann auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten geschehen.

Wenn Sie nun aber sagen, dass auch gar keine Leistungen erbracht wurden, frage ich mich schon, was das soll.

Auch die Argumentation zu den anrechenbaren Kosten lässt annehmen, dass es sich hier nicht gerade um einen HOAI-Kenner zu handeln scheint.

Vielleicht verweisen Sie ihn mal auf dieses Forum? Wäre interessant, auch mal die andere Seite zu hören.

____________________________
RA Dr. Andreas Schmidt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Tel. 0221/58946227
E-Mail: a.schmidt@smng.de

25.01.2017 at 13:33 Uhr
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