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Vivien
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 26.01.2017
IP: Logged
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Fenster im Neubau
Guten Tag,
wir sind eine Baugemeinschaft.
Bei uns im Bad geht das Fenster nicht auf, weil der Architekt das Fester quasi an der Wand montiert hat.
zu 75 % geht es auf. Reparatur unmöglich, da sie Wand verschoben werden müsste oder mindestens eine Nische gemacht werden sollte.
Monderstkosten bei einfacheren Ausbesserung 2800 €
Kann ich diese Summe beim Architekten einbehalten?
Wir bauen in einer Baugemeinschaft.
Kann ich gg. diese Architekten alleine aufs Gericht gehen?
In unserer Versicherung ist Vertragsrecht versichert. Kann ich diesen Fall über die Versicherung laufen lassen?
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26.01.2017 at 11:09 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
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Re: Fenster im Neubau
Am besten einen Anwalt fragen.
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29.01.2017 at 17:05 Uhr |
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Vivien
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 26.01.2017
IP: Logged
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Re: Re: Fenster im Neubau
quote: C.Zeh wrote:
Am besten einen Anwalt fragen.
Na ja, für diese Antwort stellt man ja nicht eine Frage im Forum.
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29.01.2017 at 18:40 Uhr |
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smngkoeln
Level: Sr. Member
Beiträge: 80
Registriert seit: 13.08.2015
IP: Logged
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Re: Fenster im Neubau
Hallo Vivien,
verstehe Ihre Enttäuschung, aber dies ist nun mal in erster Linie ein HOAI-Forum. Haftungsfragen sind immer sehr individuell und können kaum abstrakt beantwortet werden.Will trotzdem versuchen, mich einer Antwort zu nähern:
Sie Schreiben, der Architekt hätte das Fenster quasi an der Wand montiert. Damit meinen Sie wohl, der Fensterbauer hat das Fenster zu dicht an die Wand gesetzt?
Unterstellt, dies ist ein Baumangel: Der Architekt haftet nicht generell für jeden Baumangel. Er haftet für Fehler seiner eigenen Werkleistung. Dies können beim planenden Architekten Planungsfehler sein. Wenn der Architekt auch die Objektüberwachung durchgeführt hat, dann kommen auch Objektüberwachungsfehler in Betracht.
Meine erste Gegenfrage wäre jetzt also: Ergibt sich die Platzierung des Fensters direkt an der Wand aus der Planung des Architekten? Wenn ja, wäre zu klären, ob es hierfür einen technischen Grund gab. Bei einem Neubau kann ich mir spontan keinen Grund vorstellen. Was sagt denn der Architekt dazu? Immer erst miteinander reden und dann die Konsequenzen ziehen.
Was die Vertragsverhältnisse (Baugruppe) angeht: Hierzu gibt es sicherlich Regelungen im Vertrag mit dem Architekten. Ich vermute, dieser wurde von der Baugruppe beauftragt und nicht von Ihnen persönlich.
Versicherung: Sie meinen wohl eine Rechtsschutzversicherung. Streitigkeiten aus Bauverträgen sind meist ausgeschlossen. Das finden Sie im "Kleingrdruckten" oder Sie fragen einfach Ihren Versicherer.
Beste Grüße aus Köln
[Edited by smngkoeln on 30.01.2017 at 08:14 Uhr]
[Edited by smngkoeln on 30.01.2017 at 14:11 Uhr]
____________________________
RA Dr. Andreas Schmidt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Tel. 0221/58946227
E-Mail: a.schmidt@smng.de
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30.01.2017 at 08:13 Uhr |
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