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	| anke Level: Jr. Member
 Beiträge: 2
 Registriert seit: 01.02.2017
 IP: Logged
 |  Bodengutachten bei Ingenieurbauwerken 
 
		Hallo,
 vielleicht kann mir wer bei der Beantwortung folgender Frage helfen.
 
 Es geht um Bodengutachten im Rahmen der Ingenieurbauwerke. Im Rahmen der Wasserleitungssanierung in einem Ortsnetz müssen  wir Bodengutachten anfordern als Grundlage für die spätere Ausschreibung (LAGA, Deponieklassen, Homogenbereiche..). Ist die Ausschreibung, Prüfung und Vergabe für die Bodengutachten  eine Grundleistung bei Ingenineurbauwerken, oder wo kann man die entsprechenden Kosten ansetzen - sind es besondere Leistungen? Nebenkosten? Oder müsste man dem AG gesondert die Zeit dafür in Rechnung stellen?
 
 Vielleicht kennt sich da jemand aus und kann mir weiterhelfen - Danke!
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		| 01.02.2017 at 15:39 Uhr |  |  | 
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	| SWeb Level: Member
 Beiträge: 19
 Registriert seit: 18.03.2015
 IP: Logged
 |  Re: Bodengutachten bei Ingenieurbauwerken 
 
		Hallo,
 Bodengutachten sind unter Nummer 1.3 im Anhang 1 Beratungsleistungen aufgeführt, also nicht durch HOAI verbindlich geregelt und auch meines Wissens in keiner Grundleistung irgendwo aufgeführt.
 
 Wir als öffentlicher AG schreiben Baugrundgutachten in Eigenregie aus, die Ing.-Büros erhalten von uns die Ergebnisse, die sie in ihre Arbeit integrieren müssen. Das wird nicht gesondert vergütet.
 Sollten die Büros aber für uns ausschreiben, hätten sie Anrecht auf Vergütung. Ob als Zeithonorar oder Pauschale etc. ist meiner Ansicht nach Verhandlungssache.
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		| 02.02.2017 at 08:07 Uhr |  |  | 
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	| anke Level: Jr. Member
 Beiträge: 2
 Registriert seit: 01.02.2017
 IP: Logged
 |  Re: Bodengutachten bei Ingenieurbauwerken 
 
		Vielen Dank für die Hilfe Der AG will es in diesem Fall nicht selbst machen, deswegen soll es dazu  eine Ausschreibung geben.
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		| 02.02.2017 at 18:30 Uhr |  |  | 
 
 
 
	
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