Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Allgemeines : EFH genaue Bestandteile Leistungsphase 1-4
Beitrag von Nachricht
pjam3110
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 11.02.2017
IP: Logged
icon EFH genaue Bestandteile Leistungsphase 1-4

Hallo Zusammen,

letzte Woche haben wir den Bauantrag gestellt. Seit ein paar Tagen beschäftige ich mich mit der HOAI. Im Netz finde ich aber keine Antworter mehr, daher jetzt über das Forum.

Der Architekt hat uns in der Vorplanung einen groben Plan ohne Maße gezeichnet. Maßstab war jedoch angegeben sodass die Fläche von uns ermittelt werden konnte. Uns hat das Haus sofort gefallen, nach Prüfung zu Hause hatten wir nur Kleinigkeiten auszusetzen. Nur wollten wir das Haus ein wenig kleiner haben, da wir noch einiges in die Technik stecken wollten.

Anschließend hat er unsere Wünsche umgesetzt und gleich die Unterlagen für den Bauantrag fertig gemacht. Wir hatten wiederum nur Kleinigkeiten auszusetzen welche umgesetzt wurden.

Jetzt stellen sich mir drei Fragen.

1. Entsprechen die Zeichnungen im Bauantrag schon der Entwurfsplanung?. Grundrisse und Seitenansichten vom Haus (Maßsstab 1:100), Entwässerungsplan ,Berechnung GFZ und Umbauter Raum (alles Bestandteil des Bauantrags). Ist das wirklich alles in der Entwurfsplanung?

2. Ich habe nur eine sehr grobe Kostenschätzung nach DIN 276 für die Bank zu während der Vorplanung enthalten. Nur mit Hauptpositionen 100.200,300 etc. Nach der Bauantragsplanung sollte doch schon etwas detailliertes vorliegen (Kostenberechnung nach DIN276), mindestens 5 "Unterpositionen" oder?

3. Rechnung hat er mir auf Grundlage der ersten Kostenschätzung gestellt. Mittlerweile soll durch die oben erwähnte Einspaarung durch die Verkleinerung von 25m² eine Küche gekauft werden. Daher müsste er doch eigentlich eine Kostenschätzung erstellen, oder?


Vielen Dank schon mal im voraus

Grüße


[Edited by pjam3110 on 12.02.2017 at 06:11 Uhr]

11.02.2017 at 21:47 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: EFH genaue Bestandteile Leistungsphase 1-4

Entwurfsplanung heißt (nach meiner Definition) "vollständige konstruktive Lösung". Darin müsste also alles enthalten sein, was für die funktionale und konstruktive Planung festzulegen ist. Manchmal enthält der Bauantrag nicht alles, was dazu gehört, weil das öffentlich-rechtliche Interesse der Behörde mehr auf Statik und Brandschutz usw. gerichtet ist als darauf, ob Sie alle Informationen haben, was für Materialien wie eingesetzt werden.

Die Kostenberechnung ist nach DIN 276 dann mit einzelnen Massen zu hinterlegen, also nicht mehr aus Kostendatenbanken über einen Preis je m³ umbauten Raum, der dann nach Erfahrungswerten auf einzelne Gewerke aufgeteilt wird (das ist eine Kostenschätzung), sondern mit berechneten Massen, Einheitspreisen und Gesamtpreisen, also z.B.

_ m² Innenwände aus Material _ in Stärke _ à _ €/m² = _ €

usw.

Besorgern Sie sich doch mal eine DIN 276 (entweder direkt beim Beuth Verlag oder als Buch mit weiteren Erläuterungen, evtl. sogar kostenlos in Ihrer Gemeindebücherei) und schauen Sie mal rein! Dann haben Sie eine Basis, um mit Ihrem Planer über die vereinbarten und zu liefernden Leistungen zu sprechen!



____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

13.02.2017 at 08:27 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
cluedo
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 18.02.2017
IP: Logged
icon Re: EFH genaue Bestandteile Leistungsphase 1-4

Davon ausgegangen, dass es einen Vertrag gibt und die Leistungsbilder der HOAI vereinbart sind, dann gibt es eine Abfolge der Leistungen.
Vorentwurfsplanung beinhaltet eine Kostenschätzung nach DIN 276 in der ersten Stufe, also 100 bis 700. Man könnte also einfach sagen 1000 cbm Haus x Kennwert ergibt die Kosten des Hauses.
Die Ergebnisse der Vorentwurfsplanung werden zusammengefasst und dokumentiert. Es müsste also etwas schriftliches existieren, in dem die Skizzen, Zeichnungen oder ähnliches zusammen mit einer Erläuterung und dazu korrespondierend Kosten nach DIN gibt.
Die Entwurfsplanung schließt an diese Phase an. Im Vorentwurf gibt es noch Varianten. Im Entwurf habt ihr euch für eine entschieden und diese wird durchgearbeitet. Kosten dazu siehe fdoell. Auch diese Phase wird zusammengefasst und dokumentiert, zusammen mit einer entsprechenden Kostenberechnung. Diese Kostenberechnung ist enorm wichtig. Zum einen wisst ihr danach, was euer Haus kosten wird. zum anderen ist die Kostenberechnung die Grundlage für die Honorarberechnung.
Zeitlich liegt die Entwurfsplanung in jedem Fall vor der Genehmigungsplanung. Und damit auch die Kostenberechnung. Ihr solltet auf dieser Kostenberechnung bestehen. Wenn beim Bauantrag noch keine vorliegt hat der Architekt nicht alle erforderlichen Leistungen erbracht. Ihr solltet ihn zur Vorlage der Kostenberechnung nach DIN 276 auffordern, gerne mit dem Hinweis, die Bank will das sehen.
Was in einer Kostenberechnung drin sein sollte müsstet ihr euch informieren. Die Ermittlung ist in jedem Fall bis auf die zweite Ebene zu ermitteln, also 310, 320, 330, usw. Oder alternativ nach Gewerken, die man später beim bauen hat.
Eine erste Rechnung kann man auf einer Schätzung stellen, aber wenn das Baugesuch bereits eingereicht ist, dann ist die Zeit der Schätzung bereits vorbei. Honorare werden nur bis zur Vorlage eine Kostenberechnung nach der Schätzung ermittelt.
Zeichnugen im Bauantrag sind die Fortführung der Entwurfsplanung, nicht anders rum.

18.02.2017 at 19:33 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
mbissing
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 30.03.2017
IP: Logged
icon Re: EFH genaue Bestandteile Leistungsphase 1-4

Hallo,
wir haben momentan dasselbe Problem.
Wir haben den Bauantrag soweit fertig zur Einreichung.

Eine Kostenberechnung wurde jedoch noch nicht gemacht, obwohl dies in der Entwurfsplanung enthalten sein müsste.

Jetzt bekamen wir aber schon die Rechnung für LP1-4.

Sollen wir die Rechnung jetzt verweigern und die Kostenberechnung einfordern?

Was passiert, wenn wir die Rechnung bezahlen und die spätere Kostenberechnung ein niedrigeres Honorar für die LP1-4 zur Folge hat.
Können wir dann eine Rückerstattung verlangen?

30.03.2017 at 13:15 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
pjam3110
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 11.02.2017
IP: Logged
icon Re: EFH genaue Bestandteile Leistungsphase 1-4

Hallo zusammen,

erst mal vielen Dank für die ausführliche Antwort. Mittlerweile haben wir Rechnung für die LP 1-4 bezahlt und immer noch keine Kostenberechnung erhalten. Mehrmals wurde mit jetzt schon gesagt das die Kostenberechnung erst sinnvoll nach der Ausführungsplanung ist.

Ist es denn möglich bereits gezahlte Rechnungen im Nachhinein an die Kostenberechnung anzupassen?
Wir haben mittlerweile auch schon die Rechnung für die Tragwerksplanung bezahlt. Anrechenbare Kosten 100.000€ daraus resultierende Kosten für Tragwerksplanung ca. 12.000€ Honorarsatz II Mindestsatz. Kommt mir relativ hoch hoch vor.

Gesamtbudget für unser Haus 350.000€.

Bitte um Rückmeldung.

Danke

[Edited by pjam3110 on 01.04.2017 at 21:07 Uhr]

[Edited by pjam3110 on 01.04.2017 at 21:07 Uhr]

01.04.2017 at 21:06 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: EFH genaue Bestandteile Leistungsphase 1-4

Eine Kostenberechnung ist sinnvoll und Teil der Grundleistungen in der Entwurfsplanung. Sieht man allein die Vorgaben an eine Kostenberechnung nach DIN 276 mit einzelnen Massen und Einheitspreisen, so ist klar, dass hierfür nicht nur die Mengen, sondern auch alle Qualitäten und sonstigen Einheitspreis-relevanen massgeblichen Informationen darüber vorliegen müssen, was gebaut werden soll. Ein Entwurf in diesem Sinne beinhaltet alle geometrischen, konstruktiven und gestalterischen Angaben, die eine solche Kostenberechnung ermöglichen.

Vielleicht ist Ihr Entwurf gar keiner in diesem Sinne, weil diese grundsätzlichen Festlegungen alle noch nicht getroffen wurden.

Sollten sie aber besser, denn schliesslich sollte ein Bauherr wissen, was sein Wunschhaus kosten wird, bevor er den Bauantrag einreicht.

Die Ausführungsplanung soll grundsätzlich gar keine neuen Geometrien, Abmessungen, Dicken, Höhen oder auch Qualitätsvorgaben beinhalten, die die Kostenberechnung dann ändern würden. Sie beinhaltet aber alle Angaben, die ein ausführendes Unternehmen nach dem Stand der Technik benötigt. Eine Ausführungsplanung braucht man für eine Kostenberechnung nicht.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

07.04.2017 at 21:56 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Allgemeines : EFH genaue Bestandteile Leistungsphase 1-4
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no