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Pröve
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 06.01.2010
IP: Logged
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Anzahl von Planvervielfältigungen
Wie viele Planausfertigungen in Papierform(Ausführungsplanung) können im Rahmen der %tual vereinbarten Nebenkosten als ausreichend/angemessen angesehen werden ?
Ich bin der Meinung, dass der Auftraggeber Anspruch auf mindestens vier Ausfertigungen hat, um davon zwei dem Bauunternehmer überlassen zu können (1x Baustelle, 1x Büro), eine für das Archiv zu reservieren und eine für den täglichen Gebrauch während der Bauphase. Alles, was darüber hinaus geht, kann ja gerne vergütet werden, doch ist vier das Minimum. Oder sehe ich das falsch ? Ich stehe derzeit in kontruktiver Diskussion mit einem Planungsbüro und Kollegen.
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24.02.2017 at 06:45 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Anzahl von Planvervielfältigungen
Wie viele Planfertigungen man in welcher Leistungsphase für eine Baumaßnahme braucht, kann höchst unterschiedlich sein (z.B. Planfeststellungsverfahren mit 80 Trägern öffentlicher Belange ...).
Praktikabel ist vielleicht folgender Vorschlag: für eine definierte Nebenkostenvergütung liefert der Planer x Planfertigungen sowie alle Pläne als PDF; dann kann der Bauherr bei Bedarf auf eigene Kosten weitere Planfertigungen erstellen lassen.
Alternativ: Arbeitspläne sind mit y% des Honorars abgegolten, alle Endfassungen werden auf Nachweis vergütet oder über einen Plotservice des Auftraggebers erstellt, der die dann direkt bezahlt.
Das mit den PDF-Dateien kann man übrigens auch den ausführenden Unternehmern zumuten, zumal bei etwas größeren Firmen, die sich nicht schwer damit tun, Pläne in erforderlicher Anzahl plotten zu lassen. Auch zur Ausschreibung kann man alle Unterlagen als PDF mitgeben.
Müssen die Unternehmen Bestandspläne erstellen, benötigen sie i.d.R. sogar CAD-Dateien im vereinbarten Format und sollten dann auch keine Probleme mit elektronischen Dateien haben.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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26.02.2017 at 12:31 Uhr |
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FlemING. ConsultING.
Level: Member
Beiträge: 25
Registriert seit: 30.11.2016
IP: Logged
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Re: Anzahl von Planvervielfältigungen
Als sehr praktikabel und empfehlenswert erweist sich in solchen Fällen eine Definition der im %-elen Pauschal-NK-Zuschlag die Anzahl der inbegriffenen ausgedruckten Planausfertigungen und VOR ALLEM auch der ausgedruckten LVs.
Das schafft für alle Beteiligten Klarheit und Kostensicherheit. Streitigkeiten wird dadurch ebenfalls vorgebeugt.
____________________________
FlemING. ConsultING.
Dipl.-Ing. (Univ.) Alexander Fleming
Sachverständiger für Honorare
und Leistungen der Architekten und
Ingenieure
Sachkundiger nach TRGS 519
und 521
42651 Solingen
E-Mail: info@hoai-sachverstand.de
Web: www.hoai-sachverstand.de
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26.06.2017 at 21:18 Uhr |
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