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JKMU
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Rechnungsprüfung - Besondere Leistung?
Hallo,
wir haben oft viele umfangreiche Abschlagsrechnungen/Schlussrechnungen verschiedener Baufirmen zu prüfen.
Diese Abschlagsrechnungen/Schlussrechnungen sind meistens auch noch zerlegt in mehrere Teilrechnungen.
Die Mehrzahl dieser Rechnungen ist nicht korrekt.
Sie müssen korrigiert und mit den Baufirmen besprochen werden.
Die berichtigten Fassungen müssen nach Erhalt nochmals geprüft werden.
Alles in allem ist die Rechnungsprüfung ein riesiger zeitlicher Aufwand.
Kann sie als Besondere Leistung (z. B. auf Stundennachweis) abgerechnet werden oder ist die Leistung bereits in vollem Umfang in der Örtlichen Bauüberwachung oder der Lph. 8 enthalten?
Für Ihre Info bedanken wir uns sehr.
Beste Grüße!
Team JKMU
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02.03.2017 at 12:31 Uhr |
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kleinsteff
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Beiträge: 208
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Re: Rechnungsprüfung - Besondere Leistung?
Nach meiner Interpretation der HOAI ist das was Sie beschreiben sehr wohl eine besondere Leistung, nämlich die der örtlichen Bauüberwachung. Was damit gemeint ist, sollte jedoch im Einzelnen definiert werden.
Sie haben es erkannt. LP 8 in Verbindung mit örtlicher Bauüberwachung ist kein gutes Geschäft, aber der Bauherr schätzt vollen Einsatz dort sehr.
Mein Tipp inzwischen: härteste Disziplin beim Thema Aufmaße einhalten. Regie wird nicht vergütet, wenn nicht binnen 24h angemeldet. Nicht prüfbare Rechnungen direkt zurück an Absender.
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02.03.2017 at 16:35 Uhr |
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JKMU
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Re: Rechnungsprüfung - Besondere Leistung?
Vielen Dank für die rasche Info!
Es grüßt Sie
JKMU
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02.03.2017 at 16:59 Uhr |
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kleinsteff
Level: Sr. Member
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Re: Re: Rechnungsprüfung - Besondere Leistung?
quote: JKMU wrote:
Vielen Dank für die rasche Info!
Es grüßt Sie
JKMU
Was in der örtlichen Bauüberwachung alles zu erledigen ist, ist übrigens Verhandlungssache. M.E. ist die Rechnungsprüfung, egal wie aufwendig, unumstritten Teil der "örtlichen Bauüberwachung", auch wenn diese nicht näher definiert ist.
Siehe hier [url=http://www.hoai.de/online/HOAI_2013/HOAI_2013.php#Anlage13]LP 8[/url]
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03.03.2017 at 07:23 Uhr |
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bento
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Re: Rechnungsprüfung - Besondere Leistung?
Ich kann jetzt nicht unbedingt erkennen, dass es um Verkehrsanlagen oder Ingenieurbauwerke ging. Falls es so sein sollte, sind die bisherigen Antworten richtig, wobei man sagen muss, dass dann in der Regel die örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung vereinbart wird und nicht separat das Prüfen von Rechnungen.
Falls es sich bei der Anfrage um andere Objekte der HOAI handeln sollte (z.B. Objektplanung oder Technische Anlagen), so ist die Rechnungsprüfung Grundleistung der LP 8.
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04.03.2017 at 19:46 Uhr |
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kleinsteff
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Re: Re: Rechnungsprüfung - Besondere Leistung?
quote: bento wrote:
Ich kann jetzt nicht unbedingt erkennen, dass es um Verkehrsanlagen oder Ingenieurbauwerke ging. Falls es so sein sollte, sind die bisherigen Antworten richtig, wobei man sagen muss, dass dann in der Regel die örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung vereinbart wird und nicht separat das Prüfen von Rechnungen.
Ich ging davon aus, da aus seinem Schrieb hervorgeht, dass die "örtliche Bauüberwachung" UND die LP 8 beauftragt seien.
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06.03.2017 at 08:05 Uhr |
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JKMU
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Re: Rechnungsprüfung - Besondere Leistung?
Es handelt sich tatsächlich um Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen.
Sowohl die Lph. 8 als auch die Örtliche Bauüberwachung wurden in allen diesen Fällen vereinbart.
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06.03.2017 at 09:03 Uhr |
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kleinsteff
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Re: Rechnungsprüfung - Besondere Leistung?
Meines Wissens ist die "örtliche Bauüberwachung" in der aktuellen HOAI nicht mehr exakt definiert. Früher war das scheinbar anders.
Nach meinem Verständnis für eine "örtlichen Bauüberwachung" gehört es ohne wenn und aber dazu, die Rechnungen zu prüfen. Leider gibt es kaum belastbare Angaben, ab wann eine Rechnung oder ein Aufmaß nicht prüfbar ist.
Auch wenn das alles ja irgendwie irgendwo geregelt ist, hab ich die Erfahrung gemacht, dass es gut was bringt, sich eine Liste zu erstellen, wie was abzulaufen hat und dieses mit dem AN bei der Baustelleneinweisung zu besprechen.
Die Anzahl der erfundenen Aufmaße und nachträglich eingereichten Regiezettel ist merklich zurückgegangen.
Ferner habe ich die Erfahrung gemacht, dass man auf verlorenen Posten steht, wenn der Bauherr nicht das Rückrat hat, das durchzusetzen, was wir fordern. Das fängt mit eingebauten Material, welches nicht dem LV entspricht an und hört bei "nicht prüfbaren" Rechnungen auf.
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06.03.2017 at 10:26 Uhr |
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JKMU
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Re: Rechnungsprüfung - Besondere Leistung?
Vielen Dank für Ihre Tipps, wir werden sie beherzigen!
Um nachträglichen Diskussionen aus dem Wege zu gehen, müssen wir ab jetzt die Ingenieurverträge bis in´s letzte Detail ausarbeiten, damit wir bei unexakten Definitionen bereits im Vorfeld mit dem AG verhandeln können.
Auch schon bei den Leistungsbeschreibungen sowie den Vergabegesprächen mit den AN sollten wir noch klarere Forderungen zu Aufmaßen und prüfbaren Rechnungen stellen.
Anscheinend sind diese an sich eindeutigen Aufgaben nicht selbstverständlich, zumindest klappt es bei einigen, durchaus sehr renommierten Baufirmen hinten und vorne nicht.
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06.03.2017 at 11:25 Uhr |
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kleinsteff
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Re: Rechnungsprüfung - Besondere Leistung?
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass der Fisch vom Kopf her stinkt. So wie die Firma intern geführt wird, so wird das auch "nach unten" durchkommuniziert.
"Schnell, schnell, passt schon, taugt schon" von Anfang an lassen sicher nicht auf ein ordentliches, nachvollziehbares und prüfbares Aufmaß hoffen.
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06.03.2017 at 14:42 Uhr |
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