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Christian S.
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 16.03.2017
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Abrechnung Lageplan nach HOAI 2009 vs. 2013
Guten Tag,
wir haben in 09.2014 unseren Vermesser mündlich beauftragt einen Lageplan zu erstellen. Wir haben dabei keine Vereinbarung hinsichtlich der Abrechnung getroffen.
Jetzt haben wir die Rechnung über die Erstellung des Lageplans entsprechend der HOAI 2009 erhalten.
Ist die Abrechnung nach HOAI 2009 korrekt, oder hätte die Abrechnung nach HOAI 2013 erfolgen müssen?
Wie hätte sich das Abrechnung nach HOAI 2013 verändert? (wie / wo kann ich eine Abrechnung nach HOAI 2013 simulieren?)
(kleines EFH, 350qm Grundstück, Honorarzone III)
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Christian
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16.03.2017 at 18:09 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Abrechnung Lageplan nach HOAI 2009 vs. 2013
Guten Tag,
seit der HOAI 2009 sind die Vermessungsleistungen in der HOAI nur noch so genannte Beratungsleistungen mit unverbindlichen Vergütungsvorschlägen. Wenn nichts weiter vereinbart wurde, ist die übliche Vergütung nach BGB geschuldet. Ob die Rechenmethode zu einer üblichen Vergütung führt, weiß man erst, wenn man alle Honoraransätze kennt und die erbrachten Leistungen dazu.
Die Honorarberechnungsmethoden für eine Entwurfsvermessung unterscheiden sich in der HOAI 2009 (Anlage 1.5) und der HOAI 2013 (Anlage 1.4). Die Leistungsbilder sind etwas unterschiedlich, die Honorarzonenermittlung auch. Mit der HOAI 2013 wird als weiterer Parameter die Punktdichte je ha eingeführt (was im Prinzip eine gerechtere Bewertung darstellt) und die gesamte Honorartabelle nach Verrechnungseinheiten und nicht nach anrechenbaren Kosten gegliedert. Ein direktes Vergleichen ist also nicht möglich. Nur bei Kenntnis aller Faktoren, die für die beiden Berechnungsmethoden maßgeblich sind, könnte man das Honorar vergleichen. Sie können den Vermesser ja mal bitten auszurechnen, was aus seiner Sicht nach der HOAI 2013 zu vergüten wäre.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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16.03.2017 at 19:16 Uhr |
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Christian S.
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 16.03.2017
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Re: Abrechnung Lageplan nach HOAI 2009 vs. 2013
Guten Tag Herr Doell,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Unser Vermesser beharrt auf einer Abrechnung nach HOAI 2009.
So wie ich es verstehe, müsste ich darlegen, weswegen die Abrechnung nach HOAI 2009 eine nicht übliche Vergütung darstellt. Dieses ist für mich als Nicht-Ingenieur nicht darstellbar. Ich gehe jetzt einfach davon aus, dass eine Abrechnung nach HOAI 2013 einen vergleichbaren Wert ergeben würde und werde den Sachverhalt abschließen.
Danke und viele Grüße
Christian S.
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17.03.2017 at 07:51 Uhr |
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kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
IP: Logged
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Re: Abrechnung Lageplan nach HOAI 2009 vs. 2013
Darf ich fragen in welcher Höhe ich mir die Kosten nach HOAI 2009 für die Vermessung ein 350 m² Grundstücks mit EFH drauf vorstellen darf?
Wir bieten derartige Vermessungen generell nach Stundenaufwand bzw. nach Pauschale an.
[Edited by kleinsteff on 19.03.2017 at 07:27 Uhr]
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19.03.2017 at 07:27 Uhr |
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Christian S.
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 16.03.2017
IP: Logged
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Re: Abrechnung Lageplan nach HOAI 2009 vs. 2013
Guten Tag,
basierend auf den anrechenbaren Herstellkosten i.H.v. 74 TEUR und den 52% des Leistungsbildes Entwurfsvermessung ergibt sich ein Rechnungsbetrag i.H.v. 2.280 EUR (in. MWSt)
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19.03.2017 at 09:37 Uhr |
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kleinsteff
Level: Sr. Member
Beiträge: 208
Registriert seit: 16.09.2015
IP: Logged
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Re: Abrechnung Lageplan nach HOAI 2009 vs. 2013
Danke für die Info.
Ich bin etwas erstaunt ob der Honorarsumme.
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19.03.2017 at 18:32 Uhr |
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