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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorarberechnung für statische Nachträge
Beitrag von Nachricht
trost
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 03.04.2017
IP: Logged
icon Honorarberechnung für statische Nachträge

Erfolgen Planungsänderungen nach Erstellen der Statik, die Nachtragsberechnungen erfordern, entsteht ein Honoraranspruch auf den anteiligen Aufwand für die Bearbeitung.
Bei Änderungen innerhalb der LP4 Genehmigungsplanung habe ich aus Vereinfachungsgründen zur Berechnung der Honorarhöhe für die Nachträge die Anzahl der Nachtragsseiten im Verhältnis zur Hauptstatik gesetzt. Grundlage dann der Betrag aus der LP4.
Damit ist m.A. der verhältnismäßige Mehraufwand ausreichend erfaßt.
Erhalte ich im Forum dafür Zustimmung für diese Sichtweise?

03.04.2017 at 08:20 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorarberechnung für statische Nachträge

Hallo,

Sie dürfen das sicher sehen wie Sie gerne möchten Ich finde den Ansatz auch nicht schlecht. Entscheidend ist aber doch, ob AG dem zustimmt.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

03.04.2017 at 16:23 Uhr
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trost
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 03.04.2017
IP: Logged
icon Re: Honorarberechnung für statische Nachträge

@fdoell: Danke für die Stellungnahme.
Aber ich wüßte nicht, warum der AG Bedenken haben könnte. Natürlich wäre eine Abrechnung nach Zeitaufwand möglich. Aber da sehe ich schon die großen Augen des AG: " So viele Stunden für diese kleine Änderung? Und dann Ihr Stundensatz!"
Da hat die Seitenvariante m.A. doch einen sicheren Hintergrund, die vereinbarte LP "Genehmigungsplanung". Zumal man kulanterweise die Vorgänger-LP nicht berücksichtigt.
Schönen Tag an Alle.

04.04.2017 at 08:47 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorarberechnung für statische Nachträge
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