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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Wer trägt Kosten beim Wechsel des Bauträgers?
Beitrag von Nachricht
macler
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 15.04.2017
IP: Logged
icon Wer trägt Kosten beim Wechsel des Bauträgers?

Hallo zusammen,

ich habe ein größeres Grundstück ohne Bebauungsplan, welches ich verkaufen möchte. Ein Bauträger ist interessiert und hat mir mündlich einen m2-Preis in Aussicht gestellt. Dann wurden Planungen durch einen Architekten, Vermessungen durch einen Vermesser und Planungen durch einen Städteplaner begonnen. Das Ganze zieht sich jetzt schon über ein Jahr hin. Mal durch Änderungen meiner Seite, mal durch Änderungen der Gemeinde. Nach einem letzten Gespräch mit dem Bauträger bietet er nur noch einen deutlich geringeren m2-Preis an. Das ist mir zu wenig und ich habe die Zusammenarbeit per eMail gekündigt. Wie gesagt, es gibt nichts schriftliches.
Jetzt habe ich einen Rechnung des Bauträgers erhalten, mit all den Rechnungen der Beteiligten, die ich jetzt bezahlen soll.
Ist das so richtig? Muss ich alle Rechnungen bezahlen, oder nur einen Teil oder überhaupt etwas, es gibt ja keinen Vertrag.
Vielen Dank im voraus über eure fundierten und sachlichen Aussagen.

15.04.2017 at 14:43 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Wer trägt Kosten beim Wechsel des Bauträgers?

Hallo macler,

irgendwie passt das Ganze nicht zusammen.

Ein Bauträger verkauft einem Bauwilligen in der Regel Grundstück und Immobilie (im Gegensatz zu einem Bauunternehmer, der auf dem Grundstück des Bauwilligen baut).

Was sollte also hier Vertragsgegenstand gewesen sein? Das konnte doch eigentlich nur der Verkauf des Grundstücks gewesen sein. Und da Grundstücksgeschäfte über einen Notar abzuwickeln sind, kann also bisher kein Verkauf stattgefunden haben und der Bauträger auch keine Ansprüche herleiten.

Was mich allerdings stutzig macht, ist folgende Äußerung:

quote:
macler wrote:
Das ist mir zu wenig und ich habe die Zusammenarbeit per eMail gekündigt. Wie gesagt, es gibt nichts schriftliches.

Welche Zusammenarbeit?
Wenn was gekündigt wird, dann wird es auch eine - wenn auch nur mündliche - Vereinbarung gegeben haben. Und spannend wird sein, was vereinbart wurde und ob es dafür Zeugen gibt? (klassische Bauträgeraufgaben können es eigentlich nicht sein)

Ob man ein Jahr mit aktiver Beteiligung beider Seiten noch als Aquise ansehen kann, wage ich zu bezweifeln.

Mein Rat wäre, die Foderungen zunächst mangels fehender Vertragsgrundlage abzulehnen. Wenn die Gegenseite dann nicht locker lässt, wäre wohl ein Gang zum Anwalt für Bau- und Architektenrecht angebracht.

Viele Grüße
bento
15.04.2017 at 19:23 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Wer trägt Kosten beim Wechsel des Bauträgers?

Ich verstehe Ihre "Rolle" auch nicht: wenn Sie verkaufen wollen, wieso haben Sie dann überhaupt Wünsche an die zukünftige Bebauung? Verkaufen Sie doch und lassen das das Problem des Bauträgers sein, was er da bauen darf und kann. Oder fehlt da in Ihrer Fallbeschreibung etwas Wesentliches?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

17.04.2017 at 10:31 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Wer trägt Kosten beim Wechsel des Bauträgers?

Das paßt irgendwie alles gar nicht zusammen. Zum Ersten kann auch ein Bauträger nur bauen, wenn die Gemeinde für Baurecht sorgt. Wenn der Bauträger für ein Grundstück, was ihm nicht gehört, schon Planungen macht, geht es wohl um maximale Ausnutzung der Flächen und einer Kalkulation, ob es sich überhaupt rechnet und ob die Gemeinde dazu die Zustimmung erteilt, ich würde mal vorsichtig von Entwurfsplanung und Kostenkalkulation reden.
Wenn Sie dann als Noch-Eigentümer des Grundstückes mitreden, weil Sie sich zB. die schöne Aussicht nicht verbauen lassen wollen oder die Tiefgaragenzufahrt nicht an Ihrer Grenze sein soll wegen Lärm, dann ist das noch kein Planungsauftrag.
Wenn der Bauträger nun weniger Euroten bietet als Sie sich vorgestellt haben, dann ist dies wahrscheinlich die Erkenntnis aus den Entwurfsplänen und damit sein geschäftliches Risiko und nicht Ihres, es sei denn, Sie hätten sich vertraglich auf irgendwas eingelassen.
Aber den Vertrag gibt es ja noch nicht, denn das kann ja nur der Grundstückskaufvertrag sein.
Also schulden Sie auch keine Vergütung, denn genau so gut könnte er der Gemeinde eine Rechnung schreiben, da er die Vorplanungen gemacht hat, um den Gemeinderat von seiner Idee zu überzeugen und die werden ihm auch was husten...

[Edited by C.Zeh on 19.04.2017 at 07:43 Uhr]

19.04.2017 at 07:41 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Wer trägt Kosten beim Wechsel des Bauträgers?
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